17.9.2013Psychisch kranke Arbeitnehmer brauchen bessere ambulante Angebote
BPtK zur gemeinsamen Erklärung von Bundesregierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften

(BPtK) Bundesregierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften wollen die psychische Gesundheit der Beschäftigten verbessern. Gemeinsam wollen sie psychischen Erkrankungen vorbeugen und die erfolgreiche Wiedereingliederung von psychisch kranken Beschäftigten stärker fördern. Damit soll steigenden Krankmeldungen und Frühverrentungen aufgrund psychischer Erkrankungen entgegengewirkt werden.

„Wir begrüßen sehr, dass Bundesregierung und Sozialpartner gemeinsam gegen psychische Belastungen in der Arbeitswelt vorgehen wollen“, erklärt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Dieser Absichtserklärung sollten jetzt konkrete Taten folgen, vor allem in kleinen und mittleren Betrieben, in denen die Förderung der psychischen Gesundheit bislang kaum eine Rolle spielt.“

Bundesregierung und Sozialpartner setzen insbesondere auf den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz sowie freiwillige betriebliche Gesundheitsförderung. In der Gefährdungsbeurteilung sehen sie ein geeignetes Instrument, um Gefährdungen der psychischen Gesundheit in den Betrieben zu erkennen und daraus Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Arbeitsministerium will darüber hinaus zu einem späteren Zeitpunkt prüfen, ob die rechtlichen Vorgaben ausreichen oder verändert werden müssen.

„Betriebliches Engagement allein wird nicht ausreichen, um psychischen Erkrankungen entgegenzuwirken“, erklärt BPtK-Präsident Richter. Ebenso wichtig sei die frühzeitige und rechtzeitige Behandlung von psychischen Erkrankungen. Auch die Sozialpartner halten es für notwendig, in ihrer gemeinsamen Erklärung die ambulante psychotherapeutische Versorgung bedarfsgerecht auszubauen.

Die BPtK fordert deshalb Akutsprechstunden in der psychotherapeutischen Versorgung verlässlich zu verankern, gruppentherapeutische Versorgung breiter auszubauen und die regionale Vernetzung von Leistungserbringern zu unterstützen. Im Gegensatz zu Mitarbeiterberatungsprogrammen oder Kooperationsprojekten von Großbetrieben würden davon auch die Beschäftigten aus kleinen und mittleren Unternehmen profitieren. „Wir werden sehen, ob die Sozialpartner auch in den Selbstverwaltungen der Sozialversicherungen auf die notwendigen Änderungen drängen“, sagt der BPtK-Präsident.

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