Am ersten VV-Tag wurden zunächst die durch das neue Psychotherapeutengesetz notwendig gewordenen Änderungsbedarfe in der Wahlordnung und der Hauptsatzung diskutiert. Dies betrifft Fragen wie Repräsentanz von Berufsgruppen und Psychotherapieverfahren im Vorstand und den Kammergremien, ein oder mehrere Wahlkörper, Vertretung der PiA und Übergangslösungen. Die aufgeworfenen Fragen sollen in den Kammergremien weiter diskutiert werden, um eine möglichst breite Zustimmung für eine Beschlussvorlage zu den notwendigen Satzungsänderungen sicher zu stellen.
Willkommen bei der
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.
Aktuelle Informationen
WICHTIG: Einreichungsfristen für Anträge auf Akkreditierungen von Fortbildungsveranstaltungen
Kurzfristig eingereichte Anträge auf Akkreditierungen und Anerkennungen haben deutlich zugenommen und auch der Umfang der Prüfung ist inzwischen oft deutlich intensiver geworden, so dass die Bearbeitung der Anträge zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führt. Um diesen bewältigen zu können, gilt ab sofort folgende Regelung:
Familien- und Sorgearbeit nicht diskriminieren
BPtK fordert, Richtlinie zur Komplexversorgung zu beanstanden
Seit zehn Jahren steigt die Zahl der Psychotherapeut*innen, die aufgrund von Familien- und Sorgearbeit mit einem halben Praxissitz arbeiten. Dies gilt inzwischen für mehr als die Hälfte der niedergelassenen Psychotherapeut*innen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant jedoch, die Psychotherapeut*innen zu diskriminieren, die neben ihrem Beruf auch Kinder betreuen oder betagte Eltern pflegen.
Schweigepflicht gefährdet
BPtK kritisiert EU-Entwurf zur E-Evidenz-Verordnung
Die Europäische Kommission plant, die grenzüberschreitende Beweiserhebung in strafrechtlichen Verfahren zu ändern. Sie will Telekommunikations- und Internetanbietern in anderen EU-Staaten verpflichten, ihre Daten an Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll und Steuerfahndung herauszugeben. Damit könnten auch sensible Daten zu körperlichen und psychischen Erkrankungen, zum Beispiel aus der elektronischen Patientenakte, als Beweismittel sichergestellt werden.
Durch Corona: Mehr Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie notwendig
Trendreport des KV-Zentralinstituts zum ersten Halbjahr 2021
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen haben im ersten Halbjahr 2021 deutlich mehr Kinder und Jugendliche behandelt als im ersten Halbjahr 2019. Sie rechneten um acht Prozent mehr Leistungen ab, ermittelte das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Im März 2021 lag die Zahl der Patient*innen sogar um fast ein Drittel höher als im vorpandemischen Zeitraum.
Psychiatrie-Richtlinie muss nachgebessert werden
BPtK fordert Ersatzvornahme des Gesundheitsministers
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 16. September 2021 keine weitere Erhöhung der Minutenwerte für Psychotherapie in psychiatrischen Krankenhäusern beschlossen. Damit missachtete er den gesetzlichen Auftrag, die Psychotherapie in diesen Kliniken zu stärken. Jetzt muss Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) prüfen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass der Minister die mangelhafte psychotherapeutische Versorgung in psychiatrischen Krankenhäusern per Ersatzvornahme verbessert.
Abschiebung von Flüchtlingen: Psychotherapeutische Stellungnahmen ausgeschlossen
BPtK und BAfF kritisieren willkürlichen Ausschluss von Psychotherapeut*innen
Seit 2019 werden psychotherapeutische Stellungnahmen nicht mehr anerkannt, wenn beurteilt werden soll, ob ein Flüchtling aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung nicht abgeschoben werden darf. Außerdem unterstellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Psychotherapeut*innen pauschal eine Parteilichkeit, wenn die Gutachter*in den Flüchtling auch behandelt. Dabei ist es vom Verfahren her vorgesehen, dass vor allem die jeweiligen Behandler*innen solche Stellungnahmen verfassen.
Politik für eine starke psychische Gesundheit
BPtK-Forderungen an die nächste Bundesregierung
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert eine Politik für eine starke psychische Gesundheit. Psychische Erkrankungen sind eine Volkskrankheit. Jede dritte Erwachsene* leidet an einer psychischen Erkrankung. „Dafür sind eine bessere Prävention und eine kurzfristige Behandlung von psychischen Erkrankungen ohne monatelange Wartezeiten notwendig“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Außerdem hat die Corona-Pandemie erneut deutlich gemacht: Armut macht krank, auch häufiger psychisch krank.“
Die BPtK fordert deshalb von der nächsten Bundesregierung:
LPK-Präsident Dr. Dietrich Munz als Vorstandsmitglied im Bundesverband der Freien Berufe (BFB) bestätigt
Die Mitgliedsorganisationen des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) haben am 5. Oktober 2021 in Berlin bei der BFB-Mitgliederversammlung die neuen Führungsteams für das BFB-Präsidium und den BFB-Vorstand gewählt. Hierbei wurde Dr. Dietrich Munz, LPK-Präsident und Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer als Vorstandmitglied bestätigt.
Psychotherapie bei Intelligenzminderung
Erfolgreicher Auftakt der LPK-Fortbildungsreihe mit Stefan Meir
Am 28. September eröffnete Stefan Meir, Leitender Psychologe der Liebenau Kliniken, die LPK Fortbildungsreihe mit einem Vortrag zum Thema:
Psychotherapie mit Menschen mit intellektueller Einschränkung – Grundlagen und Gestaltungsspielraum