Willkommen bei der
Landespsycho­thera­peuten­kammer Baden-Württemberg

Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.

 

Aktuelle Informationen

Neuropsychologische Weiterbildung

Keine Förderung durch KV Baden-Württemberg

(LPK BW)

Wie die Landesärztekammer Mitte November mitteilte, wurde ein Antrag der LPK auf Förderung von Weiterbildungsstellen bei Psychologischen Psychotherapeuten zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Klinische Neuropsychologie“ vom gemeinsamen Projektbeirat der KVBW mit den Krankenkassen nach eingehender Diskussion abgelehnt. Die Begründung hierfür ist, dass über den gesetzlichen Auftrag hinaus – Förderung der Facharztgruppen (Kinder-, Augen- und Frauenheilkunde) – nicht zusätzlich eine Schwerpunktweiterbildung gefördert werden soll. Der Gesetzgeber spreche nur von den grundversorgenden Fächern.

Begutachtung traumatisierter Flüchtlinge und der Reisefähigkeit

Gespräch des LPK-Vorstandes mit dem Innenministerium

(LPK BW)

Die Landesärztekammer (LÄK) wurde vom Innenministerium gebeten, gemeinsam Fragen zur Begutachtung der Reisefähigkeit von Geflüchteten zu klären. U.a. sollten angesichts derzeit nicht ausreichender Kapazitäten mehr Ärzte dafür gefunden werden. Da in BW zusammen mit Bayern die Ärzte- und Psychotherapeutenkammern bisher gemeinsam Fortbildungen zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen bei Asylsuchenden durchgeführt haben, hat die LÄK den LPK-Vorstand zu dem Gespräch eingeladen.

Weiterhin viel zu wenig Psychotherapeuten im Ruhrgebiet

Krankenkassen und Kassenärzte verweigern sachgerechte Reform

(BPtK)

Das Ruhrgebiet bleibt auch zukünftig psychotherapeutisch massiv unterversorgt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute entschieden, dass künftig nur 85 statt der mindestens 700 notwendigen Psychotherapeuten zusätzlich zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen werden. Damit haben die Menschen zwischen Duisburg und Dortmund eine erheblich geringere Chance als in anderen großstädtischen Regionen behandelt zu werden, wenn sie psychisch erkranken.

Herausragendes Engagement für Menschen mit Suchterkrankungen

Diotima-Ehrenpreis 2017 an Prof. Dr. Wilma Funke, Prof. Dr. Gerhard Bühringer, Prof. Dr. Johannes Lindenmeyer und Peter Missel verliehen

(BPtK)

Prof. Dr. Wilma Funke, Prof. Dr. Gerhard Bühringer, Prof. Dr. Johannes Lindenmeyer und Peter Missel haben heute den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft erhalten. Die deutsche Psychotherapeutenschaft ehrt damit in diesem Jahr eine Kollegin und drei Kollegen, die sich für die Versorgung von Menschen mit Suchterkrankungen engagieren. "Suchterkrankungen und übermäßiger Substanzkonsum stellen ein bedeutendes epidemiologisches, sozial- und gesundheitspolitisches Problem dar.

Onlinebefragung zur neuen Psychotherapie-Richtlinie

Wie verändern die neuen Regelungen Praxisalltag und Patientenversorgung?

(BPtK)

Zum 1. April 2017 sind die Regelungen der neuen Psychotherapie-Richtlinie wirksam geworden. Die Einführung der Sprechstunde und Akutbehandlung, die Vorgaben zur telefonischen Erreichbarkeit, die Änderungen im Antrags- und Gutachterverfahren und weitere Detailregelungen haben die vertragspsychotherapeutische Versorgung und Praxisabläufe wesentlich verändert. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit der Richtlinienänderung auch eine Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie vorgesehen, allerdings erst in fünf Jahren.

Neue Praxis-Info "Soziotherapie"

BPtK: Hilfreicher Baustein für die Behandlung schwer psychisch Kranker

(BPtK)

Mit der Befugnis, Soziotherapie zu verordnen, wird Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein hilfreicher Baustein für die ambulante psychotherapeutische Behandlung von schwer psychisch kranken Menschen an die Hand gegeben. Durch eine soziotherapeutische Unterstützung ist es schwer psychisch kranken Menschen manchmal überhaupt erst möglich, einen niedergelassenen Psychotherapeuten aufzusuchen. Soziotherapeuten können Patienten außerdem dabei zur Seite stehen, um in der Psychotherapie besprochene Inhalte im Alltag selbstständig umzusetzen.

Reform der Psychotherapeutenausbildung überfällig

BPtK fordert schnelleres Handeln der nächsten Bundesregierung

(BPtK)

Der Nutzen psychotherapeutischer Behandlung ist umfassend erforscht und gut belegt. Immer mehr psychische Erkrankungen lassen sich psychotherapeutisch erfolgreich behandeln. "Heute sind Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten während ihrer Ausbildung, die erst nach dem Studium beginnt, in aller Regel nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie erzielen kein regelmäßiges Einkommen und müssen ihre Ausbildung auch noch selber finanzieren", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.

Onlinebefragung zu den neuen PT-Richtlinien - Kritische Bestandsaufnahme

Noch bis zum 3. Dezember - Bitte an alle KV-zugelassenen Mitglieder um MITWIRKUNG

(LPK BW)

Zum 1. April 2017 sind die Regelungen der neuen Psychotherapie-Richtlinie wirksam geworden. Aus Sicht der Psychotherapeutenkammern ist es erforderlich, frühzeitig belastbare Informationen zur Umsetzung zu erhalten und ggf. resultierende Versorgungsdefizite zu identifizieren.

Hierzu führen die BPtK und die Landespsychotherapeutenkammern gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf eine Onlinebefragung durch, um deren Mitwirkung wir Sie als Vertragspsychotherapeutin oder Vertragspsychotherapeut herzlich bitten.

DIMDI veröffentlicht OPS 2018

"Stationsäquivalente Behandlung" abrechenbar

(BPtK)

Das DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) hat den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) 2018 veröffentlicht. Darin ist auch beschrieben, unter welchen Voraussetzungen künftig die neue "Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung" im häuslichen Umfeld durch Krankenhäuser (§ 115d Absatz 2 SGB V) abgerechnet werden kann. Dabei hält sich das DIMDI eng an die entsprechende Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

abonnieren