Für ehemalige Heimkinder aus Baden-Württemberg, die zwischen 1949 und 1975 in einer Einrichtung der Erziehungshilfe (Säuglingsheim, Kinderheim, Erziehungsheim,…) waren und noch heute unter dem Erlebten leiden, gibt es eine Anlauf- und Beratungsstelle in Stuttgart. Betroffene müssen sich dort spätestens bis zum 31.12.2014 schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder Fax gemeldet haben, wenn sie ihre persönliche Heimzeit/Lebensgeschichte aufarbeiten wollen oder Sachleistungen bis zu 10.000 Euro (auch für Therapie) oder Rentenersatzleistungen des Fonds Heimerziehung West in Anspruch nehmen wollen.
Weitere Informationen zum bundesweiten Fonds Heimerziehung, der vom Bund, den westdeutschen Ländern und den Kirchen errichtet wurde, finden sich auch unter http://www.fonds-heimerziehung.de/.
Betroffene haben hier die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen über ihre Erfahrungen mit geschulten Beraterinnen zu sprechen und bei Bedarf rechtanwaltliche Unterstützung zu erhalten.
Darüber hinaus können folgende finanzielle Unterstützungsleistungen beantragt werden
- eine Pauschale für Anreise und vorbereitende Aufwendungen bis zu 250,- €
- einen aktuellen Unterstützungsbedarf bis zu 10.000,- € für Sachleistungen sowie
- Rentenersatzleistungen als Einmalzahlung von 300,- € für jeden Kalendermonat, für den keine Beiträge eingezahlt worden waren, sofern die betreffende Person in der o.g. Zeit nach Vollendung des 14. Lebensjahres während der Unterbringung gearbeitet hat bzw. in die Lehre gegangen ist und in dieser Zeit keine Rentenbeiträge eingezahlt worden waren.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können ihre Patienten auf diese möglichen Unterstützungsleistungen hinweisen und im Einzelfall veranlassen, dass geprüft wird, ob im Rahmen der Sachleistungen auch Kosten für psychotherapeutische Interventionen und Leistungen anerkannt werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie in einem Flyer der des Fonds, den Sie unten downloaden können.
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