Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

BMG beanstandet Psychotherapie-Richtlinie

Sprechstunde darf nicht als freiwilliges Angebot geregelt werden

(BPtK)

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verlangt Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie, die der Gemeinsame Bundesausschuss im Juni beschlossen hat. Das Ministerium hält es für "zwingend erforderlich", die psychotherapeutische Sprechstunde "nicht als Kann-Leistung" einzuführen. Eine solche Regelung betreffe die vertragsärztlichen Pflichten des Vertragspsychotherapeuten im Verhältnis zu seiner Kassenärztlichen Vereinigung.

Treffen Schulpsychologie und Psychotherapie

(LPK BW)

Wie verschiedentlich berichtet (u. a. PTJ 1/2015 und 1/2016), hat die LPK gemeinsam mit den Schulpsychologischen Beratungsstellen bzw. den Staatlichen Schulämtern Backnang, Aalen und Tübingen sowie mit Beratungslehrern im Dezember 2014 und November/Dezember 2015 drei Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Schulpsychologie und Psychotherapie“ durchgeführt. Übergreifendes Ziel dieser Initiativen ist die Verbesserung der Vernetzung zwischen den beteiligten Professionen sowie damit auch der Versorgung psychisch belasteter bzw. beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher.

Sommer-Empfang der Heilberufekammern

(LPK BW)

Großer Andrang herrschte beim Sommerfest der Heilberufekammern, das jedes Jahr im Juli Akteure aus der baden- württembergischen Gesundheitspolitik und Gesundheitswesen zusammenführt. Die Festansprache im Haus der Kassenärztlichen Vereinigung Baden- Württemberg wurde von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz gehalten. Mit Spannung erwartet wurde auch das Grußwort des neuen Ministers für Soziales und Integration Manfred Lucha.

Psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen

3. Veranstaltung in Freiburg

(LPK BW)

Am 21.06.2016 fand eine weitere sehr gut besuchte Tagung zum Thema „Psychotherapie für traumatisierte Flüchtlinge“ statt. Wie bereits bei den Veranstaltungen in Stuttgart und Karlsruhe gaben die Referenten Jama Maqsudi, Dieter David und Katrin Bonn eine Übersicht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, zu Spezifika der psychotherapeutischen (Früh-)Behandlung sowie dem Umgang und der Einbeziehung von Dolmetschern in die Behandlung. LPK-Vorstandsmitglied und Flüchtlingsbeauftragte Birgitt Lackus-Reitter sowie Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger (LÄK) moderierten die Veranstaltung.

Berufshaftpflichtversicherungen

(LPK BW)

Aus gegebenem Anlass möchten wir alle Kolleginnen und Kollegen, die den Beruf ausüben, bitten, sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern. Nach § 21 der Berufsordnung ist der Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung eine Berufspflicht, die aber auch Ihrem eigenen wirtschaftlichen Schutz dient, denn im Falle eines schadenersatzbegründenden Ereignisses können durch einen Patienten oder Angehörigen hohe finanzielle Forderungen gestellt werden.

Prüfbericht 2015 und Haushaltsplan 2017

Bekanntmachung über die Auslage des Prüfberichtes 2015 sowie des Haushaltsplanes 2017 der LPK BW zur kammeröffentlichen Einsichtnahme

(LPK BW)

Gemäß §§ 27 Abs. 4, 28 Abs. 3 der Hauptsatzung werden der Prüfbericht über den Jahresabschluss 2015 und der prospektive Haushaltsplan 2017 in der Zeit vom 23. September bis zum 21. Oktober 2016 für alle Kammermitglieder in der Geschäftsstelle, Jägerstrasse 40, 70174 Stuttgart zur kammeröffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Falls Sie diese Dokumente einsehen möchten, bitten wir Sie um vorherige Terminabstimmung per Telefon (0711-674470-0) oder per E-Mail (info [at] lpk-bw.de).

Keine Änderung der Schweigepflicht notwendig

BPtK begrüßt Gesprächsbereitschaft von Bundesinnenminister De Maizière

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer hält es nicht für notwendig, die Regelungen zur psychotherapeutischen Schweigepflicht zu ändern, um Amokläufe und Terroranschläge besser verhindern zu können. Sie begrüßt deshalb, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière sich zunächst mit Ärzten und Psychotherapeuten beraten will, ob die beiden Heilberufe weitergehende Regelungen für notwendig halten.

Wir trauern um Elisabeth Noeske...

...eine beliebte und engagierte Kollegin und Freundin

(LPK BW)

Am 14. Juli 2016, kurz nach ihrem 73. Geburtstag, verstarb nach einem tragischen Unfall unser Kammermitglied Elisabeth Noeske. Sie gehörte zu den Gründungsmitgliedern der Kammer und war lange Jahre Mitglied der Vertreterversammlung. Sie war zwar eine „unserer Kammerältesten“, aber in den Gremien noch voll aktiv. Sie wurde als „Urgestein“ mit reicher Erfahrung geschätzt und war trotz gesundheitlicher Einschränkungen eine unermüdlich engagierte Kämpferin für die Belange der Patienten, Kolleginnen und Kollegen. Wir haben überhaupt nicht mit ihrem Tod gerechnet und sind tief betroffen.

Qualifizieren für eine bessere Versorgung psychisch kranker Menschen

BPtK-Symposium: Reform der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung

(BPtK)

Das Psychotherapeutengesetz ist reformbedürftig. Gravierende Veränderungen bei den Hochschulabschlüssen, prekäre Lebensverhältnisse der Ausbildungsteilnehmer durch problematische Ausbildungsbedingungen und gestiegene Anforderungen in der ambulanten und insbesondere der stationären Versorgung von psychisch kranken Menschen machen eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für die Qualifizierung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erforderlich. Auf einem Symposium am 8.

Krankenkassen kappen Honorare bei Kostenerstattung

BPtK kritisiert rechtswidriges Verhalten einzelner Krankenkassen

(BPtK)

Bundespsychotherapeutenkammer und Landespsychotherapeutenkammern erhalten vermehrt Beschwerden über das Verhalten einzelner Krankenkassen im Kostenerstattungsverfahren. Psychotherapeuten, die in Privatpraxen psychisch kranke Menschen behandeln, haben einen Vergütungsanspruch in Höhe des 2,3-fachen Satzes. Immer häufiger zahlen Krankenkassen jedoch nicht diese Vergütung, sondern nur den einfachen Satz und verweisen dabei auf § 11 Absatz 1 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

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