14.11.2014Stellungnahme der LPK zum G-BA Beschluss zur Anrechnung der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) in der Bedarfsplanung des Fachgebiets Psychotherapie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat beschlossen, dass die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) mit mindestens einem halben Versorgungsauftrag in der Bedarfsplanung bei der Fachgruppe Psychotherapie angerechnet werden. Das bedeutet, dass in den Planungsbezirken, in denen in einer psychiatrischen Klinik oder Abteilung eine PIA vorgehalten wird, in der Bedarfsplanung künftig ein halber psychotherapeutischer Praxissitz weniger ausgewiesen sein soll.

Die LPK BW hat eine Stellungnahme zum Beschluss des G-BA über die Einbeziehung der Psychiatrischen Institutsambulanzen in die Bedarfsplanung verschiedenen Organisationen, Gremien und Behörden im Gesundheitswesen zur Kenntnis gebracht und dargelegt, dass diese Regelung des G-BA nicht sachgerecht ist und nicht umgesetzt werden sollte. Zur Begründung haben wir ausgeführt, dass es Ziel der Behandlung in einer PIA ist, die Vermeidung oder Verkürzung stationärer Krankenhausaufenthalte zu ermöglichen sowie die Behandlung von Patienten, deren Versorgung durch niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten nicht sichergestellt werden kann, durchzuführen. Damit ist es nicht angemessen, PIA in die Bedarfsplanung der Fachgruppe Psychotherapie einzubeziehen, da diese gerade nicht wie psychotherapeutische Praxen versorgen.

 
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