24.03.2014Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg und das Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg unterzeichnen gemeinsame Empfehlung zur Ausgestaltung der Praktischen Tätigkeit für Psychotherapeuten in Ausbildung

Der Geschäftsführer des ZfP Südwürttemberg, Dr. Dieter Grupp begrüßte am Mittwoch den 19. März 2014 die Kammervorstände Dr. Dietrich Munz (Kammerpräsident) und Dr. Roland Straub (Mitglied im Vorstand) zum zweiten gemeinsamen Gespräch in Bad Schussenried.

Feierlicher Anlass des Treffens war die Unterzeichnung einer gemeinsam vorbereiteten und konsentierten Empfehlung zur organisatorischen und inhaltlichen Gestaltung der Praktischen Tätigkeit von Ausbildungskandidatinnen und -kandidaten der psychologischen Psychotherapie bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

v.l.n.r.: Dr. Straub (LPK-Vorstand), Dr. Munz (LPK-Präsident) und Dr. Grupp (Geschäftsführer ZfP Südwürttemberg)
v.l.n.r.: Dr. Straub (LPK-Vorstand), Dr. Munz (LPK-Präsident)
und Dr. Grupp (Geschäftsführer ZfP Südwürttemberg)

Seit Verabschiedung des Psychotherapeutengesetztes haben die darin weitgehend fehlenden Regelungen der Praktischen Tätigkeit (§ 2 der PsychTh-APrV bzw. KJPsychTh-APrV) zu ständiger und berechtigter Kritik und Diskussion der gesamten Psychotherapeutenschaft, der Ausbildungsinstitute und vor allem der betroffenen AusbildungskandidatInnen geführt. Trotz vielfacher und ständiger Bemühungen psychologischer und auch ärztlicher Berufs- und Fachverbände, der Kammern und auch der Gewerkschaft ver.di gelten bis heute für Kooperationskliniken keine einheitlichen Standards bezüglich Arbeitsvertrag, Bezahlung, qualifizierter Anleitung und Arbeitsbedingungen.

Um hier etwas voranzubringen wurde im letzten Jahr die breite Öffentlichkeit auf dieses Problem durch die Ausbildungskandidaten selbst aufmerksam gemacht. Die Bundeskonferenz der Psychotherapeuten in Ausbildung organisierte wirkungsvolle Aktionen gerichtet an Politik und Medien Aktuell werden von diesen eigene Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Praktischen Tätigkeit formuliert um diese einzufordern.

Trotz all dieser Bemühungen erhält die Kammer bis heute immer wieder Informationen, dass Ausbildungskandidaten voll eingesetzt werden und dabei keine angemessene Supervision erhalten und nicht oder unzureichend bezahlt werden. Eine Verbesserung der Situation in den Kliniken hängt auch von der Ausgestaltung der Landesgesundheitspolitik mit jeweils unterschiedlichen Landeskrankenhausgesetzen ab, ist also auch Ländersache.

Um hier etwas zu bewegen auf Landesebene haben die Länderkammern Hessen und Saarland eigene Vereinbarungen mit Kliniken und Klinikträgern getroffen. In Hessen hat sich die Kammer 2012 z.B. mit der Vitos GmbH darauf verständigt, dass die praktische Tätigkeit auf einer gemeinsamen Empfehlung basieren solle. Die Vitos GmbH bündelt als strategische Holding zwölf gemeinnützige Unternehmen und ist der größte Anbieter für die ambulante, teil- und vollstationäre Behandlung psychisch kranker Menschen. Alleingesellschafter ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen.

Um eine solche Vereinbarung auch in Baden-Württemberg voranzubringen, entschied der Vorstand der Landespsychotherapeutenkammer einen ähnlichen Weg zu gehen. Dazu wurde Kontakt mit dem Geschäftsführer des ZfP Südwürttemberg aufgenommen.

v.l.n.r.: Dr. Straub, Dr. Munz und Dr. Grupp nach der Unterzeichnung
v.l.n.r.: Dr. Straub, Dr. Munz und Dr. Grupp nach der Unter-
zeichnung

Geschäftsführer Dr. Dieter Grupp, Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie und auch Diplom-Psychologe und Betriebswirt (MBA) verfügt selbst über langjährige klinische Erfahrung in der Zusammenarbeit mit psychologisch-psychotherapeutischen KollegInnen in verschiedenen psychiatrischen Abteilungen bzw Arbeitsbereichen und kennt und versteht daher die wesentlichen Probleme und Anliegen sowohl der angestellten KollegInnen wie auch die der AusbildungskandidatInnen während der praktischen Tätigkeit in Psychiatrie und Psychosomatik. Das ZfP als größter Träger psychiatrischer und psychosomatischer Krankenhäuser in Baden-Württemberg mit zahlreichen Standorten vom Bodensee bis Stuttgart ist mit seinen Einrichtungen und Angeboten regional und überregional vernetzt und bietet in seinen Kooperationskliniken zahlreiche Plätze für die praktische Tätigkeit an.

Nach einem ersten Treffen und Austausch zu den wesentlichen Inhalten war man sich rasch einig. Eine Empfehlung wurde nach Abstimmung mit den Geschäftsbereichen des ZfP für die gemeinsame Unterschrift vorbereitet und nun beim zweiten Treffen am 19. März verabschiedet.

Der Unterzeichnung folgte ein ausführlicher und intensiver Gedankenaustausch zu aktuellen, die psychotherapeutische Versorgung betreffenden gesundheitspolitischen und versorgungsrelevanten Bundes- und Landesthemen der Psychiatrie und Psychotherapie wie z.B. zu den aktuellen Diskussionen zum PEPP usw. Es wurde vereinbart, in regelmäßigem Austausch zu bleiben dazu und insbesondere zu weiteren Entwicklungen, die sich auf die organisatorische und inhaltliche Gestaltung der praktischen Tätigkeit auswirken.

Wir freuen uns , dass das ZfP Südwürttemberg als größter Träger psychiatrischer und psychosomatischer Krankenhäuser in Baden-Württemberg bereit ist, einheitliche Standards in den Kooperationskliniken zu gewährleisten. Zu weiteren Entwicklungen, welche sich auf die Inhalte der Empfehlungen auswirken haben wir regelmäßigen Austausch vereinbart.

Diese Beispiel gebende Vereinbarung soll Impuls sein, weitere Träger und Unternehmen, die in ihren Kooperationskliniken in Baden-Württemberg eine Praktische Tätigkeit anbieten zu gewinnen und, sich diesen Empfehlungen anzuschließen.

Downloads:
 
zurück  nach oben  diese Seite drucken
© LPK-BW   http://www.lpk-bw.de
lpktop4.jpg