17.06.2015Schwerstkranke und sterbende Menschen psychotherapeutisch versorgen
Bundestag befasst sich in erster Lesung mit dem Hospiz- und Palliativgesetz

(BPtK) Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die Pläne der Bundesregierung, die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen in Deutschland zu verbessern. „Bei einer umfassenden Versorgung von Menschen an ihrem Lebensende sollten auch psychische Erkrankungen berücksichtigt und behandelt werden“, fordert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz anlässlich der ersten Lesung des Hospiz- und Palliativgesetzes im Bundestag. „Hier gibt es erhebliche Versorgungsdefizite. Aktuell wird nur ungefähr die Hälfte der psychischen Erkrankungen in Palliativ- oder Hospizeinrichtungen erkannt und nur etwas mehr als ein Drittel behandelt.“

Bis zu einem Drittel der Patienten in Palliativ- und Hospizeinrichtungen leidet unter einer behandlungsbedürftigen affektiven Störung. Zudem treten bei schwerkranken und sterbenden Patienten häufig kognitive Störungen auf. Die Schätzungen hierfür liegen zwischen 25 und 85 Prozent. Die Überlappung von körperlichen und psychischen Symptomen bei sterbenden Patienten erschweren die Differenzialdiagnostik und Erfassung des psychologischen Unterstützungsbedarfs. Psychotherapeutischer oder fachärztlicher Sachverstand sollte deshalb regelhaft in der Palliativversorgung aber auch in Pflegeeinrichtungen, in denen viele Menschen die letzte Lebensphase verbringen, verfügbar sein.

Neben einer Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in Hospiz- und Palliativeinrichtungen bietet das Gesetz auch die Chance, die psychotherapeutische Versorgung in stationären Pflegeheimen zu verbessern. „Hier sind die Versorgungsdefizite bei psychischen Erkrankungen noch größer“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. Mehr als die Hälfte der Pflegeheimbewohner leiden unter einer psychischen Erkrankung, nur fünf bis maximal 20 Prozent von ihnen erhalten eine psychotherapeutische Behandlung. „Ziel muss es sein, durch Kooperationsverträge mit den vertragsärztlichen Leistungserbringern psychotherapeutischen oder fachärztlichen Sachverstand regelhaft in Heimen verfügbar zu machen.“ Der Gesetzentwurf geht aus Sicht der BPtK hier nicht weit genug.

 
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