21.10.2015Arbeitsschutz in der Psychotherapiepraxis
Alternativbetreuung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg steht auch für LPK-Mitglieder offen

Arbeitgeber haben zahlreiche Pflichten zum Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers, zur Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz und zur Verhütung von arbeitsbedingten Berufskrankheiten zu beachten und umzusetzen. Diese Pflichten sind in einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen verankert. Sie gelten auch für niedergelassene Psychotherapeuten, die Arbeitnehmer in ihrer Praxis beschäftigen und zwar bereits bei einem Arbeitnehmer (auch für die angestellte Reinigungskraft).

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Arbeitgeber seine Praxis betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen lassen muss. Dabei kann der Arbeitgeber je nach Betriebsgröße zwischen verschiedenen Formen der Betreuung wählen. Die gewählte Form muss gegenüber der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) angezeigt werden, welche die Erfüllung der Betreuungspflicht überwacht. Für Praxen mit bis zu 10 Angestellten (Kleinstbetriebe) kann zwischen der Grundbetreuung mit anlassbezogener Betreuung, der Alternativbetreuung und der Regelbetreuung gewählt werden, wobei sich die Wahl der Regelbetreuung nur für größere Betriebe und nicht für Praxen empfiehlt.

Bei der Grundbetreuung mit anlassbezogener Betreuung wird der Arbeitgeber bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung vor Ort entweder durch einen Betriebsarzt oder durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt und muss sich zusätzlich bei besonderen Anlässen in der Praxis betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen lassen.

Dagegen wird bei der Form der Alternativbetreuung der Praxisinhaber durch Schulungen bei den Kooperationspartnern der BGW in die Vielzahl der rechtlichen Regelungen eingeführt und dafür qualifiziert, die Gefährdungsbeurteilung in seiner Praxis selbständig zu erstellen, regelmäßig zu überprüfen und eigenverantwortlich erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Die individuelle Betreuung durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft erfolgt nur bei Bedarf des Arbeitgebers.

Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ist anerkannter Kooperationspartner der BGW und hat bereits langjährige Erfahrung in der Schulung, Beratung und Betreuung von Praxen im Rahmen des Alternativbetreuungsmodells. Sie ist auf die Anforderungen von Praxen zugeschnitten. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg konnte mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg (BÄK) vereinbaren, dass auch Mitgliedern der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg das Angebot der BÄK Nordwürttemberg offen steht. Psychologische Psychotherapeuten und Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten, die Arbeitnehmer beschäftigen und sich für die Alternativbetreuung entscheiden, können sich somit Schulungen und Beratungen bei der BÄK Nordwürttemberg im Alternativbetreuungsmodell in Anspruch nehmen. Daneben gibt es weitere externe Anbieter auf dem Markt, die entsprechende Dienstleistungen anbieten.

Für interessierte Kammermitglieder, die sich über das Angebot der BÄK Nordwürttemberg informieren wollen, haben wir anliegend eine PDF-Datei mit den nächsten Termine für die Schulungen (ab Februar 2016) zum Abruf und Download beigefügt. Für die weiteren Einzelheiten zum Vertrag und den Seminaren wenden Sie sich bitte direkt an die BÄK Nordwürttemberg:

Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin
Telefon: 0711/76981603
Fax: 0711/76981500
E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Weitere Infos unter:
http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/05kammern/20nw/10fortbildung/betreuung/02/index.html

Vereinbarung über die Teilnahme an der Alternativbetreuung:

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