29.03.10 Umsetzung der KJP-Mindestquote
Zahl der neuen KJP-Sitze für Baden-Württemberg steht nun fest

Nachdem auch in Baden-Württemberg die Bedarfsplanung bezüglich der im SGB V 3 101(4) festgelegten 20%-Quote für Leistungserbringer, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln neu errechnet wurde, stehen die Zahlen für die neu hinzukommenden KJP-Sitze fest.

Da nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses aber zunächst in allen Zulassungsbezirken ein Anteil von 10% an KJP-Leistungserbringern erreicht sein muss, bevor alle weiteren Bezirken mit bis zu 20% mit neuen KJP-Sitzen versorgt werden können, müssen zunächst die Bezirke besetzt werden, die noch unter 10% liegen. Demnach werden im Ärzteblatt Baden-Württemberg aktuell 2,5 Praxissitze, einer im Landkreis Heilbronn, 1,5 weitere in der Stadt Karlsruhe ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 26.4.2010. In den nächsten Sitzungen der beiden zuständigen Zulassungsausschüsse (Stuttgart und Karlsruhe) wird dann über die eingegangen Bewerbungen nach den üblichen Kriterien entschieden. Sobald die 2,5 Sitze rechtskräftig besetzt sind, werden dann weitere Sitze ausgeschrieben, bis in allen Bezirken die 20%-Quote erreicht ist. Die KV Baden-Württemberg geht davon aus, dass dann 38,5 weitere Sitze in folgenden Kreisen ausgeschrieben werden:

Planungsbereich Anzahl (bis 20%)
Emmendingen 1,00
Rottweil 1,00
Tuttlingen 2,00
Stadt Karlsruhe 11,00
Mannheim 8,00
Pforzheim 3,00
Calw 1,00
Enzkreis 2,00
Alb-Donau-Kreis 1,00
Ulm 1,00
Landkreis Heilbronn 4,00
Stadt Heilbronn 2,00
Hohenlohekreis 0,50
Ostalbkreis 1,00
Insgesamt 38,50

Wenn die 2,5 Sitze bald nach der Ausschreibung besetzt werden können, dann werden die weiteren Sitze bereits im Sommer 2010 ausgeschrieben.

Interessierte KollegInnen sollten sich im Ärzteblatt Baden-Württemberg nach den KJP-Ausschreibungen erkundigen oder direkt bei ihren zuständigen Zulassungsausschüssen nachfragen.

 
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