Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Spahnscher Irrtum 2:

"Wir haben heute so viele Psychotherapeuten zugelassen wie Hausärzte."

(BPtK)

Bundesgesundheitsminister Spahn ist nicht ausreichend über grundsätzliche Relationen im deutschen Gesundheitswesen informiert. Im ARD-Morgenmagazin von 12. Dezember 2018 behauptete er:

"Wir haben heute so viele Psychotherapeuten zugelassen wie Hausärzte."

Richtig ist:

In Deutschland gibt es mehr als doppelt so viele Hausärzte wie Psychotherapeuten. Am 31. Dezember 2017 waren genau 51.914 Praxissitze für Hausärzte zugelassen, aber nur 23.717 Praxissitze für Psychotherapeuten.

Spahnscher Irrtum 3:

Psychotherapeutische Praxen: "Mehr Angebot löst das Problem nicht."

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert, mehr psychotherapeutische Praxen zuzulassen, um die monatelange Wartezeit auf eine psychotherapeutische Behandlung zu verkürzen.

Gesundheitsminister Jens Spahn behauptet im ARD-Morgenmagazin am 12. Dezember 2018:

"Mehr Angebot löst das Problem nicht."

Richtig ist:

Mehr psychotherapeutische Praxen verkürzen die Wartezeit erheblich.

Spahnscher Irrtum 1 – Reloaded:

"Wartezeiten sind dort am längsten, wo die meisten Psychotherapeuten sind."

(BPtK)

Gesundheitsminister Jens Spahn hatte schon am 26. September 2018 im Bundestag behauptet:

"Die Stadt mit dem höchsten Versorgungsgrad in der psychotherapeutischen Versorgung ist Freiburg; die Stadt mit den längsten Wartezeiten ist - Freiburg." (Protokoll Deutscher Bundestag, 51. Plenarsitzung)

Jetzt hat er diese These im ARD-Morgenmagazin (12. Dezember 2018) noch einmal wiederholt:

"Wir müssen gleichzeitig feststellen, dass in den Regionen, wo die meisten Psychotherapeuten sind, ihr Angebot machen, wir auch die längsten Wartezeiten haben."

Patienten werden je nach Dringlichkeit und Schwere behandelt

BPtK-Auswertung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

(BPtK)

Menschen, die in die psychotherapeutische Sprechstunde kommen, bekommen dort je nach Dringlichkeit und Schwere die Leistungen empfohlen, die sie benötigen. Knapp 60 Prozent der Ratsuchenden erhalten eine psychotherapeutische Behandlung. Von ihnen befindet sich jeder sechste in einer so starken psychischen Krise, dass eine Akutbehandlung kurzfristig notwendig ist. Diese rasche Hilfe gibt es insbesondere für Patienten, die ansonsten nicht mehr arbeiten, in die Schule gehen könnten oder in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssten.

Petition gegen das Terminservice- und Versorgungsgesetz erfolgreich

Innerhalb kurzer Zeit rund 65.000 Unterschriften gesammelt

(BPtK)

Die Petition gegen das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat bereits nach kurzer Zeit mehr als die notwendigen 50.000 Unterschriften gesammelt. Damit hat die Petition ausreichend Unterschriften erhalten, damit der Petitionsausschuss zu den Forderungen eine öffentliche Anhörung veranstalten kann.

Bitte um Mitwirkung: Erfahrungen mit arbeitsbezogenen Problemlagen, psychosomatischer Rehabilitation und Erwerbsminderungsrenten in der ambulanten Psychotherapie

Online-Befragung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

(LPK BW)

Wir bitten alle Kammermitglieder, die in der ambulanten Versorgung arbeiten (v.a. Kassenpraxen, Privatpraxen), diese für die Zusammenarbeit mit der Rentenversicherung wichtige Befragung/Studie mit zu unterstützen. Hier der Info-Text der Studien- bzw. Projektgruppe, die von der DRV Westfalen, der Charite sowie der Medical School Berlin geleitet wird:

4. Landeskongress Gesundheit 2019

"Gesundheit – von Menschen für Menschen"

(LPK BW)

Der Landeskongress Gesundheit hat sich innerhalb kürzester Zeit zum zentralen Forum des baden-württembergischen Gesundheitswesens entwickelt. Der Kongress arbeitet am Puls der Zeit und widmet sich im differenzierten und interdisziplinären Austausch den essentiellen Fragen der Gesundheitsversorgung.

Telematikinfrastruktur: Frist für Bestellung verlängert

Komponenten müssen bis zum 31. März 2019 bestellt werden

(BPtK)

In letzter Minute wurde im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz die Frist für die Anbindung einer Praxis an die Telematikinfrastruktur um drei Monate verlängert. Psychotherapeutenpraxen müssen nun bis zum 31. März 2019 alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen. Ursprünglich war dafür als Frist der 31. Dezember 2018 vorgesehen. Das Bestelldatum muss gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachgewiesen werden.

LPK-Vertreterversammlung am 19./20.Oktober in Stuttgart

Resolutionen zur gestuften Versorgung im Entwurf zum TSVG sowie zur Bedarfsplanung verabschiedet

(LPK BW)

Am ersten Tag der Vertreterversammlung (VV) wurde das Thema „Heilberufeausweis und Telematikinfrastruktur: aktueller Entwicklungsstand und Ausblick“ bearbeitet. Dazu stellte Dominique Krause (BPtK) die aktuellen Entwicklungen dar. In der anschließenden Diskussion wurde über den Nutzen der Telematik für psychotherapeutische Praxen und über den Datenschutz diskutiert. Neben möglichen Risiken wurden auch die Vorteile eines sicheren Datenaustausches zwischen den Leistungserbringern benannt.

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