Die Aufgaben der Landespsychotherapeutenkammer
Die Landespsychotherapeutenkammer nimmt als übertragene hoheitliche Aufgabe die öffentlich-rechtliche Interessenvertretung der ca. 4.000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wahr und ist deren Berufsaufsicht.

Die Übertragung dieser Aufgaben vom Land auf die autonome, nur der formalen Rechtsaufsicht unterliegende Regelungskompetenz der Kammer setzt die Pflichtmitgliedschaft aller Berufsangehörigen voraus. Bei freiwilliger Mitgliedschaft wäre eine rechtssetzende Selbstverwaltung, die für alle Berufsangehörigen rechtsverbindliche Regelungen zu treffen hat, nicht möglich. Aus Gründen des Gemeinwohls (z.B. Patientenschutz) müsste dann der Staat anstelle der Kammern die Aufsicht über die freien Heilberufe übernehmen. Die auf der Grundlage des am 14. November 2001 novellierten Heilberufe-Kammergesetzes errichtete Landespsychotherapeutenkammer sichert so ihren Mitgliedern einen Freiraum gegenüber dem Staat, in dessen Rahmen sie ihre beruflichen Belange in Selbstverantwortung und auf der Grundlage der eigenen Fach- und Sachkompetenz regeln können.

Neben der Interessenvertretung bestehen die allgemeinen Aufgaben der Kammer darin, die beruflichen Rechte und Pflichten im Rahmen einer Berufsordnung festzulegen, für eine ethisch und wissenschaftlich fundierte Berufsausübung der Psychotherapeuten zu sorgen, die interdisziplinäre Kooperation aller Gesundheitsberufe zu fördern und an der Gesetzgebung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens mitzuwirken. Nach einer vom Land bereits zugesagten weiteren Novellierung des Heilberufe- Kammergesetzes wird auf die Kammer noch die Aufgabe zukommen, die Fort- und Weiterbildung zu ordnen.

Die Aufgaben im einzelnen:

ferner:
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