Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Bessere psychotherapeutische Versorgung in Pflegeheimen

Bundestag verabschiedet Hospiz- und Palliativgesetz

(BPtK)

Stationäre Pflegeeinrichtungen sind zukünftig verpflichtet, mit niedergelassenen Psychotherapeuten und Ärzten Kooperationsverträge zur ambulanten Behandlung der Heimbewohner (§ 119b SGB V) zu schließen. Die Anforderungen an die kooperative und koordinierte Versorgung sollen dazu im Bundesmantelvertrag zwischen den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und dem GKV-Spitzenverband geregelt werden. Das ist eine der Neuerungen, die heute mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung vom Bundestag beschlossen wurden.

Mehr Geld für Personal in den Krankenhäusern

Bundestag verabschiedet Krankenhaus-Strukturgesetz

(BPtK)

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen zukünftig höhere Personalkosten, die Krankenhäusern aufgrund von Tariflohnsteigerungen entstehen, zur Hälfte finanzieren. Damit wird einem weiteren Personalabbau, der auch in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken in den letzten Jahren stattgefunden hat, entgegengewirkt. Das ist eine der wichtigen Neuerungen des Krankenhaus-Strukturgesetzes (KHSG), das heute im Bundestag verabschiedet wird.

LPK-Präsident Munz in LFB-Beirat gewählt

(LPK BW)

Der Präsident der Landespsychotherapeutenkammer BW und der Bundespsychotherapeutenkammer Dr. Dietrich Munz wurde am 27.10.2015 mit großer Mehrheit in den Beirat des Landesverbandes der Freien Berufe BW e.V. (LFB) gewählt. Der LFB vertritt fast 500.000 Beschäftigte der freien Berufe in Baden-Württemberg und setzt sich für ihre Belange und den Erhalt der freien Berufe im Allgemeinen ein.

3sat-Sendung über den Therapienotstand in Deutschland

Was hilft der kranken Seele?

(LPK BW)

In seiner Sendung vom 23.10.2015 sprach Gert Scobel mit Eva-Lotta Brakemeier, Professorin für Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Psychologische Hochschule Berlin, Holger Schulz, Professor für Klinische Versorgungsforschung an der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf und Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer und Landespsychotherapeutenkammer BW, über die Behandlung von psychisch kranken Menschen in Deutschland. Dabei standen zunächst die Antidepressiva im Vordergrund, die manchmal das verstärkten, was sie eigentlich lindern und heilen sollten.

Befristete Zulassung für die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge

BPtK aktualisiert Ratgeber: Wie beantrage ich eine Ermächtigung?

(BPtK)

Für traumatisierte Flüchtlinge müssen zukünftig mehr Psychotherapeuten verfügbar sein. Dazu hat die Bundesregierung auf Initiative der Bundespsychotherapeutenkammer die Zulassungsverordnung für Ärzte geändert. Danach sind die Zulassungsausschüsse zukünftig verpflichtet, Psychotherapeuten, Ärzte und psychosoziale Einrichtungen zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Flüchtlingen zu ermächtigen.

Die BPtK hat deshalb ihren Ratgeber für Psychotherapeuten, die eine Ermächtigung für die Versorgung von Flüchtlingen beantragen wollen, aktualisiert.

Arbeitsschutz in der Psychotherapiepraxis

Alternativbetreuung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg steht auch für LPK-Mitglieder offen

(LPK BW)

Arbeitgeber haben zahlreiche Pflichten zum Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers, zur Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz und zur Verhütung von arbeitsbedingten Berufskrankheiten zu beachten und umzusetzen. Diese Pflichten sind in einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen verankert. Sie gelten auch für niedergelassene Psychotherapeuten, die Arbeitnehmer in ihrer Praxis beschäftigen und zwar bereits bei einem Arbeitnehmer (auch für die angestellte Reinigungskraft).

G-BA streicht Behandlungen für schwer abhängige Raucher

Empfehlungen der S3-Leitlinie zur Tabakabhängigkeit missachtet

(BPtK)

Schwer kranke Raucher haben zukünftig keinen Anspruch mehr auf eine nachweislich wirksame Suchtbehandlung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) strich am 15. Oktober 2015 die psychotherapeutische Behandlung von schwer kranken Rauchern aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Asylrecht erlaubt keine angemessene medizinische Versorgung

BPtK-Symposium zur Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge

(BPtK)

Viele der 800.000 Flüchtlinge, die voraussichtlich bis Ende des Jahres 2015 nach Deutschland kommen werden, sind psychisch krank. Studien zeigen, dass es 40 bis 50 Prozent sind. Ihre Versorgung ist mangelhaft. Kaum ein Flüchtling erhält eine psychotherapeutische Behandlung.

Um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen und darüber zu diskutieren, wie die Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge verbessert werden kann, veranstaltete die BPtK am 24. September in Berlin ein Symposium, zu dem Experten aus Wissenschaft, Praxis und Politik eingeladen waren.

Sozialpsychologie der Aggression

Prof. Dr. Barbara Krahé erhält den Deutschen Psychologie Preis 2015 für ihre sozialpsychologischen Analysen, wie Aggression und Gewalt entstehen.

(BPtK)

„Nur wenn die Entstehungsmechanismen von Aggression und Gewalt bekannt sind, lassen sich erfolgversprechende Maßnahmen entwickeln, ihnen entgegen zu wirken“, erklärt die Preisträgerin 2015 Prof. Dr. Barbara Krahé. Für ihre Erkenntnisse auf dem Gebiet der Aggressionsforschung wird die Sozialpsychologin Prof. Dr. Barbara Krahé mit dem Deutschen Psychologie Preis 2015 am 20. Oktober 2015 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften geehrt.

Psychotherapie und Dolmetscher für psychisch kranke Flüchtlinge

BÄK und BPtK legen Konzept für Modellprojekt vor

(BPtK)

Bundesärztekammer (BÄK) und Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordern eine bessere psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung von psychisch kranken Flüchtlingen. Ob ein Flüchtling eine Psychotherapie benötigt, muss von unabhängigen und qualifizierten Gutachtern geprüft werden. Bisher fällen solche Entscheidungen viel zu häufig Sachbearbeiter in den Sozialbehörden oder fachfremde Gutachter. Falls eine Psychotherapie indiziert ist, muss außerdem der Einsatz von Dolmetschern finanziert werden.

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