15.09.2015PEPP-Entgeltkatalog 2016: Nur wenige Veränderungen
Analysen zur regionalen Versorgungsverpflichtung ohne Ergebnis

(BPtK) Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat am 4. September 2015 den Entgeltkatalog 2016 für das neue Pauschalierende Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) vorgestellt. Dabei gibt es nur wenige Veränderungen im Vergleich zu 2015. Diese betreffen vor allem eine Erhöhung der Pauschalen, wenn bestimmte Nebendiagnosen vorliegen.

Liegt z. B. zusätzlich zu einer anderen psychischen Erkrankung auch eine Magersucht vor oder wird z. B. neben einer Suchterkrankung auch noch eine Psychose festgestellt, kann das Krankenhaus höhere Pauschalen für den Behandlungsfall abrechnen. Auch eine schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen erhält zukünftig ein höheres Kostengewicht, als eine schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome. Bei Kindern und Jugendlichen führt eine Intelligenzminderung als Nebendiagnose zu höheren Entgelten. Zudem werden die Zeiten für Kriseninterventionen schon ab einer geringeren Schwelle berücksichtigt.

Eine wesentliche Kritik der psychiatrischen Krankenhäuser ist nach wie vor, dass die Kosten, die den psychiatrischen Einrichtungen durch ihre regionale Versorgungsverpflichtung entstehen, nicht im PEPP berücksichtigt werden. Das InEK hat deshalb verschiedene Vorschläge zur besseren Berücksichtigung dieser Kosten empirisch analysiert. Dabei konnte jedoch nicht belegt werden, dass den Häusern durch Patienten, die z. B. nachts oder am Wochenende als Notfall aufgenommen werden, höhere Kosten entstehen als durch die anderen Patienten.

Erschwert werden die Analysen dadurch, dass nahezu alle psychiatrischen Kalkulationskrankenhäuser (97,7 Prozent) eine regionale Versorgungsverpflichtung haben und dass die Definition der regionalen Versorgungsverpflichtung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist. Hier wird vom InEK nach weiteren Lösungen gesucht, z. B. durch die Abgrenzung einer spezifischen Kostenstelle für die regionale Versorgungsverpflichtung.

Der Entgeltkatalog 2016 gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Selbstverwaltungspartner.

 
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