13.07.11 Kassengutachten zur Praxenstillegung
BPtK warnt vor weiterer massiver Verschlechterung für Patienten

Die Krankenkassen wollen das GKV-Versorgungsstrukturgesetz dazu nutzen, in großem Umfang Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten stillzulegen. „Damit werden die schlimmsten Befürchtungen der BPtK bestätigt“ stellt der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Prof. Dr. Rainer Richter fest. „Eine schon heute unzureichende Versorgung psychisch kranker Menschen würde nochmals massiv verschlechtert.“

Der GKV-Spitzenverband hat durch das Prognos-Institut prüfen lassen, wie schnell und zu welchem Preis Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten aufgekauft und stillgelegt werden können. Das heute veröffentlichte Gutachten kommt in einer Modellrechnung zu dem Ergebnis, dass allein bei den Psychotherapeuten 3.500 Praxen geschlossen werden sollten. Geht es nach dem Willen der Kassen, würden bereits im kommenden Jahr 2.100 Praxen geschlossen. Die Versorgung der Patienten werde dadurch nicht beeinträchtigt, so der GKV-Spitzenverband. „Wider besseres Wissen“, so der Präsident der Bundeskammer, „denn die Patienten, die keinen Behandlungsplatz finden, beschweren sich zu Hauf bei den Geschäftsstellen ihrer Krankenkassen“.

„Diese Zahlenspielereien gehen völlig an der Versorgungsrealität vorbei“ kritisiert Richter. Nach einer aktuellen Studie der BPtK warten Patienten bereits heute im Schnitt ein halbes Jahr auf eine psychotherapeutische Behandlung. Dennoch gelten 379 der 395 Städte und Kreise in Deutschland als rechnerisch überversorgt. In diesen „überversorgten“ Gebieten sollen nach den Vorstellungen des GKV-Spitzenverbandes Praxen flächendeckend stillgelegt werden. „Bei solchen Wartezeiten einen Kahlschlag zu fordern, bedeutet, der Chronifizierung psychischer Erkrankungen weiter Vorschub zu leisten. Die Fehlzeiten aufgrund psychischer Krankheiten werden weiter steigen, sie sind heute schon die höchsten. Und das kommt die Kassen um ein Vielfaches teurer“.

Das Kassengutachten basiert auf Vorgaben aus den 90er Jahren. Damals wie heute wurde die psychotherapeutische Versorgungsrealität völlig ignoriert. Die Planungszahlen für die Niederlassung von Psychotherapeuten sind hoffnungslos veraltet und reichen nicht aus, um psychisch kranke Menschen in einer Frist, die medizinisch und ethisch zu verantworten ist, zu behandeln“, mahnt der BPtK-Präsident und fordert eine moderne Versorgungsplanung, die sich an der Morbidität der Bevölkerung orientiert.“


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