Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

„Bin ich psychisch krank?“ – Psychotherapeuten beraten und helfen

BPtK-Patientenbroschüre „Wege zur Psychotherapie“

(BPtK)

Seit einem Jahr können Psychotherapeuten ihren Patienten wichtige neue Leistungen anbieten: In der psychotherapeutischen Sprechstunde kann seither jeder kurzfristig Rat und Hilfe erhalten, der unter psychischen Beschwerden leidet. Wer besonders dringend Hilfe benötigt, weil er sich in einer psychischen Krise befindet, kann außerdem in einer Akutbehandlung rasch stabilisiert werden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat deshalb ihre Patientenbroschüre „Wege zur Psychotherapie“ grundlegend überarbeitet.

Vorschläge für den Operationen- und Prozedurenschlüssel 2019

BPtK fordert getrennte Codierung von Psychotherapie

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat auch dieses Jahr Vorschläge für eine bessere Leistungserfassung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingereicht. Die Vorschläge greifen Themen aus dem letzten Jahr auf, die zwar diskutiert und als grundsätzlich sinnvoll bewertet, aber nicht umgesetzt wurden.

Neue Praxis-Info „Medizinische Rehabilitation“

BPtK: Schritt für Schritt-Anleitung für Psychotherapeuten sowie Patienteninfo

(BPtK)

Psychotherapeuten können nun erstmals bei Patienten, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind oder bei denen eine solche Beeinträchtigung droht, Rehabilitation verordnen, wenn sie von der Krankenkasse bezahlt wird. Die Befugnis, medizinische Rehabilitation zu verordnen, stärkt die Rolle der Psychotherapeuten in der Versorgung psychisch kranker Menschen. Eine Reha, die die Rentenversicherung finanziert, muss weiterhin vom Versicherten selbst beantragt werden.

Für eine Ausrichtung auf die psychotherapeutische Kompetenz – gegen den Modellstudiengang Pharmakotherapie in der Psychotherapieausbildung!

Resolution der Vertreterversammlung der LPK BW

(LPK BW)

Die Delegierten der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg sprechen sich auf ihrer VV am 3. März 2018 gegen den im Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorgesehenen Modellstudiengang zur Verordnung von Psychopharmaka aus.

Honorierung von Soziotherapie und medizinischer Rehabilitation

Bewertungsausschuss beschließt EBM-Änderungen für Psychotherapeuten

(BPtK)

Der Bewertungsausschuss hat die Honorierung für Soziotherapie und medizinische Rehabilitation geregelt, wenn diese von Psychotherapeuten verordnet werden. Damit können ab dem 2. Quartal 2018 auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Soziotherapie und medizinische Rehabilitation, die von den Krankenkassen bezahlt werden, verordnen und abrechnen. Die Erstverordnung von Soziotherapie (GOP 30810) und die Folgeverordnung (GOP 30811) werden jeweils mit 17,90 Euro, die Verordnung von medizinischer Rehabilitation (GOP 01611) mit 32,18 Euro (Stand: 1.

Mehr Transparenz über die Leistungen der Psychiatrischen Institutsambulanzen

Kassen und Krankenhäuser vereinbaren bundeseinheitliche PIA-Dokumentation

(BPtK)

Ab dem 1. Juli 2018 müssen die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) nach einem bundesweit einheitlichen Katalog dokumentieren, welche Leistungen sie erbringen. Hierzu muss tagesbezogen und getrennt nach Berufsgruppen dokumentiert werden, in welchem zeitlichen Umfang ein Patient Einzel- oder Gruppenpsychotherapie, Gespräche zur medikamentösen Ein- oder Umstellung oder eine Krisenintervention erhalten hat. Auch ob eine aufsuchende Behandlung stattgefunden hat, in welchem Umfang und welche Leistungen dabei konkret erbracht wurden, wird zukünftig erfasst.

Bundesweite Studie zur Situation der Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V

VERLÄNGERT bis 31.03.2018 -- Bitte um Beteiligung

(LPK BW)

Eine bundesweite Befragung wendet sich an alle approbierten PsychotherapeutInnen, die in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Erwachsenen und/oder Kindern und Jugendlichen arbeiten und ihre Psychotherapien (auch) im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V durchführen.

Psychiatrische Institutsambulanzen werden weiter angerechnet

BPtK: G-BA lässt psychisch kranke Menschen weiter warten

(BPtK)

Psychiatrische Institutsambulanzen sollen auch künftig in der Bedarfsplanung pauschal auf die Arztgruppe der Psychotherapeuten angerechnet werden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute beschlossen. Obwohl Psychiatrische Institutsambulanzen nachweislich im Schwerpunkt keine psychotherapeutischen Leistungen erbringen, werden sie in der Bedarfsplanung bis Ende 2022 pauschal auf die Gruppe der Psychotherapeuten angerechnet.

Fortbildung: Behandlung chronischer Depressionen

CBASP als modulares Konzept in der stationären Versorgung

(LPK BW)

Wie können chronische Depressionen in der stationären Versorgung effektiv behandelt werden? Eine Antwort darauf ist das Cognitive Behavioral Analysis System of Psychotherapy (CBASP), das am Mittwoch, den 7. März 2018 von Prof. Dr. Elisabeth Schramm im Rahmen einer kammeröffentlichen Fortbildung in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Tübingen vorgestellt wird. Das ist eine besondere Gelegenheit, vor Ort Einblick in die Arbeit von Kollegen einer psychiatrischen Klinik zu erhalten.

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