Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Klarstellung II: Kooperation von Psychotherapeuten und Ärzten stärken

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Eine ärztliche Untersuchung, ob auch körperliche Ursachen für psychische Beschwerden vorliegen, war durch die Reform der Psychotherapeutenausbildung nie infrage gestellt. Diese somatische Abklärung gehört bei einer psychotherapeutischen Behandlung zu den Sorgfaltspflichten von Psychotherapeuten. "Der aktuell im SGB V vorgeschriebene ärztliche Konsiliarbericht ist jedoch meist zu wenig aussagekräftig", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), klar.

Klarstellung I: Ein Plus für die Patienten

BPtK zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Die geplante Ausbildungsreform bereitet Psychotherapeuten künftig besser auf das immer größere Spektrum psychischer Erkrankungen vor, die psychotherapeutisch behandelt werden können. Für die meisten psychischen Erkrankungen gibt es inzwischen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung erfolgreiche psychotherapeutische Konzepte. Beispielsweise kann Menschen mit einer psychotischen Erkrankung, die über Jahrzehnte in erster Linie pharmakologisch behandelt wurden, inzwischen auch psychotherapeutisch geholfen werden, ihre wahnhaften Überzeugungen zu verändern.

"Bin ich psychisch krank?" - "Wie finde ich einen Psychotherapeuten?"

BPtK-Patienteninformation als Internetangebot

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bietet ab dem 18. März ihre Patienteninformation „Wege zur Psychotherapie“ als gesonderte Internetseite. Die Seite gibt umfassend Auskunft zu Themen wie „Bin ich psychisch krank?“ oder „Wie finde ich einen Psychotherapeuten?“. Sie beschreibt, wann es ratsam ist, einen Termin in einer psychotherapeutischen Sprechstunde zu machen, und was in einer psychotherapeutischen Behandlung passiert. „Manche Menschen können sich nicht vorstellen, was in einer Psychotherapie passiert“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest.

Bei Verdacht auf Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung

Medizinische Leitlinie Kinderschutz veröffentlicht

(BPtK)

Nach vier Jahren Entwicklungsarbeit haben 82 Fachgesellschaften aus Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik, Psychologie, Psychotherapie und Sozialer Arbeit Standards zum gemeinsamen Vorgehen bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, -missbrauch und -vernachlässigung beschlossen. Dazu wurden evidenzbasierte Empfehlungen zur Diagnostik und für mehr Handlungssicherheit der Partner im Gesundheitswesen entwickelt.

Das Psychotherapeutengesetz wird 20 Jahre alt – ein Grund zu feiern

Festempfang der Bundespsychotherapeutenkammer in der Fabrik 23

(BPtK)

Den 20. Geburtstag des Psychotherapeutengesetzes feierte die Psychotherapeutenschaft am 19. Februar mit Gästen aus Politik und Selbstverwaltung in den Lofts der Fabrik 23 im Berliner Wedding. Der Präsident der BPtK würdigte das Psychotherapeutengesetz als Initialzündung für die Integration der psychotherapeutischen Berufe in die vertragsärztliche Versorgung. Inzwischen sei die Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dringend reformbedürftig.

Künftig keine psychotherapeutischen Gutachten mehr möglich

Innenminister Seehofer schließt Kritiker seiner Flüchtlingspolitik aus

(BPtK)

Der Bundesinnenminister plant, die Kritiker seiner rigiden Flüchtlingspolitik von Gutachten auszuschließen, mit denen die psychische Gesundheit von Asylsuchenden festgestellt wird. Seehofer plant, mit seinem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ die Heilberufe von dieser Begutachtung auszuschließen, die bestens für die Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen qualifiziert sind: die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. „Der Ausschluss der beiden psychotherapeutischen Heilberufe ist fachlich nicht zu begründen“, stellt Dr.

Bessere Versorgung für schwer psychisch kranke Menschen

BPtK begrüßt Regelung im Gesetz zur Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung greift das Bundesgesundheitsministerium (BMG), wie von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gefordert, das Problem der mangelnden Koordination in der ambulanten Versorgung von schwer psychisch kranken Menschen auf. Viele dieser Patienten benötigen neben Psychotherapie und Pharmakotherapie auch die Unterstützung durch Soziotherapeuten, Ergotherapeuten und psychiatrische Krankenpflege.

Breitere Qualifizierung für ambulante und stationäre Versorgung

BPtK begrüßt Kabinettsentwurf zur Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt den Kabinettsentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. „Der Gesetzentwurf ermöglicht eine breitere Qualifizierung für die ambulante und stationäre psychotherapeutische Versorgung “, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. „Der Sonderweg der bisherigen Psychotherapeutenausbildung, der den Zugang zur Ausbildung aus heutiger Perspektive ungenügend regelt und unseren Nachwuchs in eine prekäre Lebenslage zwingt, wird beendet.“

Offener Brief zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

BPtK stellt Aussagen von BÄK-Präsidenten Montgomery richtig

(BPtK)

Sehr geehrter, lieber Kollege Professor Montgomery,

wir sind erstaunt über Ihre vehemente Ablehnung des Referentenentwurfs zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. Als Ärzte sind Sie von dieser Reform nur am Rande betroffen. Alles, was Ärzte psychotherapeutisch tun und lernen, bleibt in Ihren Händen und wird durch das geplante Gesetz nicht geändert.

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