Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Neue Praxis-Info "Soziotherapie"

BPtK: Hilfreicher Baustein für die Behandlung schwer psychisch Kranker

(BPtK)

Mit der Befugnis, Soziotherapie zu verordnen, wird Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein hilfreicher Baustein für die ambulante psychotherapeutische Behandlung von schwer psychisch kranken Menschen an die Hand gegeben. Durch eine soziotherapeutische Unterstützung ist es schwer psychisch kranken Menschen manchmal überhaupt erst möglich, einen niedergelassenen Psychotherapeuten aufzusuchen. Soziotherapeuten können Patienten außerdem dabei zur Seite stehen, um in der Psychotherapie besprochene Inhalte im Alltag selbstständig umzusetzen.

Reform der Psychotherapeutenausbildung überfällig

BPtK fordert schnelleres Handeln der nächsten Bundesregierung

(BPtK)

Der Nutzen psychotherapeutischer Behandlung ist umfassend erforscht und gut belegt. Immer mehr psychische Erkrankungen lassen sich psychotherapeutisch erfolgreich behandeln. "Heute sind Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten während ihrer Ausbildung, die erst nach dem Studium beginnt, in aller Regel nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie erzielen kein regelmäßiges Einkommen und müssen ihre Ausbildung auch noch selber finanzieren", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.

Onlinebefragung zu den neuen PT-Richtlinien - Kritische Bestandsaufnahme

Noch bis zum 3. Dezember - Bitte an alle KV-zugelassenen Mitglieder um MITWIRKUNG

(LPK BW)

Zum 1. April 2017 sind die Regelungen der neuen Psychotherapie-Richtlinie wirksam geworden. Aus Sicht der Psychotherapeutenkammern ist es erforderlich, frühzeitig belastbare Informationen zur Umsetzung zu erhalten und ggf. resultierende Versorgungsdefizite zu identifizieren.

Hierzu führen die BPtK und die Landespsychotherapeutenkammern gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf eine Onlinebefragung durch, um deren Mitwirkung wir Sie als Vertragspsychotherapeutin oder Vertragspsychotherapeut herzlich bitten.

DIMDI veröffentlicht OPS 2018

"Stationsäquivalente Behandlung" abrechenbar

(BPtK)

Das DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) hat den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) 2018 veröffentlicht. Darin ist auch beschrieben, unter welchen Voraussetzungen künftig die neue "Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung" im häuslichen Umfeld durch Krankenhäuser (§ 115d Absatz 2 SGB V) abgerechnet werden kann. Dabei hält sich das DIMDI eng an die entsprechende Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen

Resolution der Vertreterversammlung der LPK Baden-Württemberg vom 21.10.2017

(LPK BW)

Für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist eine umfassende Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) erforderlich, deren Ziel es ist sicherzustellen, dass bei gleichem Arbeitseinsatz nach Abzug der Praxiskosten Psychotherapeuten ein vergleichbares Einkommen wie somatisch tätige Ärzte erzielen können. Nach den Erhebungen des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung erreichen die Einkommen der niedergelassenen Psychotherapeuten einschließlich der ärztlichen Psychotherapeuten nicht einmal die Hälfte der somatisch tätigen Arztgruppen.

Kinderschutzhotline von Fachleuten für Fachleute: 0800 19 210 00

Kostenlose telefonische Beratung rund um die Uhr und bundesweit

(BPtK)

Hat ein Psychotherapeut den Verdacht, dass ein Kind misshandelt, vernachlässigt oder sexuell missbraucht wird, kann er sich seit Juli 2017 von der „Medizinischen Kinderschutzhotline“ beraten lassen. Die Hotline bietet eine praxisnahe und kollegiale Beratung durch Experten in Kinderschutzfragen, z. B. bei Fragen, wie ein angemessenes Verhalten bei einem Verdacht aussehen kann. Die kostenlose telefonische Beratung wendet sich an Ärzte, Psychotherapeuten, Pflegekräfte und Rettungsdienste, nicht aber an Angehörige und andere Berufsgruppen.

Homepage zur Diagnostik von Internetabhängigkeit

Hilfestellung für Beratungsstellen, Psychologen, Ärzte, Sozialarbeiter und weitere Helfer

(LPK BW)

Gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit entstand im Rahmen des Projekts „Screening Problematischer InternetNutzung: Implementierung und Translation“ (SPIN-IT) eine Homepage  zur Diagnostik von Internetabhängigkeit.  Diese bietet Hilfestellungen für Beratungsstellen, Psychologen, Ärzte, Sozialarbeiter und weitere Helfer im Umgang mit internetbezogenen Störungen. Dort finden sich Tools, um internetbezogene Störungen identifizieren und diagnostizieren zu können, sowie hilfreiche Informationen zum Krankheitsbild und Adressen zur weiteren Hilfe.

G-BA: Demografiefaktor ohne Überprüfung unbefristet weiter gültig

BPtK: G-BA benachteiligt ältere Menschen auf dem Land

(BPtK)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gestern entschieden, den Demografiefaktor unbefristet und für alle Arztgruppen weiter zur Berechnung der notwendigen Anzahl von Praxissitzen einzusetzen. "Damit kommt der G-BA erneut einer ihm gestellten Aufgabe nicht nach", kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Der G-BA hatte sich 2012 selbst verpflichtet, den Demografiefaktor innerhalb von 5 Jahren daraufhin zu überprüfen, bei welcher Arztgruppe er sinnvoll ist und deshalb fortgeführt werden kann.

Neue Praxis-Info "Krankentransport"

BPtK: Was bei der Verordnung von Krankenfahrten und Krankentransporten zu beachten ist

(BPtK)

Psychotherapeuten können künftig schwer psychisch kranke Menschen noch umfassender versorgen. Seit Juni 2017 können sie Patientinnen und Patienten in ein Krankenhaus einweisen und den dafür notwendigen Krankentransport verordnen. Außerdem können sie Soziotherapie und medizinische Rehabilitation verschreiben.

Hilfen für Leid und Unrecht in Behindertenhilfe und Psychiatrie nach 1949

Stiftung Anerkennung und Hilfe bietet Unterstützung an

(BPtK)

Menschen, die als Kinder und Jugendliche Leid und Unrecht in der stationären Behindertenhilfe oder Psychiatrie erfahren haben, können sich seit dem 1. Januar 2017 an die Stiftung Anerkennung und Hilfe wenden. Diejenigen, die bis heute unter den Folgen von körperlicher und psychischer Gewalt, Strafen, Demütigungen leiden oder finanzielle Einbußen durch ihre Unterbringung hatten, können von der Stiftung finanzielle Unterstützung erhalten.

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