Kinder- und Jugendhilfe


Die Behandlung und Betreuung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher ist in der Regel eine komplexe Leistung, die eine qualifizierte Kooperation verschiedener Institutionen, Leistungserbringer und Kostenträger erfordert.
Neben den Leistungen des SGB V bietet die Jugendhilfe im Rahmen des SGB VIII Eltern ein breites Spektrum an Hilfen zur Erziehung, die Eltern in Anspruch nehmen können.

Zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gehört auch die Gewährung von Eingliederungshilfen, sowie Hilfen zur Teilhabe für psychisch kranke Kinder im Rahmen des §35a SGB VIII .

Als niedrigschwelligstes Angebot der Jugendhilfe unterstützen Psychologischen Beratungsstellen bzw. Erziehungsberatungsstellen Eltern in der Erziehung. Sie bieten Diagnostik, Beratung und Therapie bei Fragen zur Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen und stellen Kindern und Jugendlichen Hilfen zur Verfügung, die sie in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Zu den erforderlichen Maßnahmen kann je nach Art und Schwere der Störung auch Psychotherapie gehören. Dieses Angebot können Eltern, Kinder und Jugendliche bundesweit kostenfrei in Anspruch nehmen.

An der Schnittstelle zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und Jugendhilfe sind die Frühförderstellen tätig, die schwerpunktmäßig familiennahe pädagogische und beratende Hilfen bis zur Einschulung anbieten.

Komplementär zu den Frühförderstellen arbeiten die sozialpädiatrischen Zentren. Ihre zentrale Aufgabe besteht in der fachlich medizinischen Betreuung und Behandlung von Kindern mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen. Inzwischen haben sich in vielen Regionen auch Säuglingsambulanzen etabliert, in denen frühe Regulations- und Beziehungsstörungen behandelt werden.

 
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