Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Wie helfe ich meinem traumatisierten Kind?

BPtK-Ratgeber für Flüchtlingseltern jetzt auch auf Persisch und Kurdisch

(BPtK)

Im vergangenen Jahr kamen rund 150.000 Flüchtlinge aus Afghanistan nach Deutschland, von denen viele Persisch sprechen. Im ersten Halbjahr dieses Jahres stieg insbesondere die Zahl der kurdischen Flüchtlinge an, die in Deutschland Asyl beantragen. Unter den Flüchtlingen sind viele Kinder, die in ihrer Heimat Krieg und Gewalt oder auf der Flucht schreckliche Ohnmacht und Ausgeliefertsein erlebt haben. Sie leiden oft noch lange an diesen Erlebnissen und verhalten sich deshalb häufig anders, als die Eltern sie kennen.

Bier, Wein und Schnaps um zehn Prozent verteuern

BPtK fordert eine wirksamere Politik gegen Alkoholkrankheiten

(BPtK)

Alkohol muss deutlich teurer werden, um die Zahl der jährlich 74.000 Toten durch diese legale Droge zu verringern. Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert deshalb, mittels Steuern den durchschnittlichen Alkoholpreis kurzfristig um zehn Prozent zu erhöhen. "Alkohol zu verteuern, gehört nachweislich zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, um zu hohen Alkoholkonsum zu verringern und Alkoholkrankenkrankheiten zu vermeiden. Die Bundesregierung ist zu nachlässig gegenüber einer der tödlichsten Drogen in Deutschland", erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK.

Neuregelung des Jobsharing

Beschluss des G-BA tritt in Kraft

(BPtK)

Der G-BA hat am 16.06.2016 beschlossen, dass unterdurchschnittliche psychotherapeutische Jobsharing-Praxen in Zukunft ihr Kontingent bis auf den Fachgruppendurchschnitt plus 25% ausweiten können. Diese Regelung soll unabhängig vom regionalen Versorgungsgrad gelten. Dieser Beschluss wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt mit der heutigen Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die regionalen KVen müssen nun die Zahlen zum Fachgruppendurchschnitt ermitteln und veröffentlichen.

BMG beanstandet Psychotherapie-Richtlinie

Sprechstunde darf nicht als freiwilliges Angebot geregelt werden

(BPtK)

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verlangt Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie, die der Gemeinsame Bundesausschuss im Juni beschlossen hat. Das Ministerium hält es für "zwingend erforderlich", die psychotherapeutische Sprechstunde "nicht als Kann-Leistung" einzuführen. Eine solche Regelung betreffe die vertragsärztlichen Pflichten des Vertragspsychotherapeuten im Verhältnis zu seiner Kassenärztlichen Vereinigung.

Treffen Schulpsychologie und Psychotherapie

(LPK BW)

Wie verschiedentlich berichtet (u. a. PTJ 1/2015 und 1/2016), hat die LPK gemeinsam mit den Schulpsychologischen Beratungsstellen bzw. den Staatlichen Schulämtern Backnang, Aalen und Tübingen sowie mit Beratungslehrern im Dezember 2014 und November/Dezember 2015 drei Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Schulpsychologie und Psychotherapie“ durchgeführt. Übergreifendes Ziel dieser Initiativen ist die Verbesserung der Vernetzung zwischen den beteiligten Professionen sowie damit auch der Versorgung psychisch belasteter bzw. beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher.

Sommer-Empfang der Heilberufekammern

(LPK BW)

Großer Andrang herrschte beim Sommerfest der Heilberufekammern, das jedes Jahr im Juli Akteure aus der baden- württembergischen Gesundheitspolitik und Gesundheitswesen zusammenführt. Die Festansprache im Haus der Kassenärztlichen Vereinigung Baden- Württemberg wurde von Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz gehalten. Mit Spannung erwartet wurde auch das Grußwort des neuen Ministers für Soziales und Integration Manfred Lucha.

Psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen

3. Veranstaltung in Freiburg

(LPK BW)

Am 21.06.2016 fand eine weitere sehr gut besuchte Tagung zum Thema „Psychotherapie für traumatisierte Flüchtlinge“ statt. Wie bereits bei den Veranstaltungen in Stuttgart und Karlsruhe gaben die Referenten Jama Maqsudi, Dieter David und Katrin Bonn eine Übersicht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, zu Spezifika der psychotherapeutischen (Früh-)Behandlung sowie dem Umgang und der Einbeziehung von Dolmetschern in die Behandlung. LPK-Vorstandsmitglied und Flüchtlingsbeauftragte Birgitt Lackus-Reitter sowie Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger (LÄK) moderierten die Veranstaltung.

Berufshaftpflichtversicherungen

(LPK BW)

Aus gegebenem Anlass möchten wir alle Kolleginnen und Kollegen, die den Beruf ausüben, bitten, sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern. Nach § 21 der Berufsordnung ist der Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung eine Berufspflicht, die aber auch Ihrem eigenen wirtschaftlichen Schutz dient, denn im Falle eines schadenersatzbegründenden Ereignisses können durch einen Patienten oder Angehörigen hohe finanzielle Forderungen gestellt werden.

Prüfbericht 2015 und Haushaltsplan 2017

Bekanntmachung über die Auslage des Prüfberichtes 2015 sowie des Haushaltsplanes 2017 der LPK BW zur kammeröffentlichen Einsichtnahme

(LPK BW)

Gemäß §§ 27 Abs. 4, 28 Abs. 3 der Hauptsatzung werden der Prüfbericht über den Jahresabschluss 2015 und der prospektive Haushaltsplan 2017 in der Zeit vom 23. September bis zum 21. Oktober 2016 für alle Kammermitglieder in der Geschäftsstelle, Jägerstrasse 40, 70174 Stuttgart zur kammeröffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Falls Sie diese Dokumente einsehen möchten, bitten wir Sie um vorherige Terminabstimmung per Telefon (0711-674470-0) oder per E-Mail (info [at] lpk-bw.de).

Keine Änderung der Schweigepflicht notwendig

BPtK begrüßt Gesprächsbereitschaft von Bundesinnenminister De Maizière

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer hält es nicht für notwendig, die Regelungen zur psychotherapeutischen Schweigepflicht zu ändern, um Amokläufe und Terroranschläge besser verhindern zu können. Sie begrüßt deshalb, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière sich zunächst mit Ärzten und Psychotherapeuten beraten will, ob die beiden Heilberufe weitergehende Regelungen für notwendig halten.

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