Allgemeine Info

Der Beitritt der LPK zum Psychotherapeutenversorgungswerk Nordrhein-Westfalen ist nach Ratifizierung der beiden Länder mit dem 1.1.2009 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz zum Staatsvertrag zwischen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des Landes Baden-Württemberg zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom 3. Dezember 2008 (GBl. S. 463) hat der baden-württembergische Landtag seine Zustimmung zum Staatsvertrag erteilt. Neben der Versorgung im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit umfasst der Leistungskatalog auch Hinterbliebenenrenten für Witwen und Witwer, Halb- und Vollwaisenrenten und Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen.

Die Gründungsunterlagen für die Mitglieder stehen auf der Homepage des Versorgungswerks NRW zur Verfügung. Mitte Januar wird voraussichtlich die Versendung der Unterlagen zum Versorgungswerk seitens des Versorgungswerkes NRW an unsere Kammermitglieder erfolgen.

Weitere Seiten zum Versorgungswerk finden Sie im Menü rechts.
 
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