29.04.2014Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg am 05.04.14
Blick ins VV-Plenum
Blick ins VV-Plenum

Die 2. Vertreterversammlung (VV) der LPK BW fand am Samstag, den 05. April 2014 im Maritim Hotel in Stuttgart statt. Zunächst diskutierten die Delegierten ausführlich den Vorstandsbericht, den Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz vortrug. Anschließend stand die Wahl eines stellvertretenden Delegierten zum Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) auf der Tagesordnung. Diese Wahl war nötig geworden, da auf der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung am 08.02.2014 kein Stellvertreter für Prof. Dr. Bailer (Wahlbündnis „Freie Liste“) gewählt werden konnte. Der auf der VV am 05.04.14 von der „Freien Liste“ vorgeschlagene Kandidat erhielt nicht die erforderliche Stimmenmehrheit, sodass die Wahl vom Wahlleiter wiederum vertagt wurde.

Anschließend referierte Dr. Rüdiger Nübling, wissenschaftlicher Mitarbeiter der LPK-BW, die Ergebnisse der Studie „Zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland - eine Befragung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in fünf Bundesländern“. Die VV diskutierte den Bericht ausführlich und z.T. auch kontrovers. Insgesamt ist aber festzustellen, dass die Untersuchung ein wichtiger Beitrag zur Lage der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung darstellt, mit der einige Ergebnisse vorangegangener Studien mit ähnlichen Fragestellungen bekräftigt werden konnten. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie den kompletten Ergebnisbericht finden Sie in Kürze hier unter Aktuelles.

Dr. Munz führte dann in den Sachstand zum Thema „Reform der Psychotherapeutenausbildung“ ein. Er berichtete von den Aktivitäten in der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), insbesondere von der AG des Länderrates. Die LPK-BW ist dort mit Vizepräsident Martin Klett vertreten. In der AG wurde ein Berufsbild entwickelt, das auf dem DPT im Mai 2014 zur Diskussion stand. Weiterhin wurde in der AG ein aus dem Berufsbild abgeleitetes Kompetenzprofil für die Inhalte der zukünftigen Ausbildung erarbeitet, das auf dem DPT diskutiert wurde. Die VV verabschiedete zu diesem Tagesordnungspunkt eine Resolution, in der die Sicherstellung einer ausreichenden Qualifikation zur Ausübung eines approbierten Heilberufes gefordert wird, unabhängig vom Modell einer Reform der Psychotherapeutenausbildung. (Zum Resolutionstext)

Im Zuge des Inkrafttretens des Patientenrechtegesetzes wird eine Überarbeitung der Berufsordnung notwendig. Auf Bundesebene wurde das auf dem letzten Psychotherapeutentag bereits begonnen, in der LPK BW hat sich der Berufsordnungsausschuss bereits mit diesem Thema befasst, deren Vorsitzende Trudi Raymann in die Änderungsbedarfe, welche sich aus dem Patientenrechtegesetz ergeben, einführte. Zu den wichtigsten Punkten der Akteneinsicht, der Dokumentation und der Aufklärungspflichten wurde diskutiert, der BO-Ausschuss wird hierzu Änderungsvorschläge erarbeiten. Eine Änderung der Berufsordnung soll aber nach Möglichkeit erst erfolgen, wenn die in Überarbeitung befindliche Musterberufsordnung der BPtK vorliegt.

Bericht des Vorstands durch Dr. Dietrich Munz, links daneben: Ulrike Böker
Bericht des Vorstands durch Dr. Dietrich Munz, links daneben: Ulrike Böker
Vorstand und Versammlungsleitung, v.l.n.r. Dr. Roland Straub, Kristine Göpel, Birgitt Lackus-Reitter, Ullrich Böttinger, Dr. Peter Baumgartner, Dr. Dietrich Munz und Martin Klett
Vorstand und Versammlungsleitung, v.l.n.r. Dr. Roland Straub, Kristine Göpel, Birgitt Lackus-Reitter, Ullrich Böttinger, Dr. Peter Baumgartner, Dr. Dietrich Munz und Martin Klett

Abschließend wurde der Tagesordnungspunkt „Arbeitskreis Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung“ diskutiert. Zunächst wurde von Vorstandsmitglied Dr. Roland Straub über die jüngsten Aktivitäten des AK berichtet, insbesondere über die regionalen Fortbildungsveranstaltungen in Stuttgart, Ravensburg, Karlsruhe, Reutlingen und Freiburg, die im vergangenen November stattfanden. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde ein Antrag gestellt, der den Vorstand beauftragt, das Thema der psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung auch in der laufenden Legislaturperiode aktiv zu verfolgen. Weiterhin soll der Vorstand bis zur nächsten Vertreterversammlung prüfen, ob das Amt einer/eines LPK-Behinderten- oder Inklusionsbeauftragte/n eingerichtet werden soll. Er wurde ebenfalls beauftragt, eine landesweite Veranstaltung zum Thema „Barrierefreie Psychotherapie“ durchzuführen. Mit dem Thema der Barrierefreiheit sollen nicht nur Fragen der Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung angesprochen werden, sondern Schnittstellen zu weiteren Arbeitskreisen strukturell unterversorgter Patientengruppen genutzt werden. Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Ein weiterer mit großer Mehrheit angenommener Antrag beauftragt den Vorstand, eine Arbeitsgruppe zur Überprüfung möglicher Reformen einzurichten bezüglich folgender Punkte:

• Zusammensetzung und Größe der Vertreterversammlung
• Wahl- und Stimmrecht
• sachgerechte Regelungen für die Vertretung der PsychotherapeutInnen in Ausbildung in der Vertreterversammlung

Pünktlich um 17 Uhr konnte Sitzungsleiter Dr. Peter Baumgartner die 2. Vertreterversammlung beenden.

 
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