Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Empfehlungen zur Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung

Neue S3-Leitlinie „Dyskalkulie“

(BPtK)

In Deutschland leiden rund zwei bis acht Prozent der Menschen an einer Rechenstörung, die auch Dyskalkulie genannt wird. Die Erkrankten verstehen die Bedeutung von Zahlen nicht, erfassen Mengen falsch oder Addition und Division misslingen trotz intensiven Übens. Betroffene scheitern damit nicht nur im Mathematikunterricht, sondern sind auch im Beruf und Alltag erheblich benachteiligt.

Rund 20 Wochen Wartezeit auf psychotherapeutische Behandlung

BPtK-Studie „Wartezeiten 2018“

(BPtK)

Psychisch kranke Menschen warten immer noch viel zu lange auf eine psychotherapeutische Behandlung: Von der ersten Anfrage beim Psychotherapeuten bis zum Beginn der Behandlung vergehen rund 20 Wochen. Das ist das Ergebnis der BPtK-Studie "Wartezeiten 2018", die die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ein Jahr nach der Reform der Psychotherapie-Richtlinie heute veröffentlicht. "Seit Jahren warten psychisch kranke Menschen monatelang auf eine psychotherapeutische Behandlung. Der Gesetzgeber hatte eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung bereits zum 1. Januar 2017 verlangt.

Kooperation für eine gute Versorgung

BPtK-Forum zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

(BPtK)

Am 22. März 2018 diskutierten Psychotherapeuten und Ärzte in einem Forum der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in Berlin über die Reform der Psychotherapeutenausbildung. Unter dem Titel "Kooperation für eine gute Versorgung" erörterten rund 80 Teilnehmer, wie sie gemeinsam psychisch kranke Menschen noch besser versorgen können. Der erste Teil der Tagung widmete sich der Darstellung und Diskussion der Eckpunkte einer reformierten Aus- und Weiterbildung der Psychotherapeuten.

EU-Datenschutzgrundverordnung - Umsetzungsbedarf für Praxen

(LPK BW)

Ab dem 25. Mai 2018 sind die in der EU-Datenschutzgrundverordnung niedergelegten Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in Praxen der niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu beachten. Die EU-Datenschutzgrundverordnung hat zwar viele Regelungen aus dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz übernommen, es treten jedoch auch einige neue Pflichten hinzu.

Versorgung psychisch kranker Menschen mangelhaft

Bundesregierung räumt fehlende Kenntnis ein

(BPtK)

Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie lange Patienten auf eine psychotherapeutische Behandlung warten müssen und wie viele Menschen keinen Behandlungsplatz finden und daher wegen Systemversagens auf Praxen ohne Kassenzulassung zurückgreifen müssen. Das räumt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein (Bundestagsdrucksache 19/1347).

„Bin ich psychisch krank?“ – Psychotherapeuten beraten und helfen

BPtK-Patientenbroschüre „Wege zur Psychotherapie“

(BPtK)

Seit einem Jahr können Psychotherapeuten ihren Patienten wichtige neue Leistungen anbieten: In der psychotherapeutischen Sprechstunde kann seither jeder kurzfristig Rat und Hilfe erhalten, der unter psychischen Beschwerden leidet. Wer besonders dringend Hilfe benötigt, weil er sich in einer psychischen Krise befindet, kann außerdem in einer Akutbehandlung rasch stabilisiert werden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat deshalb ihre Patientenbroschüre „Wege zur Psychotherapie“ grundlegend überarbeitet.

Vorschläge für den Operationen- und Prozedurenschlüssel 2019

BPtK fordert getrennte Codierung von Psychotherapie

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat auch dieses Jahr Vorschläge für eine bessere Leistungserfassung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingereicht. Die Vorschläge greifen Themen aus dem letzten Jahr auf, die zwar diskutiert und als grundsätzlich sinnvoll bewertet, aber nicht umgesetzt wurden.

Neue Praxis-Info „Medizinische Rehabilitation“

BPtK: Schritt für Schritt-Anleitung für Psychotherapeuten sowie Patienteninfo

(BPtK)

Psychotherapeuten können nun erstmals bei Patienten, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind oder bei denen eine solche Beeinträchtigung droht, Rehabilitation verordnen, wenn sie von der Krankenkasse bezahlt wird. Die Befugnis, medizinische Rehabilitation zu verordnen, stärkt die Rolle der Psychotherapeuten in der Versorgung psychisch kranker Menschen. Eine Reha, die die Rentenversicherung finanziert, muss weiterhin vom Versicherten selbst beantragt werden.

Für eine Ausrichtung auf die psychotherapeutische Kompetenz – gegen den Modellstudiengang Pharmakotherapie in der Psychotherapieausbildung!

Resolution der Vertreterversammlung der LPK BW

(LPK BW)

Die Delegierten der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg sprechen sich auf ihrer VV am 3. März 2018 gegen den im Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorgesehenen Modellstudiengang zur Verordnung von Psychopharmaka aus.

Honorierung von Soziotherapie und medizinischer Rehabilitation

Bewertungsausschuss beschließt EBM-Änderungen für Psychotherapeuten

(BPtK)

Der Bewertungsausschuss hat die Honorierung für Soziotherapie und medizinische Rehabilitation geregelt, wenn diese von Psychotherapeuten verordnet werden. Damit können ab dem 2. Quartal 2018 auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Soziotherapie und medizinische Rehabilitation, die von den Krankenkassen bezahlt werden, verordnen und abrechnen. Die Erstverordnung von Soziotherapie (GOP 30810) und die Folgeverordnung (GOP 30811) werden jeweils mit 17,90 Euro, die Verordnung von medizinischer Rehabilitation (GOP 01611) mit 32,18 Euro (Stand: 1.

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