14.05.2015Tarifrechtlich geregelte Vergütung während der Praktischen Tätigkeit
Gespräch mit ver.di-Vertreterin Irene Gölz

Nachdem Rückfragen an die Kammer gerichtet worden waren, ob die für die Universitätskliniken geltende tarifrechtliche Vergütung von Psychologen während der praktischen Tätigkeit in der Psychotherapeutenausbildung auch auf Pädagogen Anwendung finden würde, suchten wir zur Klärung das Gespräch mit ver.di. Irene Gölz Fachbereichsleiterin Gesundheit, Kirchen, soziale Dienste in BW, erläuterte, dass es in den Tarifverhandlungen mit den Universitäten in Baden-Württemberg nicht möglich gewesen sei, diese Tarifregelung auch für die praktische Tätigkeit von Absolventen der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit anderen Grundberufen zu erreichen. In der nächsten Tarifrunde solle dieses Thema jedoch nochmals aufgegriffen werden, um hier eine Lösung für alle Absolventen einer Psychotherapeutenausbildung zu erreichen.

Im Gespräch wurde auch erörtert, wie tarifrechtliche Möglichkeiten für eine höhere Vergütung von Psychotherapeuten nach der Approbation durchgesetzt werden könnten. Die Fachkommission Gesundheitsberufe von ver.di befasse sich mit diesem Thema mit dem Ziel, eine je nach Tätigkeitsbereich den Fachärzten gleichgestellte Vergütung für approbierte Psychotherapeuten zu erreichen. Es sei, wie Irene Gölz hervorhob, sinnvoll, dass die Kammern hierzu auch auf die Arbeitgeberverbände zugehen würden, um dort aufzuklären, dass die Approbation Psychotherapeuten befähige, in den verschiedenen Institutionen eigenständig und eigenverantwortlich heilkundig tätig zu sein. Die Kammer wird diese Anregung aufgreifen und auf die Vertreter der Arbeitgeberseite bei den Tarifverhandlungen zugehen, um hier die Belange der angestellten Psychotherapeuten vorzutragen.

 
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