18.11.2014Reform des Psychotherapeutengesetzes dringend notwendig
25. DPT für angemessene wissenschaftliche Qualifizierung

(BPtK) Der 25. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) beschloss am 14./15. November 2014 in München die Eckpunkte für eine umfassende Reform des Psychotherapeutengesetzes. Mit einer Zweidrittelmehrheit forderte er eine weitreichende Reform der Psychotherapeutenausbildung, die eine Approbation nach einem wissenschaftlichen Hochschulstudium auf Masterniveau anstrebt (Direktausbildung). In einer anschließenden Weiterbildung sollen Schwerpunkte in der Behandlung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen sowie in wissenschaftlich anerkannten Verfahren möglich werden.

Der Beschluss stand am Ende einer konstruktiven und kontroversen Debatte, in der unterschiedliche Lösungen für die jetzigen Defizite der Psychotherapeutenausbildung erörtert wurden. Am Ende entschied sich die Mehrheit der Delegierten für eine Direktausbildung. Es gebe zu viele Probleme, die nur mit einer Direktausbildung zu lösen seien. Andere hielten eine so konkrete Richtungsentscheidung noch für verfrüht. Man hätte sich noch mehr Zeit nehmen sollen, die Option eines Staatsexamens mit anschließendem Referendariat als Alternative zur Approbation nach dem Studium zu prüfen.

„Die künftige Qualifizierung basiert auf dem von der Profession in einem intensiven Diskussionsprozess entwickelten Berufsbild und dem daraus abgeleiteten Kompetenzprofil. Beide finden einhellige Zustimmung in der Profession“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Ziel ist eine zweiphasige wissenschaftliche und berufspraktische Qualifizierung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die gleichermaßen auf die Berufsausübung im ambulanten und stationären Bereich sowie in Institutionen der komplementären Versorgung vorbereitet.“ Nach einem wissenschaftlichen Hochschulstudium, das auf Masterniveau (EQR 7) abschließt, soll eine Approbation nach bestandenem Staatsexamen erteilt werden können. Die Approbation berechtigt dann zu Weiterbildungen, in denen Psychotherapeuten im ambulanten, teilstationären, stationären und komplementären Bereich für eine verbesserte und differenzierte psychotherapeutische Versorgung qualifiziert werden.

Die derzeitigen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten sollen zu Weiterbildungsstätten übergeleitet werden können, die die Weiterbildung koordinieren und organisieren. Eine abgeschlossene Weiterbildung soll schließlich die Voraussetzung für die eigenverantwortliche Behandlung gesetzlich Krankenversicherter (Fachkunde) im ambulanten und stationären Bereich sein. (Zu den weiteren Details siehe Beschlusstext im Wortlaut.)

„Mit der geforderten Reform wollen wir die Voraussetzungen für die angemessene wissenschaftliche Ausbildung eines akademischen Heilberufs schaffen. Wir wollen die Qualifizierung so reformieren, dass sie zukünftig, von der Profession gestaltet, allen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung gerecht wird. Und wir wollen schließlich eine angemessene Finanzierung für die Berufstätigkeit während der Weiterbildung ermöglichen“, erklärt BPtK-Präsident Richter.

Gleichzeitig sieht der DPT die Notwendigkeit, bis zum Inkrafttreten einer solchen Reform sicherzustellen, dass nur noch Hochschulabsolventen zu den heutigen postgradualen Psychotherapeutenausbildungen zugelassen werden, die ihr Studium mit einem Diplom oder auf Masterniveau abgeschlossen haben. Dazu soll für die Übergangszeit eine bundeseinheitliche Verwaltungspraxis in den Ländern sichergestellt werden.

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