Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Weiterbildungsgebiete für eine gute Versorgung im Transitionsalter

Fachgespräch der BPtK zur Reform der Musterweiterbildungsordnung

(BPtK)

Nach der Ausbildungsreform erhalten Psychotherapeut*innen die Approbation künftig bereits nach einer staatlichen Prüfung im Anschluss an ein Universitätsstudium. Daran schließt sich eine Weiterbildung an, die für die eigenverantwortliche Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung qualifiziert. Mit Abschluss der Weiterbildung darf die Berufsbezeichnung „Fachpsychotherapeut*in“ geführt werden.

Reform der Psychotherapeutenausbildung „auf gutem Weg“

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der FDP

(BPtK)

Am 1. September tritt die Reform der Psychotherapeutenausbildung in Kraft. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die Länder und die Universitäten bei ihrer Umsetzung „auf einem guten Weg“ sind, antwortet sie auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 19/21270).

„Wie waren Ihre Erfahrungen mit der Videobehandlung?“

Teilnahme an BPtK-Onlinebefragung noch bis Mitte August möglich

(BPtK)

Die Corona-Pandemie hatte auch dies verändert: Weil viele Patient*innen sonst nicht erreichbar waren, boten Psychotherapeut*innen ihnen Videobehandlungen an. Jetzt will die Bundespsychotherapeutenkammer wissen: „Wie waren Ihre Erfahrungen?“. Es geht darum, Nutzen und Grenzen dieser Fernbehandlung besser einschätzen zu können. Die Befragung richtet sich an alle Psychotherapeut*innen unabhängig davon, ob sie diese bereits vor oder während der Corona-Pandemie eingesetzt haben, diese häufig oder gar nicht nutzen und ob sie sie als hilfreich oder problematisch beurteilen.

Corona-Sonderregelung zur Fortbildungspflicht im Krankenhaus

Nachweisfrist um 9 Monate verschoben

(LPK BW)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.07. beschlossen, dass im Krankenhaus tätige Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die der sozialrechtlichen Fortbildungspflicht nach § 136 b unterliegen, neun Monate mehr Zeit zum Einreichen ihrer Fortbildungsnachweise bekommen. Mit der Fristverschiebung reagiert der G-BA darauf, dass durch die Kontaktbeschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie keine oder nur sehr wenige Fortbildungen stattfinden konnten.

Fortbildungszeitraum für Psychotherapeut*innen verlängert

G-BA beschließt Corona-Sonderregelung zur Fortbildungspflicht im Krankenhaus

(BPtK)

Die Fristen für die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen und die Erbringung des Fortbildungsnachweises wird für im Krankenhaus tätige Psychotherapeut*innen und Fachärzt*innen um neun Monate verlängert. Eine entsprechende Änderung der Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf seiner Sitzung am 16. Juli 2020 beschlossen. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. April 2020 in Kraft.

Corona-bedingte Sonderregelung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach § 95d SGB V

(LPK BW)

Bitte beachten Sie zwei zeitlich befristete Regelungen, welche die Nachweispflicht gegenüber der KVBW betreffen:
1) die Nachweisfrist wird um 6 Monate verlängert,
2) bis zum 30.09.2020 genügen zur Erfüllung der Fortbildungspflicht 200 statt 250 Fortbildungspunkte (eine entsprechende Bescheinigung der LPK muss der KVBW aber bis Ende September vorliegen).

Corona Sonderregelungen für Privatversicherte verlängert

Videobehandlung und Abrechnung der Hygienepauschale weiter möglich

(BPtK)

Versicherte der privaten Krankenversicherung können während der Corona Pandemie weiterhin unbürokratisch per Videotelefonat psychotherapeutisch behandelt werden. Darauf hatten sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe in einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung verständigt. Diese Sonderregelung wurde nun bis zum 30. September 2020 verlängert.

Systemische Therapie kann ab dem 1. Juli ambulant abgerechnet werden

BPtK: Für Patient*innen eine wichtige Behandlungsalternative

(BPtK)

Ab dem 1. Juli kann die Systemische Therapie zur Behandlung erwachsener Patient*innen auch in der ambulanten Versorgung abgerechnet werden. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat dazu am 10. Juni 2020 die erforderlichen Gebührenpositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab beschlossen. Die Systemische Therapie wird danach wie alle anderen psychotherapeutischen Verfahren vergütet.

Corona-Sonderregelungen: Videobehandlung verlängert

Telefonische Beratung nicht mehr möglich

(BPtK)

Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen weiter unbegrenzt anbieten. Auch im dritten Quartal gelten die Sonderregelungen während der Coronakrise. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Videotelefonat durchgeführt werden, und zwar ohne Grenzen bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt.

BPtK-Zukunft: Infos zur Ausbildung für künftige Psychotherapeut*innen

Das ändert sich ab dem 1. September 2020

(BPtK)

Die Reform der Psychotherapeutenausbildung tritt am 1. September in Kraft. Der Weg zu einer Approbation als Psychotherapeut*in führt ab dann über ein spezielles Universitätsstudium. Daran schließt sich eine Weiterbildung in Berufstätigkeit zur Fachpsychotherapeut*in an. Für einen Übergangszeitraum ist auch noch eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in möglich.

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