Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement


Informationen zur Qualitätsmanagement Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) - Aufforderung zu einem praxisinternen Qualitätsmanagement

Am 1.1.2006 trat die Richtlinie in Kraft, in der der „Gemeinsame Bundesausschuss“ GBA der KBV die verpflichtende Einführung von QM „Qualitätsmanagement für Praxen“ festlegte. Er folgte damit einem Gesetz im SGB V, das ab 01.2004 mit dem GMG die Verpflichtung zu praxisinternem Qualitätsmanagement vorschreibt.

Qualitätsmanagement heißt für Psychotherapeutische Praxen, dass Abläufe und Tätigkeiten die täglich ablaufen, strukturiert schriftlich erfasst und beobachtet werden, und in einem praxisinternen Diskussionsprozess verbessert werden können. Jede Praxis arbeitet ein Handbuch mit Hilfe der in den Richlinien erwähnten Themen aus. Hierbei sollen die praxisinternen Vorgänge weiterentwickelt werden. Eine kurze Zusammenfassung soll dem Überblick dienen, eine umfassendere Erläuterung finden Sie hier auf der LPK-Website.

Welche Ziele sind anvisiert?
Gesteigerte Arbeitszufriedenheit, besseres Zeitmanagement, wirtschaftlicheres Handeln

Welche Gründe gibt es für die Einführung von QM?
rechtliche Grundlage dafür ist
Die Richtlinie „Internes QM“ des G-BA gemäß §136 a SGB V sieht einen Zeitrahmen und beobachtende Kontrolle durch die KVen vor: Es werden grundlegende Elemente und Instrumente vorgegeben, die im Handbuch dokumentiert werden müssen Eine ausführliche Erläuterung finden Sie hier auf der LPK-Website.

Die Richtlinie ist auf der Homepage der KBV zu lesen


Den Richlinientext des GBA finden Sie hier zum Download:

Richtlinientext des GBA
 
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