Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Psychotherapie der Traumafolgestörungen

Gemeinsames Fortbildungscurriculum von BPtK und BÄK beschlossen

(BPtK)

Bundespsychotherapeutenkammer und Bundesärztekammer (BÄK) haben gemeinsam ein Fortbildungscurriculum entwickelt, mit dem Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und ärztliche Psychotherapeuten ihre Kenntnisse in der Behandlung der posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und anderer Traumafolgestörungen vertiefen können.

Zur notwendigen Reform der Psychotherapeutenausbildung

Einheit und Vielfalt in der psychotherapeutischen Versorgung

(BPtK)

Psychotherapie wird von Psychotherapeuten und Ärzten mit entsprechender Weiterbildung erbracht. Psychotherapeutische Versorgung erfordert hohe wissenschaftliche und praktische Qualifikationen, unabhängig davon, durch welchen der beiden Heilberufe die Leistungen erbracht werden. "Psychotherapeuten und Ärzte haben eine gemeinsame Versorgungsverantwortung", erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. "Bei der Weiterentwicklung der Psychotherapie sollten wir deshalb zusammenarbeiten."

Bessere psychotherapeutische Versorgung notwendig

28. Deutscher Psychotherapeutentag berät Psychotherapie-Richtlinie

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen brauchen eine bessere psychotherapeutische Versorgung: Dafür müssen die Wartezeiten auf einen ersten Termin deutlich verkürzt werden. Psychotherapeuten sollen wohnortnah und kurzfristig zu erreichen sein. Sie sollen ihren Patienten umfassend Hilfen anbieten können, seien es Sprechstunden, Akutversorgung, Kurz- und Langzeitpsychotherapie oder Erhaltungstherapie, um Wiedererkrankungen zu verhindern. Die Behandlungsplanung gehört ausschließlich in die fachliche Verantwortung der Heilberufe.

Herausragendes Engagement für traumatisierte Kriegs- und Folteropfer

Diotima-Ehrenpreis 2016 an Prof. Dr. Christine Knaevelsrud verliehen

(BPtK)

Die Wissenschaftlerin und Psychotherapeutin Prof. Dr. Christine Knaevelsrud hat den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft erhalten. Die Bundespsychotherapeutenkammer ehrt damit in diesem Jahr eine Kollegin, die sich für die Versorgung von traumatisierten Kriegs- und Folteropfern sowohl in Deutschland als auch in arabischsprachigen Krisenregionen engagiert. "Viele der Menschen, die Krieg, Gewalt und Folter erlebt haben, sind traumatisiert und brauchen professionelle Hilfe", stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest.

Nicht immer ausreichend Psychotherapie

BPtK-Angestelltenbefragung zur Suchtbehandlung

(BPtK)

Ein wesentlicher Teil der Patienten, die wegen einer Suchterkrankung in einem Krankenhaus behandelt werden, erhält keine ausreichende psychotherapeutische Behandlung. Dies zeigt eine Befragung der Bundespsychotherapeutenkammer von Psychotherapeuten, die in Krankenhäusern angestellt sind. Damit wird die Chance vergeben, Patienten mit Suchterkrankungen für eine weitergehende Behandlung zu motivieren. Im Krankenhaus könnten während der Entzugsbehandlung wichtige motivationale Weichen in Richtung einer Entwöhnung oder einer psychotherapeutischen Weiterbehandlung gestellt werden.

Bundeskonferenz PiA

Marc Wedjelek aus Hessen zum neuen Sprecher gewählt

(BPtK)

Die Bundeskonferenz der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) wählte am 15. März 2016 Marc Wedjelek aus Hessen zum neuen Sprecher sowie Luise Pabel aus der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer zur Stellvertreterin. Despoina Athanasiadou aus Rheinland-Pfalz bleibt als Stellvertreterin weiterhin im Amt. Die bisherige Sprecherin, Anna Eiling, aus Berlin hat das Amt der PiA-Sprecherin aufgegeben, weil sie am Ende ihrer Ausbildung steht. Die Bundeskonferenz PiA bedankte sich bei ihr für ihre engagierte Arbeit.

Keine Beschränkung der Personalstandards auf einzelne Patientengruppen

BPtK-Forderungen zur Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, dass bei der Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems Personalstandards für alle Patientengruppen in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und Abteilungen festgelegt werden. Dies sollte im gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eindeutig formuliert werden, so die BPtK in ihrer Stellungnahme zu den Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).

Wie helfe ich meinem traumatisierten Kind?

BPtK veröffentlicht Ratgeber für Flüchtlingseltern in drei Sprachen

(BPtK)

Viele Flüchtlingskinder haben in ihrer Heimat Krieg und Gewalt oder auf der Flucht schreckliche Ohnmacht und Ausgeliefertsein erlebt. Sie leiden oft noch lange an ihren traumatischen Erlebnissen und verhalten sich anders als die Eltern sie kennen. Rund jedes fünfte Flüchtlingskind leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Entkriminalisierung von Cannabis

BPtK-Stellungnahme zum Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die Diskussion über eine weitere Entkriminalisierung von Cannabis. Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plädiert für eine staatlich kontrollierte Abgabe an Erwachsene bis zu 30 Gramm über spezielle Verkaufsstellen. Der Verkauf an Minderjährige soll weiter verboten bleiben. Die BPtK fordert, die präventiven Wirkungen dieser Regelungen sowohl für die Bevölkerung insgesamt als auch für die Cannabisnutzer z. B. in Modellregionen zu überprüfen.

Korrektur des Beschlusses des Bewertungsausschusses

(LPK BW)

Im Bewertungsausschuss wurde eine Korrektur des Beschlusses vom letzten September vorgenommen. Damals wurde für die psychotherapeutischen Honorare beschlossen, dass eine Erhöhung nicht gleichermaßen für alle genehmigungspflichtigen Leistungen erfolgt, sondern ab der 18 Stunde ein Zuschlag bezahlt werden soll, bei halben Sitzen ab der 9. Stunde.

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