Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Kinder und Jugendliche zwischen Unterricht und Therapie

Wie kann die Kooperation zwischen System Schule und Psychotherapeuten gestaltet werden?

(LPK BW)

Der am 10.12.2014 in Winnenden erstmals durchgeführte, von der Schulpsychologischen Beratungsstelle Backnang und der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg gemeinsam organisierte Workshop zu Kooperationsmöglichkeiten zwischen Schule und Psychotherapeuten war aus Sicht der Veranstalter ein voller Erfolg. Insgesamt ca. 50 Schulpsychologen, Beratungslehrer und Psychotherapeuten nahmen an der Veranstaltung in der „Schule beim Jakobsweg“ in Winnenden teil und waren mehrheitlich ausgesprochen positiv angetan.

EMDR bei Posttraumatischen Belastungsstörungen anerkannt

Maßnahmen der Qualitätssicherung der EMDR-Behandlung beschlossen

(BPtK)

EMDR ist seit dem 3. Januar 2015 als Psychotherapiemethode in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Sie darf damit ausdrücklich innerhalb eines Richtlinienverfahrens bei Erwachsenen zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen eingesetzt werden. Die Methode nutzt die gezielte Aktivierung von Erinnerungen an traumatische Erlebnisse bei gleichzeitigen starken Augenbewegungen, damit ein Patient belastende Erlebnisse verarbeiten kann (EMDR = Eye Movement Desensitization and Reprocessing).

Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Landtag setzt EU-Richtlinie um

(LPK BW)

Im November hat der Landtag von Baden-Württemberg das Baden-Württembergische Patientenmobilitätsgesetz (BWPatMobG) beschlossen. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung um. Im April 2011 war die EU-Richtlinie in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie umsetzen.

abonnieren