01.07.2014Neues Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere in Kraft getreten

Am 1. Mai 2014 ist das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" in Kraft getreten. Schwangere haben nun das Recht, Ihr Kind vertraulich und sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Während und nach der Schwangerschaft werden sie von Beraterinnen in über 1.600 Schwangerschaftsberatungsstellen betreut und begleitet und bei der Lösung ihres Konflikts unterstützt, bei vollständiger Wahrung ihrer Anonymität. So soll verhindert werden, dass Schwangere in einer verzweifelten Lage ihr Kind heimlich zur Welt bringen oder vielleicht sogar aussetzen oder töten. Die Kosten für Geburt, Vor- und Nachsorge werden komplett vom Bund übernommen. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg begrüßt das Inkrafttreten dieses Gesetzes.

Viele Schwangere kennen dieses Hilfesystem nicht oder können sich einer Beratungsstelle nicht anvertrauen. Um diese besser zu erreichen, wurden zusätzliche Beratungsmöglichkeiten geschaffen:

- ein kostenloses und 24 Stunden erreichbares Hilfetelefon „Schwangere in Not“ (Nummer: 0800 40 40 020), das bei Bedarf auch fremdsprachige Beratung anbietet und für die Betroffenen eine Brücke ins bestehende Hilfesystem aus Schwangerenberatungsstellen baut

- Informationsangebot unter www.geburt-vertraulich.de und dort ab 1. Oktober 2014 anonyme Onlineberatung

Entscheiden sich die Frauen für ein Leben ohne Kind, wird dieses zur Adoption freigegeben. Ab dem 16. Lebensjahr haben betroffene Kinder dann das Recht, ihre Herkunft zu erfragen.

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