03.03.06 Privaten Krankenversicherung
Mangelhafter Versicherungsschutz bei psychischen Erkrankungen: Leistungen von privaten Krankenversicherungen deutlich schlechter als die der gesetzlichen Krankenkassen
In einer aktuellen Pressemitteilung weist die Bundespsychotherapeutenkammer auf mangelhafte Leistungen von privaten Krankenversicherungen im Falle einer psychischen Erkrankung hin. Die PKV falle deutlich hinter das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zurück. Hier die Mitteilung im Wortlaut:

GKV-Leistungen besser als PKV
Mangelhafter Versicherungsschutz bei psychischen Krankheiten


Berlin, 1. März: Eine private Krankenversicherung kann zum Problem werden, wenn Patienten psychotherapeutische Leistungen benötigen. Jeder dritte bis vierte Bürger muss damit rechnen, im Laufe seines Lebens mindestens einmal psychisch krank zu werden. "Entgegen den eigenen hohen Qualitätsansprüchen bieten private Kassen häufig nur einen mangelhaften Versicherungsschutz bei psychischen Krankheiten", kritisierte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. "Die PKV fällt deutlich hinter das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zurück."

PKV-Patienten können nicht davon ausgehen, ausreichend versichert zu sein, wenn sie eine psychotherapeutische Leistung benötigten. Psychotherapie ist bei psychischen Krankheiten allein oder in Kombination mit einer medikamentösen Therapie in der Regel das Mittel der Wahl. Trotzdem muten viele private Versicherungen ihren Patienten empfindliche Einschränkungen zu, die häufig genug im Kleingedruckten zu finden sind. Dazu gehören beispielsweise:

• Ausschluss von Psychotherapie in so genannten Spartarifen,
• Höchstgrenzen für Behandlungsstunden im Jahr, Gesamthonorar im Jahr oder Stundenhonorar,
• Ausschluss von 'Psychologischen Psychotherapeuten' und 'Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten', die die weit überwiegende Mehrheit der approbierten Leistungserbringer sind,
• Fehlen eines transparenten und formalisierten Widerspruchverfahrens, wenn dem Versicherten Leistungen verweigert werden,
• problematischer Datenschutz bei Gutachten.

"In der PKV ist der Versicherungsschutz der Patienten vielfach unzureichend", stellte Präsident Rainer Richter fest. "Es ist wichtig, sich vor Vertragsabschluss genauestens über die Versicherungsbedingungen zu informieren. Der Versicherte kann nicht selbstverständlich davon ausgehen, seine Kosten in der PKV erstattet zu bekommen."

Ansprechpartner für diese Pressemitteilung:
Frau Dr. Christina Tophoven
Geschäftsführerin der BPtK
Telefon: 030 -278 78 50
E-Mail: info@bptk.de

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