15.06.2014Erste Weiterbildungsstätte für Systemische Therapie in Baden-Württemberg zugelassen

Im März 2014 hat die LPK das Helm Stierlin Institut in Heidelberg im Verbund mit einer Reihe von klinischen Einrichtungen als Weiterbildungsstätte für Systemische Therapie (ST) zugelassen. Erstmalig ist damit sowohl für Psychologische Psychotherapeuten als auch für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten die Möglichkeit geschaffen, in Baden-Württemberg die kammerrechtlich geregelte Zusatzbezeichnung „Systemische Therapie“ zu erwerben.

Vorausgegangen war nach Erweiterung der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) der BPtK um den Bereich der ST ein längerer Beratungs- und Klärungsprozess, in dem es zunächst darum ging, die Anforderungen und Verantwortlichkeiten für Weiterbildungsstätten für ein Psychotherapieverfahren zu präzisieren und die Vorgaben des Heilberufekammergesetzes Baden-Württemberg in der Weiterbildungsordnung auf das für unsere Berufsgruppen Machbare umzusetzen (siehe auch PTJ 4/2012). Anders als in der Ausbildung stellt sich in der Weiterbildung das Problem der Finanzierung. Mangels anderer sozialrechtlicher Regelungen kann die Vergütung der zu erbringenden Behandlungsstunden im ambulanten Bereich nur über Privatabrechnung gewährleistet werden. Solange die ST noch nicht als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt ist, führt die neue Zusatzbezeichnung auch nicht zu einer Abrechnungsgenehmigung. Die Zusatzbezeichnung ist allerdings ankündigungsfähig, d.h. der Erwerb berechtigt zur Ankündigung dieser Qualifikation. Die Weiterbildung dauert mindestens zwei Jahre und beinhaltet mindestens 240 Stunden Theorie, 280 Behandlungsstunden, davon 70 Stunden unter Supervision, sowie 100 Stunden Selbsterfahrung und 60 Stunden Intervision. Kolleginnen und Kollegen, die bereits über entsprechende Qualifikationsnachweise verfügen, können die Zusatzbezeichnung nach den Übergangsregelungen der Weiterbildungsordnung beantragen.

 
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