26.6.2013 Kammerwahl 17. Oktober 2013 bis 18. November 2013

Hinsichtlich der im Oktober/November 2013 anstehenden Wahl zur Vierten Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg wurden bereits die Vorbereitungen in die Wege geleitet. Die Wahlen werden nach der Wahlordnung (siehe lpk-bw.de/kammer/wahlordnung.pdf oder im Psychotherapeutenjournal, Heft 2, 2008, S. 153, Einhefter S. 8) als Briefwahl durchgeführt. Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied, das im Wählerverzeichnis eingetragen ist und das nicht auf sein aktives und passives Wahlrecht verzichtet hat oder dessen Wahlrecht und Wählbarkeit nicht nach den Bestimmungen des Heilberufe-Kammergesetzes (HBKG) verloren gegangen sind (§ 14 HBKG, §§ 8, 9 der Wahlordnung). Als Wahlleiter wurden RA Dr. jur. Joachim B. Steck, Tübingen und als dessen Stellvertreter RA Jan M. Heinecke, Karlsruhe, benannt.

Die Wahl wird vom 17. Oktober 2013 bis 18. November 2013 stattfinden. Gewählt wird getrennt nach den Wahlgruppen der Psychologischen Psychotherapeuten, der Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten und der freiwilligen Mitglieder der Psychotherapeuten in der praktischen Ausbildung (PiA).

Voraussetzung, um als Vertreter gewählt werden zu können, ist die Erstellung eines Wahlvorschlags, der von mindestens zehn Kammermitgliedern durch die Abgabe einer entsprechenden schriftlichen Erklärung unterstützt sein muss. Zusätzlich müssen jeweils Erklärungen der Kandidaten vorliegen, dass sie zu einer Kandidatur bereit sind (§ 12 Wahlordnung). Die Wahlvorschläge sind schriftlich (nicht per E-Mail) in der Zeit vom 02. bis zum 17. September 2013 einzureichen. Danach müssen die Wahlvorschläge vom Wahlleiter auf Übereinstimmung mit dem Wählerverzeichnis geprüft werden; er entscheidet dann über die Zulassung zur Wahl (§ 13 Abs. 2 Wahlordnung) innerhalb einer Woche. Das Wählerverzeichnis wird in der Kammergeschäftsstelle mindestens zehn Tage lang zur Einsicht ausliegen und kann bis zum letzten Tag vor Ablauf der Wahlfrist vom Wahlausschuss ggf. berichtigt oder ergänzt werden. Der Versand der Stimmzettel wird fristgemäß erfolgen. Jeder Wähler hat nur eine Stimme, die durch Ankreuzen eines/r Kandidaten/in auf einem Stimmzettel vergeben wird (§ 16 Wahlordnung). Der Stimmbrief, der den Stimmzettel enthält, wird Ihnen zugesandt und muss spätestens am 18. November 2013 (Ende der Wahl) in der Geschäftsstelle der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg eingegangen oder mit einem Poststempel gleichen Datums bei der Post aufgegeben worden sein.

Insgesamt sind 42 Sitze der Vertreterversammlung durch Wahlen zu besetzen, Psychotherapeuten in der praktischen Ausbildung (PiA) stehen davon zwei Vertreter fest zu. Der 43. Sitz steht einem Vertreter der Psychologischen Institute an den Universitäten des Landes zu, der vom Wissenschaftsministerium benannt wird.

Nach Abschluss der Wahl wird der Präsident das Ergebnis der Wahl innerhalb von zwei Wochen durch ein besonderes Rundschreiben und auf der Homepage bekannt geben. Sie erhalten demnächst noch ein besonderes Wahlrundschreiben („Informationen zur Wahl der vierten Vertreterversammlung“), das Sie hier auch herunterladen können:

 
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