25.04.2016Zur notwendigen Reform der Psychotherapeutenausbildung
Einheit und Vielfalt in der psychotherapeutischen Versorgung

(BPtK) Psychotherapie wird von Psychotherapeuten und Ärzten mit entsprechender Weiterbildung erbracht. Psychotherapeutische Versorgung erfordert hohe wissenschaftliche und praktische Qualifikationen, unabhängig davon, durch welchen der beiden Heilberufe die Leistungen erbracht werden. "Psychotherapeuten und Ärzte haben eine gemeinsame Versorgungsverantwortung", erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. "Bei der Weiterentwicklung der Psychotherapie sollten wir deshalb zusammenarbeiten."

Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes soll die Qualifizierung der heutigen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anders aufgebaut werden. Künftig sollen sie in einem Psychotherapiestudium mit einem Staatsexamen und einer anschließenden Weiterbildung qualifiziert werden. "Diese Struktur hat sich bei den Ärzten bewährt", stellt BPtK-Präsident Munz fest. Nach dem Studium soll sich eine Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten anschließen.

Die Approbation kann nach dem Staatsexamen erworben werden. Sie berechtigt aber nicht zur psychotherapeutischen Behandlung von Kassenpatienten. Dies soll erst dem Fachpsychotherapeuten für Erwachsene oder für Kinder und Jugendliche möglich sein. Erst der Fachpsychotherapeut soll selbstständig als Vertragspsychotherapeut oder im Krankenhaus tätig werden. "Damit bleiben die Grundlagen für eine gute Kooperation mit Hausärzten und Fachärzten auch in Zukunft erhalten."

Auch künftig sollten Ärzte und Psychotherapeuten mit ihren jeweiligen spezifischen Kompetenzen zur psychotherapeutischen Versorgung beitragen. "Die Fachgebiets- und Zusatzbezeichnungen für Psychotherapeuten sollen so gewählt werden, dass der Patient problemlos erkennt, wer ihm welche Leistung anbietet", kündigt Munz an.

Es gehe um ein gemeinsames Verständnis von Psychotherapie. Daher gelte es bei aller Profilbildung und Spezialisierung, die Einheit der Psychotherapie zu bewahren. Die Heilberufskammern als Verantwortliche für die Weiterbildung können dazu in besonderer Weise beitragen. "Ich gehe davon aus, dass die Bundespsychotherapeutenkammer und die Bundesärztekammer eine gute Lösung finden werden, wie sie gemeinsam die Einheit in der Vielfalt der Psychotherapie und gleichzeitig deren hohe Qualität in der ambulanten und stationären Versorgung bewahren."

 
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