Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK-BW) hat die gesetzliche Aufgabe der Berufsaufsicht über alle Psychologischen Psychotherapeut/inn/en und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en und berät Patient/inn/en in allen Fragen der Psychotherapie.
Inzwischen hat die LPK-BW gemeinsam mit den Psychotherapeutenkammern Bayern und Berlin und der Unabhängigen Patientenberatungsstelle Deuschland (UPD) eine von der UPD getragene "Anlaufstelle für Beschwerden zur Psychotherapie" initiiert, die zunächst in einer Pilotphase vom 01. August bis zum 31. Dezember 2010 erprobt wird.
Bei allen Beschwerden, Konflikten oder Problemen über psychotherapeutische Behandlungen können sich Ratsuchende und Patient/inn/en an die "Anlaufstelle für Beschwerden zur Psychotherapie" der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in Köln wenden.
Die kostenlose Telefonnummer lautet 0221 - 169 52 149.
Das Telefon ist am Montag von 10:00 bis 12:00 Uhr besetzt.
Darüber hinaus können Sie Ihre Fragen auf der Website der UPD auch online stellen.
Die Pilotphase des Kooperationsprojektes zwischen den Landespsychotherapeutenkammern Baden-Württemberg, Bayern und Berlin dauert vom 1. August bis 31. Dezember 2010.
Die "Anlaufstelle für Beschwerden zur Psychotherapie" hat folgende Ziele:
• Entgegennahme von Beschwerden von Patient/inn/en zu psychotherapeutischer Behandlung, ohne dass die/der Psychotherapeut/in Kenntnis davon erhält
• Beratung von Patient/inn/en mit Beschwerden über Psychotherapeut/inn/en oder zu Fragen zur Berufsordnung
• Aufklärung über Patientenrechte und Berufspflichten von Psychotherapeuten
• Aufklärung über die unterschiedlichen Beschwerdewege der jeweils zuständigen Heilberufekammer
• Entwicklung von Handlungsperspektiven, die sich an den Bedürfnissen und Ressourcen der Ratsuchenden orientieren (z. B. möglicher Therapeutenwechsel, Eröffnung eines formellen Beschwerdeverfahrens)
• Transparente Darstellung möglicher Folgen der verschiedenen berufsaufsichtlichen Verfahren für den Ratsuchenden bzw. den Psychotherapeuten (z. B. Mitteilung an den beschuldigten Psychotherapeuten, Rüge für den Psychothe-rapeuten, Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens)
• Beratung bei möglicherweise auftretenden Problemen während eines formellen Beschwerdeverfahrens (z. B. Hilfe bei der Entscheidungsfindung über das weitere Vorgehen)
• Verminderung von Folgeschäden durch ungünstige Therapieverläufe bedingt durch ein mögliches Fehlverhalten von Psychotherapeuten (wird eine Fehlbehandlung frühzeitig erkennbar, kann z. B. einer Re-Traumatisierung dadurch vorgebeugt werden, dass rechtzeitig ein Psychotherapeutenwechsel erfolgt)
• Rückmeldung an die Kammern zur Qualitätssicherung von Psychotherapie
Die "Anlaufstelle für Beschwerden zur Psychotherapie" der UPD ist kammerunabhängig. Sämtliche Anfragen werden anonym behandelt.
Natürlich können Sie sich weiterhin auch direkt an die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg wenden, um sich dort beraten zu lassen.
Bitte beachten Sie auch unsere gemeinsame Pressemitteilung: