Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Heilpraktiker*innen in der Kritik

SWR-Recherchen zeigen „Qualitätsdefizite“ und „dubiose Behandlungsmethoden“

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen müssen seit Jahren monatelang auf eine psychotherapeutische Behandlung warten. Die Nachfrage nach Psychotherapie hat durch die Corona-Pandemie nochmals zugenommen. Wer es sich leisten kann, sucht nach Alternativen, zum Beispiel bei Heilpraktiker*innen. Recherchen des SWR zeigen nun „Qualitätsdefizite“ und „dubiose Behandlungsmethoden“. Patient*innen erlebten dort „Verschwörungserzählungen, Impfgegnerschaft und Esoterik“.

Gemeinsame Pressekonferenz mit der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW)

Versorgungslücke für Betroffene von Gewalt- und Sexualstraftaten - Landespressekonferenz 09.09.2022

(LPK BW)

Wie LPK-Präsident Dr. Dietrich Munz ausführte, ist aus Sicht der LPK Baden-Württemberg die flächendeckende Einrichtung von Traumaambulanzen sinnvoll und notwendig. Diese Hilfe sollte i.d.R. sehr zeitnah, innerhalb weniger Tage nach dem traumatischen Ereignis stattfinden. Die Hilfestellung in den Traumaambulanzen habe deshalb primär das präventive Ziel, die Häufigkeit von psychischen Störungen nach einem Trauma zu reduzieren, d.h. den Menschen eine schnelle Hilfe anzubieten, damit sie diese Belastungssituation besser bewältigen können, um so auch eine psychische Störung zu vermeiden.

Kostenstrukturerhebung 2021 des Statistischen Bundesamtes

Auch Psychotherapiepraxen werden befragt

(LPK BW)

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik in Kürze eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Psychotherapiepraxen durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2021. Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.

Alkohol verursacht mehr als 20.000 Krebsfälle pro Jahr

Alkoholatlas 2022 veröffentlicht

(BPtK)

Durch Alkohol werden schätzungsweise pro Jahr mehr als 20.000 neue Krebserkrankungen und 8.000 Krebstodesfälle verursacht. Besonders häufig sind Darmkrebs bei Männern und Brustkrebs bei Frauen, die jeweils fast 60 Prozent aller alkoholbedingten Krebs-Neuerkrankungen ausmachen. Insgesamt sterben jährlich über 40.000 Menschen vorzeitig an den Folgen ihres Alkohol-Gebrauchs. Das sind zentrale Befunde des Alkoholatlas 2022, der vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg herausgegeben wurde.

BPtK-Fortbildungsreihe zur ambulanten Komplexbehandlung geht weiter

Online-Veranstaltung am 11. Oktober 2022 zu Abhängigkeitserkrankungen

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) setzt ihre Fortbildungsreihe zur ambulanten Komplexversorgung im digitalen Format fort. Thema der fünften Veranstaltung am 11. Oktober 2022 ist die multiprofessionelle Behandlung von Patient*innen mit Abhängigkeitserkrankungen. In der Fortbildung werden die Anforderungen der neuen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ambulanten Komplexbehandlung einschließlich der Aufgaben von Psychotherapeut*innen vorgestellt.

Reform abgewürgt – Selbst kleinste Verbesserungen zu viel

BPtK kritisiert G-BA-Beschluss zur PPP-Richtlinie

(BPtK)

Die psychotherapeutische Versorgung in psychiatrischen Kliniken bleibt noch jahrelang mangelhaft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auch minimale Verbesserungen in der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) verweigert. „Selbst zehn Minuten mehr Psychotherapie pro Wochentag waren dem G-BA des Guten zu viel“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Damit hat der G-BA erneut eine dringend notwendige Reform der psychiatrischen Kliniken abgewürgt.

Maskenpflicht in psychotherapeutischen Praxen

BPtK zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

(BPtK)

Mit dem heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen COVID-19-Schutzgesetz (BT-DR 20/2573) gilt in psychotherapeutischen Praxen ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 eine Maskenpflicht. Vorgeschrieben wird eine FFP2-Maske oder vergleichbare Masken. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind möglich, unter anderem, wenn das Tragen der Maske der Behandlung entgegensteht. Praxisinhaber*innen müssen außerdem dafür sorgen, dass sie weitere Hygieneregeln entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) beachten und einhalten.

Corona-Pandemie: Mehr psychische Erkrankungen bei jugendlichen Mädchen

Aktueller Kinder- und Jugendreport der DAK erschienen

(BPtK)

Während der Corona-Pandemie hat die Häufigkeit erstmals diagnostizierter psychischer Erkrankungen bei jugendlichen Mädchen deutlich zugenommen. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Kinder- und Jugendreport der DAK-Gesundheit, in den die Abrechnungsdaten von rund 800.000 DAK-Versicherten im Alter bis 17 Jahre eingeflossen sind.

Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in der Psychiatrie erforderlich

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage zur PPP-Richtlinie veröffentlicht

(BPtK)

Nach Ansicht der Bundesregierung wurde erst der erste Schritt auf dem Weg zu einer Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in psychiatrischen Kliniken gemäß des gesetzlichen Auftrags (§ 136a Absatz 2 Satz 9 SGB V) getan. In diesem ersten Schritt hatte der G-BA 2021 lediglich die Berufsgruppe der Psychotherapeut*innen mit einem eigenen Aufgabenprofil in der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) ergänzt.

Straftäter*innen trotz fehlender Deutschkenntnisse behandeln

BPtK zum Entwurf des Sanktionenrechts-Überarbeitungsgesetzes

(BPtK)

Im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts plant die Bundesregierung, Straftäter*innen bei fehlenden Deutschkenntnissen eine Suchtbehandlung zu verweigern. Unzureichende Sprachkenntnisse stünden dem Erfolg einer Behandlung entgegen und für den Einsatz von Sprachmittler*innen seien forensische Kliniken nicht geeignet.

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