Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Behandlung geflüchteter Menschen

Zusammenarbeit mit dem Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg

(LPK BW)

Viele Menschen, die nach Deutschland geflohen sind, sind durch die Erfahrungen von Krieg, Bürgerkrieg, Unruhen und Verfolgung in ihrer Heimat sowie auch die Erfahrungen auf der Flucht und die Unsicherheiten des Asylverfahrens belastet und teilweise schwer traumatisiert. Die Landespsychotherapeutenkammer BW hat bereits mehrere Fortbildungen zur Stärkung einer guten Versorgung durchgeführt.

1. Sitzung der Gleichstellungskommission der LPK BW am 09.10.2018

(LPK BW)

Am 9. Oktober 2018 fand die erste Sitzung der neu einberufenen Gleichstellungskommission der LPK BW statt, die gleichzeitig die letzte Sitzung in dieser Legislaturperiode war. Nach einem ausführlichen Bericht aus der Gleichstellungskommission der BPtK in Berlin am 26.09.2018 wurden Ziele und mögliche Maßnahmen der Kommission besprochen und konkretisiert:

Frühe Hilfen im Ortenaukreis – ein bundesweit beispielgebendes Modell

(LPK BW)

Die Frühen Hilfen richten sich präventiv an alle Eltern und werdenden Eltern, insbesondere aber auch an Familien mit besonderen Belastungen und in schwierigen Lebenssituationen, um die Eltern-Kind-Bindung sowie die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken. Wie u.a. die Badische Zeitung berichtete, habe der Ortenaukreis vor rund zehn Jahren ein inzwischen sehr bewährtes und bundesweit viel beachtetes Modell früher Prävention installiert, dessen Erfolg auch den entscheidenden Impuls für den Aufbau des Präventionsnetzwerks Ortenaukreis geliefert hat.

Engagement für das Psychotherapeutengesetz

Diotima 2018 an Ellen Bruckmayer und Hans-Jochen Weidhaas

(BPtK)

Ellen Bruckmayer und Hans-Jochen Weidhaas haben heute den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft erhalten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt damit in diesem Jahr zwei Psychotherapeuten, deren herausragendes Engagement entscheidend dazu beigetragen hat, dass vor rund 20 Jahren das Psychotherapeutengesetz verabschiedet werden konnte. "Obwohl in unterschiedlichen psychotherapeutischen Traditionen verortet, verbanden beide sachliche Leidenschaft und den Blick für die gesamte Profession", stellte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz in seiner Laudatio fest.

Umfassender Kriterienkatalog für Gesundheits-Apps

Fraunhofer FOKUS unterstützt Bewertung von Internetangeboten

(BPtK)

Fraunhofer FOKUS hat einen umfassenden Kriterienkatalog entwickelt, um Gesundheits-Apps bewerten und empfehlen zu können, und als Webanwendung zur Verfügung gestellt. Mit dem Programm "AppKri" können Patientenverbände, medizinische Fachgesellschaften und andere gezielt eine eigene Kriterienliste für spezifische Zielgruppen zusammenstellen, um Gesundheits-Apps zu beurteilen und auszuwählen. Das Projekt wurde vom Bundesgesundheitsministerium gefördert, die Anwendung ist seit dem 6. November freigeschaltet.

Nachruf auf Dr. Hans Watzl

(LPK BW)

Vor mehr als 25 Jahren war ich als Psychologiestudent an der Universität Konstanz erstmals an der Behandlung eines psychisch kranken Menschen beteiligt - unter der Betreuung von Hans Watzl. Und schon damals sind mir seine beiden herausragenden Eigenschaften nachdrücklich in Erinnerung geblieben: Eine überlegte, fundierte Sachlichkeit und Fachkenntnis – gepaart mit einer immer verbindlichen und wohlwollenden Zugewandtheit und Freundlichkeit. Hans Watzl hat dabei stets eine Autorität ausgestrahlt, die vollkommen auf echte Kompetenz und Fachkunde gegründet hat.

Zwangsmaßnahmen nur als Ultima Ratio

Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme "Hilfe durch Zwang?"

(BPtK)

Zwangsmaßnahmen sind immer ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte z. B. eines psychisch kranken Menschen. Sie dürfen deshalb nur als Ultima Ratio eingesetzt werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, um zu verhindern, dass sich eine Person selbst schwer schädigt. Das hat der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme "Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung" veröffentlicht.

Für die psychiatrische Versorgung weist der Ethikrat insbesondere auf folgende Grundsätze hin, die zu beachten sind:

Wann kann ein Psychotherapieverfahren als wissenschaftlich anerkannt gelten?

BPtK-Round-Table zur Humanistischen Psychotherapie am 27. September 2018 in Berlin

(BPtK)

In seinem Gutachten vom 11. Dezember 2017 kam der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) zu dem Ergebnis, dass die Humanistische Psychotherapie nicht als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren gelten kann. Die Humanistische Psychotherapie erfüllte zum einen nicht alle erforderlichen Kriterien für ein Psychotherapieverfahren. Zum anderen reichten die empirischen Belege der Wirksamkeit nicht aus, um ihre wissenschaftliche Anerkennung bei einem hinreichend breiten Spektrum von psychischen Erkrankungen festzustellen.

Flüchtlinge besser psychotherapeutisch versorgen

WIdO-Studie fordert dauerhafte Förderung von Sprach- und Kulturmittlung

(BPtK)

Traumatisierte Flüchtlinge sollten ab dem ersten Tag einen umfassenden Anspruch auf medizinische Versorgung haben, wie er auch gesetzlich Krankenversicherten zusteht. Das fordert das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) in einer aktuellen Studie zur Gesundheit von Flüchtlingen. Bürokratische und sprachliche Hemmnisse müssten abgebaut und das psychotherapeutische Angebot ausgebaut werden. Dazu gehört auch eine Sprach- und Kulturmittlung.

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