14.03.2014Mehr Freiräume in der Therapieplanung für Psychotherapeuten
BPtK zu den KBV-Daten zur psychotherapeutischen Versorgung

(BPtK) Psychotherapeuten behandeln ihre Patienten so lange wie notwendig. Rund 70 Prozent der Patienten erhalten eine Kurzzeittherapie von höchstens 25 Stunden. Nur etwa 30 Prozent der Patienten erhalten überhaupt noch eine sogenannte Langzeittherapie von mehr als 25 Stunden. Bei der Mehrzahl der Kurz- sowie der Langzeittherapien wird das von den Krankenkassen bewilligte Behandlungskontingent nicht ausgeschöpft, sondern die Behandlungen werden bedarfsabhängig schon früher beendet. Das zeigt eine Analyse der Abrechnungsdaten von 17 Kassenärztlichen Vereinigungen von knapp 400.000 Patienten, die zwischen 2009 und 2012 in psychotherapeutischer Behandlung waren.

„Die KBV-Analyse bestätigt unsere Einschätzung, dass Psychotherapeuten nur so lange behandeln, wie es je nach Patient und dessen Erkrankung notwendig ist. Aber zu prüfen ist auch, inwieweit die Kürze der Therapien ein problematisches Ergebnis der psychotherapeutischen Unterversorgung ist“, erklärt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die Forderung der Krankenkassen, eine psychotherapeutische Behandlung noch weiter zu verkürzen, berücksichtigt diese Behandlungsrealität nicht. Psychotherapeuten brauchen im Gegenteil mehr Freiräume bei der Planung von Therapiedauer und -intensität.“

Die BPtK fordert, die Richtlinienpsychotherapie um Behandlungsmöglichkeiten für schwer psychisch kranke Menschen zu ergänzen. „Was wir dringend benötigen, sind flexiblere Rahmenbedingungen für Langzeittherapien bei schwer psychisch Kranken. Patienten mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung benötigen dringend längere und intensivere Behandlungen, als sie bisher nach der Psychotherapie-Richtlinie möglich sind. Chronisch psychisch Kranken muss eine längerfristige Erhaltungstherapie nach ihrer Akutbehandlung ermöglicht werden.“

 
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