04.07.2014Entwurf des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) kurz vor Verabschiedung

Das Sozialministerium der rot-grünen Landesregierung erprobte beim PsychKHG sein neues Vorgehen bei wichtigen Gesetzesentwürfen. Noch bevor der Entwurf erarbeitet wurde, wurden die Eckpunkte des geplanten Gesetzes zur bedarfsgerechten Versorgung für Menschen mit psychischer Erkrankung oder Behinderung, in dem auch der Maßregelvollzug und Regelungen zur öffentlich rechtlichen Unterbringung sowie Vorschriften zur Anwendung von Zwangsbehandlung bei psychischer Erkrankung geregelt werden sollten, mit Experten aus den verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems beraten. Die Landespsychotherapeutenkammer wurde in diesen Prozess eingebunden und konnte, wie wir schon berichteten, in verschiedenen Arbeitsgruppen ihr Fachwissen einbringen.

Im nächsten Schritt wurde ein erster Entwurf des Gesetzes zur Stellungnahme vorgelegt. Hierzu hatten wir eine Reihe von Anmerkungen eingebracht, insbesondere, dass aus unserer Sicht nicht konsequent umgesetzt worden ist, dass Menschen mit psychischer Erkrankung nicht nur in psychiatrischen Einrichtungen behandelt und betreut werden und deshalb nicht von „psychiatrischen Erkrankungen“ gesprochen werden sollte, sondern dass hier unabhängig vom speziellen ärztlichen Fachgebiet die Terminologie "Menschen mit psychischer Erkrankung" verwendet werden sollte. Dies ist uns weitestgehend gelungen. Im Gesetz ist auch geregelt, dass Psychotherapeuten, nominiert über die LPK, an den Besuchskommissionen in den forensischen Abteilungen beteiligt werden. Die Einrichtung der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen auf Kreisebene wird von uns ebenso begrüßt wie die unabhängige Ombudsstelle auf Landesebene. Das Gesetz soll im Januar 2015 in Kraft treten.

 
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