15.01.2015EMDR bei Posttraumatischen Belastungsstörungen anerkannt
Maßnahmen der Qualitätssicherung der EMDR-Behandlung beschlossen

(BPtK) EMDR ist seit dem 3. Januar 2015 als Psychotherapiemethode in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Sie darf damit ausdrücklich innerhalb eines Richtlinienverfahrens bei Erwachsenen zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen eingesetzt werden. Die Methode nutzt die gezielte Aktivierung von Erinnerungen an traumatische Erlebnisse bei gleichzeitigen starken Augenbewegungen, damit ein Patient belastende Erlebnisse verarbeiten kann (EMDR = Eye Movement Desensitization and Reprocessing).

Damit ein Psychotherapeut innerhalb einer Psychotherapie EMDR einsetzen darf, muss er bestimmte theoretische und praktische Qualifikationen nachweisen. Diese sind in neuen Regelungen der Psychotherapie-Vereinbarungen festgelegt, die heute in Kraft treten. Dazu gehören mindestens 40 Stunden Theorie in Traumabehandlung und EMDR und mindestens 40 Stunden Einzeltherapie mit EMDR bei erwachsenen Patienten mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Die Behandlungen erfolgen unter kontinuierlicher Supervision im Umfang von mindestens zehn Stunden. Insgesamt müssen mindestens fünf EMDR-Behandlungen abgeschlossen worden sein. Mit diesen Anforderungen wird klargestellt, dass die praktischen Kenntnisse ausschließlich in der Behandlung von erwachsenen Patienten mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung zu erwerben sind, für die EMDR zugelassen und für die ihre Wirksamkeit nachgewiesen wurde. So wird auch Fehlanreizen vorgebeugt, EMDR bei anderen Patienten und weiteren Diagnosen einzusetzen.

In internationalen und nationalen Leitlinien wird EMDR neben anderen psychotherapeutischen Methoden zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen empfohlen. Auch der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie hatte die Psychotherapiemethode in seinem Gutachten vom 6. Juli 2006 zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen bei Erwachsenen wissenschaftlich anerkannt.

Bereits vor dem jetzigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wurden EMDR-Behandlungen in der psychotherapeutischen Versorgung insbesondere im Rahmen einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und einer Verhaltenstherapie eingesetzt, wobei EMDR hierbei als eine Methode des jeweiligen Verfahrens verstanden wurde. Über die Qualifikation für das jeweilige Richtlinienverfahren hinaus war aber bisher kein Nachweis über eine zusätzliche Qualifikation in EMDR erforderlich. Viele Psychotherapeuten hatten sich jedoch bereits freiwillig in Psychotraumatherapie und EMDR-Behandlung fortgebildet.

 
zurück  nach oben  diese Seite drucken
© LPK-BW   http://www.lpk-bw.de
lpktop4.jpg