Nicht nur geringe finanzielle Ressourcen machen arm - sondern auch mangelnde Teilhabe am Arbeits- und gesellschaftlichen Leben. Psychisch und vor allem chronisch psychisch kranke Menschen sind hiervon besonders häufig betroffen. Das ist ein Ergebnis des Armutsberichts 2017 des Paritätischen. 50 Prozent der chronisch und schwer psychisch kranken Menschen haben keine Arbeit, 20 Prozent haben einen geschützten Arbeitsplatz und nur 10 Prozent stehen in einem regulären Beschäftigungsverhältnis.
Willkommen bei der
Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Schön, dass Sie den Weg auf unsere Webseite gefunden haben. Die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vertritt als Körperschaft des Öffentlichen Rechts die Interessen der über 7000 in Baden-Württemberg tätigen und/oder hier wohnhaften Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sie übt neben vielen anderen Aufgaben auch die Berufsaufsicht über die Mitglieder aus. Die Kammer versteht sich als Partner und Dienstleister Ihrer Mitglieder.
Aktuelle Informationen
Die medizinische Kinderschutzhotline nimmt ihren Betrieb auf
Am 18. April 2017 startete die medizinische Kinderschutzhotline ihren Pilotbetrieb. Zunächst beschränkt sich der Betrieb auf Berlin und Brandenburg, sowie Baden-Württemberg. Ab Juli 2017 wird das Angebot auf die gesamte Bundesrepublik ausgeweitet.
BPtK veröffentlicht Studien für eine ambulante und stationäre Weiterbildung
Die Qualifizierung von Psychotherapeuten muss reformiert werden. Ausbildungsteilnehmer erleben über Jahre prekäre finanzielle und arbeitsrechtliche Bedingungen. Der hohe Eigenfinanzierungsanteil führt zudem zu einer sozialen Selektion. Außerdem sind die Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapeutenausbildung aufgrund der Bachelor-Master-Reform nicht mehr ausreichend geregelt. Daher ist eine Reform des Psychotherapeutengesetzes dringend notwendig.
Fachtag Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen
Am 20.05.2017 findet im Maritim Hotel, Seidenstr. 34, 70174 Stuttgart von 13-17 Uhr der Fachtag „Psychotherapie mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen – fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen“ statt.
Ankündigung: Liegt die Zukunft der Psychotherapie im Internet?
Am 01.07.2017 findet im Hotel Pullmann, Vollmoellerstr. 5 in Stuttgart von 10.30-16.45 Uhr der nächste Landespsychotherapeutentag zum Thema „Liegt die Zukunft der Psychotherapie im Internet?“ statt. Zur Eröffnung haben wir den Minister für Soziales und Integration Manne Lucha eingeladen. Geplant sind Vorträge zur gesellschaftlichen Bedeutung des Internets in der oder anstelle von Psychotherapie sowie aktuelle Entwicklungen von internetgestützter Psychotherapie und Nutzung des Internets in psychotherapeutischen Behandlungen und deren Wirksamkeit in verschiedenen Settings.
Berufsrechtskonferenz der Landespsychotherapeutenkammern und der Bundespsychotherapeutenkammer
Die Berufsrechtkonferenz der Landespsychotherapeutenkammern und der Bundespsychotherapeutenkammer fand am 27.01.2017 in Stuttgart statt - eingeladen hatte dieses Jahr die LPK Baden-Württemberg. Erfreulicherweise wurde die Konferenz von Mitgliedern aller Landeskammern besucht. Die Teilnehmer zeigten großes Interesse in angeregten Diskussionen.
Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V
Seit dem 01.01.2017 gilt, dass der Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V, nämlich das Fortbildungszertifikat der LPK, spätestens am letzten Tag des sozialrechtlichen Nachweiszeitraums bei der KVBW vorliegen muss. Es genügt also nicht mehr, wenn Sie bis zum letzten Tag des Nachweiszeitraums den Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikats bei der LPK gestellt haben.
Studie zur Versorgung psychisch Kranker mit Intelligenzminderung
Die Studie zur psychotherapeutischen Versorgungssituation von psychisch kranken Menschen mit Intelligenzminderung (IM) in Baden-Württemberg wurde nun fertiggestellt. Die Ergebnisse der gemeinsam mit der Katholischen Hochschule Freiburg (Prof. Traudel Simon) durchgeführten Studie wurden inzwischen im Rahmen der Masterarbeit von Amelie Engenhorst und Katherina Kremitzl zusammengestellt. Wie schon berichtet, hatten sich leider nur etwas mehr als 150 Kammermitglieder an der Befragung beteiligt, weshalb die Ergebnisse mit Sicherheit nicht repräsentativ sind.
Mitgliedschaft in Kammer und Versorgungswerk
Wir möchten an dieser Stelle erneut darauf hinweisen, dass sich neuapprobierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unbedingt a) bei der Landespsychotherapeutenkammer und b) vor allem beim Versorgungswerk melden müssen, da sonst erhebliche Nachzahlungen drohen. Neuapprobierte müssen sich innerhalb eines Monats nach Approbation bei der Kammer angemeldet haben. Wer dies nicht tut oder auch seinen weiteren in den Meldeordnungen geregelten Meldepflichten nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belangt werden.
Überarbeitetes Bundeskriminalamtgesetz weiter unzureichend
Der Schutz von Gesprächen zwischen Psychotherapeuten und Patienten vor staatlicher Überwachung bleibt lückenhaft, kritisiert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) den Gesetzentwurf zum überarbeiteten Bundeskriminalamtgesetz, der am 17. Februar 2017 in den Bundestag eingebracht wurde (BT-Drs. 18/11163). Danach sollen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zwar Gespräche von Geistlichen, Strafverteidigern, Abgeordneten, Rechtsanwälten und Kammerrechtsbeiständen nicht abgehört werden können, für Psychotherapeuten fehlt jedoch ein solch absoluter Schutz.