24.02.2015Psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen
Runder Tisch von KVBW und LPK BW

Die Zahl von Asyl suchenden Flüchtlingen, aus afrikanischen und arabischen Ländern steigt extrem an. Allein die Umstände ihrer Flucht sind oft traumatisierend, viele von ihnen sind Opfer schwerer Gewalt und Folter in ihrer Heimat, die sie verlassen mussten, um nicht weiterer Gewalt ausgesetzt zu sein. Erfahrung in den Aufnahmelagern als auch nach Anerkennung des Anspruchs auf Asyl verdeutlichen, dass diese Menschen sozialer und psychotherapeutischer Hilfe bedürfen. Deshalb haben wir auf Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zusammen mit dieser zu einem runden Tisch mit in der Trauma-Arbeit mit Flüchtlingen erfahrenen Psychotherapeuten in die LPK-Geschäftsstelle eingeladen. Es bestand rasch Einigkeit, dass die Betroffenen zunächst Unterstützung zur Alltagsbewältigung und psychischen Stabilisierung benötigen und erst später eine Richtlinientherapie mit Trauma bezogenen Behandlungsmethoden hilfreich ist. So sind die fünf bestehenden Behandlungszentren für Flüchtlinge und Folteropfer eine gute erste Anlaufstelle für die Asylsuchenden, wobei festgestellt wurde, dass solche Zentren in Nord- und Südbaden fehlen und dort eingerichtet werden sollten.

Die Kammer hat angeboten, nach Kolleginnen und Kollegen für die Weiterbehandlung zu suchen und Fortbildungen zu Behandlungsproblemen sowie Informationen über die sozialen Hilfsangebote und rechtlichen Hintergründe nach Gewährung des Asyls durchzuführen. Die KVBW wird Hausärzte und Kinderärzte über Qualitätszirkel ansprechen und fortbilden.

Einigkeit bestand auch, dass den vielen ehrenamtlichen Helfern in den Auffanglagern durch KV und Kammer Fortbildungen zum Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen angeboten werden sollten. Sowohl für psychotherapeutische Behandlung als auch zur Hilfe für die Alltagsbewältigung sind wegen der sprachlichen Verständigungsprobleme Dolmetscher unerlässlich und bessere Regelungen für die Kostenübernahme erforderlich.

Die Sicherheit des Aufenthalts ist Voraussetzung für eine wirksame psychotherapeutische Arbeit mit Patienten, die tief sitzenden Ängsten durch Gewalterfahrung und Trauma ausgesetzt sind. Es sollte deshalb eine möglichst rasche Entscheidung über den Aufenthaltsstatus getroffen werden, der dann über einen längeren Zeitraum stabil bleiben muss, damit die Betroffenen oder Familienangehörige nicht kontinuierlich der Angst ausgesetzt sind, in ihre Heimat abgeschoben und somit oft erneut drohender Gewalt ausgeliefert zu werden.

 
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