22.08.2015Angestellte Psychologische Psychotherapeuten in (Universitäts-)Kliniken
Informationsveranstaltung des Personalrats des UKT Tübingen am 22.07.2015

Anlässlich der erfolgreichen Demos der PiAs mit Abschlusses eines Tarifvertrages fand im April 2015 in kleiner Runde mit aktiven KollegInnen des Universitätsklinikums Tübingen (UKT) ein Austausch mit Dr. Munz und Dr. Straub statt. Dabei wurden „Webfehler“ in diesem Vertrag besprochen und die besonderen Probleme der approbierten KollegInnen an den Universitätskliniken.

Es entstand der Plan, eine Informationsveranstaltung durchzuführen, die alle am UKT angestellten PP/KJP und PiAs erreichen sollte, um über berufspolitische Themen zu informieren und dann weiteren kollegialen Austausch anzuregen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass im Frühjahr 2016 Tarifverhandlungen anstehen werden. Am 22. Juli fand auf Einladung des Personalrates des UKT Tübingen diese Informationsveranstaltung im Hörsaal der Psychiatrie Tübingen statt.

Nach Begrüßung durch UKT-Personalratsvorsitzende Angela Hauser und Dr. Harry de Maddalena (PP, Personalrat und Mitinitiator der Veranstaltung) informierte zunächst Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz vor den rund 50 erschienenen KollegInnen zum Thema „Angestellte Psychologen im Krankenhaus: Anspruch und Realität“. Dabei ging er speziell auf die Ergebnisse der BPtK-Befragung zur Situation der in Kliniken angestellten KollegInnen insbesondere der an Universitätskliniken ein. Unter anderem führte er aus, dass es problematisch sei, dass nach wie vor in den Kliniken bei Approbierten keine Anpassung an die Höherqualifikation erfolge, sondern diese weiterhin als Diplom-Psychologen eingestellt blieben. Die Klinik profitiere zwar durch die hohe psychotherapeutische Qualifikation der KollegInnen, wenn es dann aber um haftungsrechtliche Probleme gehe, würden die Kriterien für psychologische Psychotherapeuten angewendet. Man trage also die hohe Verantwortung und das Risiko bei den psychotherapeutischen Behandlungen, würde aber nicht entsprechend besser bezahlt. Höhere Verantwortung und Haftungsrisiko wären jedoch generell Anlass für höhere Vergütung, was man bei den ärztlichen Kollegen auch sehen könne. Die Kammer werde, wie Dietrich Munz bekräftigte, alles dafür tun, dass diese Lücke geschlossen werde. Hinzu komme, dass trotz mehr als 15 Jahren Psychotherapeutengesetz manchen Arbeitgebern die neue Berufsgruppe Psychologischer Psychotherapeut in Abgrenzung zum Diplom-Psychologen immer noch nicht bekannt sei, weshalb er dann auch bei Verhandlungen zur Eingruppierung nicht berücksichtigt werde. Es sei also wichtig, Arbeitgeber vor Tarifverhandlungen auf das Berufsbild gesondert aufmerksam zu machen. Gerade wegen des großen (Fach-)Ärztemangels in den psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken sei es außerdem wichtig, auf die Ressource der hohen Qualifikation der PP hinzuweisen und darauf, dass im Unterschied zu den Ärzten die PP den Bedarf abdecken könnten. Abschließend ging Dr. Munz auf den Stand der geplanten Reform der Ausbildung ein.

Yvonne Baumann vom ver.di Bezirk Fils-Neckar-Alb informierte im folgenden Vortrag zum Thema „Befristete Arbeitsverträge aus Sicht von ver.di“ über die Arten der Befristung an den Universitätskliniken. Von Befristung über zunächst 6 Jahren und dann weiteren 6 (sog. 12 Jahres-Regel“) seien ca. 80 % der KollegInnen betroffen. Sie klärte auf über Details des Gesetzes zur Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) und den Arten und dem Umgang mit der sachgrund- und sachgrundlosen Befristung. Es sei eine Novellierung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) vorgesehen. Um weiteren Missbrauch von Befristungen in der Wissenschaft zu verhindern, engagiere sich ver.di mit einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Es gehe vor allem auch darum, den jungen Fachkräften mehr Planbarkeit im Hinblick auf „Karriere und Familie“ zu ermöglichen. Dazu brauche es Veränderungen in den Regelwerken.

Dieter Schmucker vom Verband der Klinikpsychotherapeuten Baden-Württemberg beschäftigte sich dann mit dem Thema, wie und durch wen die Interessen angestellter Psychotherapeuten vertreten werden. Während es bei Niedergelassenen obligat sei, dass man sich einem großen Fach- oder Berufsverband anschließe, sei vielen KollegInnen in Kliniken nicht wirklich klar, dass es gerade für sie als Angestellte wichtig sei, sich zusätzlich zur Kammer(pflicht)mitgliedschaft und evtl. Gewerkschaft vor allem auch in einem Berufsverband zu organisieren. Zu empfehlen sei eine Dreierkombination aus Verband - Kammer - Gewerkschaft. Am Beispiel der Kammersitze erläuterte er, wie nach wie vor Angestellte in der Vertreterversammlung der Kammer unterrepräsentiert seien und dadurch auch Themen der Angestellten in den unterschiedlichen Institutionen des Gesundheitssystems nicht so sehr zum Zuge kommen würden. Probleme der Angestellten in ihren Institutionen könnten differenziert am ehesten durch diese vertreten und bearbeitet werden. Als Beispiel nannte er den Verband der Klinikpsychotherapeuten, der nur Angestellte aufnimmt, sich also über den Status „angestellt“ definiert und der in der Kammer BW und ihren Gremien vergleichsweise gut aufgestellt ist. Wenig bekannt sei auch, dass Berufsverbände von der Politik bei relevanten Themen einbezogen werden müssten, dies zusätzlich zur Kammer. Diese Beteiligung an gesundheitspolitischen Gremien und bei Stellungnahmen dupliziere also die Einflussnahme auf berufspolitische und gesundheitspolitische Themen. Es gelte sich also mehr in Verbänden zu engagieren.

Zum Abschluss gaben Dr. Harry de Maddalena und Dr. Raphael Niebler einen kurzen Ausblick auf geplante weitere Aktivitäten wie der Gründung einer Aktionsgruppe „Tarifverhandlungen 2016“.

 
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