Allgemeine Info

Der Beitritt der LPK zum Psychotherapeutenversorgungswerk Nordrhein-Westfalen ist nach Ratifizierung der beiden Länder mit dem 1.1.2009 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz zum Staatsvertrag zwischen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des Landes Baden-Württemberg zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom 3. Dezember 2008 (GBl. S. 463) hat der baden-württembergische Landtag seine Zustimmung zum Staatsvertrag erteilt. Neben der Versorgung im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit umfasst der Leistungskatalog auch Hinterbliebenenrenten für Witwen und Witwer, Halb- und Vollwaisenrenten und Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen.

Die Gründungsunterlagen für die Mitglieder stehen auf der Homepage des Versorgungswerks NRW zur Verfügung. Weitere Seiten zum Versorgungswerk finden Sie im Menü rechts.


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AKTUELLE INFORMATION: Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft zum 31.Dezember 2011 aus

Die Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft zum 31. Dezember 2011 aus. Ab 2012 dürfen daher DDR-Lohnunterlagen vernichtet werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bittet alle Versicherten, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt und noch keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt haben, diese nun umgehend zu beantragen, um Lücken in den Rentenversicherungsbiografien, die zu geringe-ren Rentenansprüchen führen können, zu vermeiden. Ab 2012 dürfen die Lohnunterlagen vernichtet werden.

Die notwendigen Antragsunterlagen für eine Kontenklärung können im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de heruntergeladen werden. Bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind die Antragsunterlagen ebenfalls erhältlich. Diese helfen auch beim Ausfüllen der Unterlagen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund - Homepage
 
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