FACHPORTAL: KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE
Rechtliche Rahmenbedingungen für KJPs
Am 27.11.2004 hat die Vertreterversammlung der LPK-BW eine Berufsordnung verabschiedet, die ethische Leitlinien und Standards für das berufliche Handeln jedes Psychotherapeuten in Baden-Württemberg definiert. Das Sozialministerium hat die Berufsordnung am 18.01.2005 genehmigt. Mit der Veröffentlichung im Psychotherapeutenjournal ist die Berufsordnung am 25.03.2005 in Kraft getreten.
Nach der BO §4,6: gilt: Psychotherapeuten sind verpflichtet, sich über die für die Berufsausübung geltenden Vorschriften unterrichtet zu halten. Die Vorsitzende des KJP-Ausschusses der LPK, Trudi Raymann hat zusammen mit Monika Laitenberger(Mitglied im KJP-Ausschuss) und in Abstimmung mit Hartmut Gerlach (Geschäftsführer und Justiziar der Kammer) ein Paper erarbeitet, das die zentralen Vorgaben der Berufsordnung und grundlegende rechtlichen Verpflichtungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten darstellt.
Aus dem Inhalt:
- Therapievereinbarung
- Schweigepflicht
- Zeugnisverweigerungsrecht
- Datenschutz
- Auskünfte gegenüber Dritten
- Dokumentation
- Einsichtnahme in Patientenakten
- Umgang mit Krisen
- Abrechnungspraxis
- Verpflichtung zur Fortbildung
- Spezielle Aspekte bei der Arbeit mit minderjährigen Patienten
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