10.06.2015Fachtag Rechtsfragen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Am 25.07.2015 wird der KJP-Ausschuss gemeinsam mit dem LPK-Vorstand einen Fachtag in Stuttgart durchführen, der sich mit Rechtsfragen in der Praxis von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beschäftigen soll. Für einen Einführungsvortrag konnte Prof. Dr. Stellflug, Justitiar der BPtK, gewonnen werden. Im Anschluss berichten die Mitglieder des Ausschusses über aktuelle Fälle aus ihren Praxen, ergänzt durch bei der LPK eingegangene Beschwerdefälle. Kammeranwalt Manfred Seeburger wird mit der Justitiarin der Kammer, Stephanie Tessmer, für die Diskussion zur Verfügung stehen. Neue gesetzliche Vorgaben, z.B. durch das Patientenrechtegesetz, gaben den Anstoß für diesen Rechtstag. Sie sorgen für Verunsicherung im Umgang mit Patienten z.B. hinsichtlich Dokumentationspflicht. Beschwerdefälle, die bei der Kammer eintreffen, erinnern immer wieder daran, wie kompliziert für KJP das Thema Aufklärung am Anfang eines Patientenkontaktes ist und welche Gradwanderung das Thema Sorgerecht beinhalten kann. Das Einhalten der Schweigepflicht in einem Kontext von mehreren Personen, mit denen KJPs in der therapeutischen Situation arbeiten, ist ebenfalls sehr sensibel. Bitte vermerken Sie schon jetzt diesen Termin in ihrem Kalender.


Referenten:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin H. Stellpflug, M. A. (Lond.) ist Fachanwalt für Medizinrecht und für Sozialrecht und Partner der auf das Gesundheitsrecht spezialisierten Kanzlei DIERKS+BOHLE in Berlin. Seit Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes bildet die Beratung und Interessenvertretung der Psychotherapeuten einen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit. Als Justitiar der Bundespsychotherapeutenkammer hat er die Entstehung der Musterberufsordnung dicht begleitet. Er ist Autor zahlreicher medizinrechtlicher Veröffentlichungen und Professor für Gesundheitsrecht und Ethik an der Psychologischen Hochschule Berlin.

Oberstaatsanwalt Manfred Seeburger ist ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts in Stuttgart (seit 2009), davor leitender Staatsanwalt und Oberstaatsanwalt in Stuttgart (2002-2009) und Ulm (1999-2002). Davor Tätigkeiten als Referent und später Referatsleiter in der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums Baden-Württemberg sowie als Richter am Amts- und am Landgericht Freiburg. Jurastudium in Freiburg von 1974-1978.

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