Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung

Weitere LPK Veranstaltungsreihe

(LPK BW)

Initiiert vom LPK-Vorstand sowie dem Kammer-Arbeitskreis „Psychotherapie für Menschen mit geistiger Behinderung“ fanden im November 2014 erneut vier regionale Veranstaltungen zur psychotherapeutischen Versorgung geistig Behinderter statt. In den von den Mitgliedern/Experten des Arbeitskreises selbst organisierten und mit hohem Engagement gestalteten Veranstaltungen wurde die vom Arbeitskreis erstellte und den Teilnehmern überreichte Broschüre präsentiert und erläutert.

Psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen

Runder Tisch von KVBW und LPK BW

(LPK BW)

Die Zahl von Asyl suchenden Flüchtlingen, aus afrikanischen und arabischen Ländern steigt extrem an. Allein die Umstände ihrer Flucht sind oft traumatisierend, viele von ihnen sind Opfer schwerer Gewalt und Folter in ihrer Heimat, die sie verlassen mussten, um nicht weiterer Gewalt ausgesetzt zu sein. Erfahrung in den Aufnahmelagern als auch nach Anerkennung des Anspruchs auf Asyl verdeutlichen, dass diese Menschen sozialer und psychotherapeutischer Hilfe bedürfen.

Neuropsychologie psychischer Störungen

Fortbildungsveranstaltung der Landespsychotherapeutenkammer

(LPK BW)

Auch in diesem Jahr bietet die Kammer Fortbildungen in psychiatrischen und/oder psychosomatischen Kliniken vor Ort an, mit Unterstützung dort tätiger KollegInnen. Dieses mal sind wir zu Gast im Krankenhaus Bad Canstatt am Institut für Klinische Psychologie (Prof. M. Backenstraß).

Wir möchten Sie hiermit herzlich zu dieser kammeröffentlichen Fortbildung einladen

Psychotische Erkrankungen sind Indikation für Psychotherapie

Änderung der Psychotherapie-Richtlinie in Kraft getreten

(BPtK)

Internationale Leitlinien empfehlen schon seit Längerem, dass Patienten mit einer Schizophrenie in allen Phasen der Erkrankung eine psychotherapeutische Behandlung angeboten werden soll. Bei Patienten mit einer bipolaren Störung empfiehlt die S3-Leitlinie „Bipolare Störungen“ dies insbesondere für die akute depressive Phase. Dieser Forschungsstand findet sich jetzt auch in den Vorgaben zur ambulanten Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder.

Psychisch kranke Menschen in der Versorgung benachteiligt

Bundesrat fordert Überprüfung der Bedarfsplanung

(BPtK)

Der Bundesrat fordert eine regelmäßige Überprüfung der sogenannten Bedarfsplanung, mit der festgelegt wird, wie viele Ärzte und Psychotherapeuten zur ambulanten Behandlung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen werden. Das geht aus der heute beschlossenen Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes hervor.

Startschuss für die Reform der Psychotherapeutenausbildung

Auftaktveranstaltung des Bundesministeriums für Gesundheit

(BPtK)

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat heute in Bonn eine erste Gesprächsrunde zu einer Reform der Psychotherapeutenausbildung durchgeführt. Anlass war, dass der 25. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit eine Reform des Psychotherapeutengesetzes noch in dieser Legislaturperiode gefordert hat, die eine Approbation nach einem wissenschaftlichen Hochschulstudium auf Masterniveau mit anschließender Weiterbildung vorsieht.

Soziotherapie künftig bei allen psychischen Erkrankungen verordenbar

G-BA verabschiedet überarbeitete Soziotherapie-Richtlinie

(BPtK)

Die Verordnung von Soziotherapie war bisher auf die Diagnosen Schizophrenie, wahnhafte Störungen und schwere depressive Episoden mit psychotischen Symptomen beschränkt. Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie kann Soziotherapie jetzt in begründeten Einzelfällen auch bei allen anderen Diagnosen einer psychischen Erkrankung verordnet werden, sofern diese zu gravierenden Beeinträchtigungen im Alltag führen, die auch die Fähigkeit zur Inanspruchnahme und Koordination ärztlicher Leistungen betreffen.

Kinder und Jugendliche zwischen Unterricht und Therapie

Wie kann die Kooperation zwischen System Schule und Psychotherapeuten gestaltet werden?

(LPK BW)

Der am 10.12.2014 in Winnenden erstmals durchgeführte, von der Schulpsychologischen Beratungsstelle Backnang und der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg gemeinsam organisierte Workshop zu Kooperationsmöglichkeiten zwischen Schule und Psychotherapeuten war aus Sicht der Veranstalter ein voller Erfolg. Insgesamt ca. 50 Schulpsychologen, Beratungslehrer und Psychotherapeuten nahmen an der Veranstaltung in der „Schule beim Jakobsweg“ in Winnenden teil und waren mehrheitlich ausgesprochen positiv angetan.

EMDR bei Posttraumatischen Belastungsstörungen anerkannt

Maßnahmen der Qualitätssicherung der EMDR-Behandlung beschlossen

(BPtK)

EMDR ist seit dem 3. Januar 2015 als Psychotherapiemethode in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Sie darf damit ausdrücklich innerhalb eines Richtlinienverfahrens bei Erwachsenen zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen eingesetzt werden. Die Methode nutzt die gezielte Aktivierung von Erinnerungen an traumatische Erlebnisse bei gleichzeitigen starken Augenbewegungen, damit ein Patient belastende Erlebnisse verarbeiten kann (EMDR = Eye Movement Desensitization and Reprocessing).

Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Landtag setzt EU-Richtlinie um

(LPK BW)

Im November hat der Landtag von Baden-Württemberg das Baden-Württembergische Patientenmobilitätsgesetz (BWPatMobG) beschlossen. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung um. Im April 2011 war die EU-Richtlinie in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie umsetzen.

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