08.07.2014Kassenärztliche Vereinigungen verweigern Psychotherapeuten angemessene Honorare
Ärzteschaft nutzt gemeinsame Organisation für einseitige Interessenvertretung

(BPtK) Psychotherapeuten haben das Recht auf eine angemessene Höhe ihrer Vergütung je Zeiteinheit. Dieser Anspruch ist im § 87 Absatz 2c Satz 6 SGB V gesetzlich festgelegt. Auch das Bundesozialgericht hat in seinen Urteilen diesen Grundsatz bestätigt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will dennoch diesen Grundsatz für die zwischen 2009 und 2013 gezahlten Honorare nicht umsetzen. Seit mehr als fünf Jahren warten die Psychotherapeuten auf eine wahrnehmbare Anhebung der Honorare für ihre antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen "Wir fordern, dass sich die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen an die gesetzlichen Vorgaben halten und die Nachzahlungen für psychotherapeutische Leistungen ab 2009 veranlassen", betonte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Die Entscheidung innerhalb der KBV, den Psychotherapeuten ihr gesetzlich verbrieftes Honorar vorzuenthalten, trifft zusammen mit einer Entscheidung im Gemeinsamen Bundesausschuss zur Anrechnung der psychiatrischen Institutsambulanzen auf die Anzahl der psychotherapeutischen Praxen, die zur gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind. Der Beschluss wurde mit Zustimmung der KBV gefällt. Dieser Beschluss lässt sich sachlich in keiner Weise rechtfertigen, denn psychiatrische Institutsambulanzen haben kein mit dem Leistungsspektrum der niedergelassenen Psychotherapeuten vergleichbares Angebot. Hinzu kommt, dass sich insbesondere in den neuen Bundesländern die Versorgung verschlechtern wird, da zusätzliche Niederlassungen von Psychotherapeuten verhindert werden. Dies geschieht zu einer Zeit, in der psychisch kranke Menschen in Deutschland durchschnittlich mindestens drei Monate auf ein psychotherapeutisches Erstgespräch warten, wie eine Umfrage der ZEIT bei ihren Lesern aktuell wieder bestätigt hat. "Beide Beschlüsse werfen die Frage auf, in welchem Umfang die KBV die Belange psychisch kranker Menschen und die Interessen der Psychotherapeuten erkennt und vertritt", erklärte BPtK-Präsident Richter.

 
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