Protokoll der Vertreterversammlung (VV) der

Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK-BW)

vom 7. Dezember 2002

(a5LPK: p7dez02VV)

 

Zeit:                10.20 Uhr bis 17.30 Uhr

 

Teilnehmer: siehe Anwesenheitsliste als Anlage 1 zu diesem Protokoll

 

 

Tagesordnung:

 

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Festlegung der Tagesordnung
  3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung der VV am 22. Juni 2002
  4. Bericht des Vorstands
  5. Haushaltsbericht 2001
  6. Haushalt 2003

- Antrag Nr. 1 (Umlageausschuss): Haushaltsplan 2003

- Antrag Nr. 1a (Vorstand): Erweiterung des Haushaltsplans 2003 um Reisekosten und Aufwandsentschädigungen für die BPK

  1. Kammerumlage und Beitragstabelle 2003

- Antrag Nr. 2 (Umlageausschuss): Festlegung der Beitragstabelle 2003

  1. Bericht der Ausschussvorsitzenden
  2. Änderung der Umlageordnung

- Antrag Nr. 3 (Vorstand): Änderung der Umlageordnung

  1. Änderung der Reisekosten- und Entschädigungsordnung

-         Antrag Nr. 4a (Vorstand): Änderung der Entschädigungs- und Reisekostenordnung

-         Antrag Nr. 4b (Umlageausschuss): Weitere Änderung der Entschädigungs- und Reisekostenordnung

  1. Änderung der Gebührenordnung

- Antrag Nr. 5 (Vorstand): Änderung der Gebührenordnung

  1. Bundespsychotherapeutenkammer

-         Antrag Nr. 6a (Vorstand): Teilnahme der LPK-BW an der konstituierenden Delegiertenversammlung der BPK

-         Antrag Nr. 6b (Vorstand): Sitzverteilung der 11 Sitze der LPK-BW in der BPK

  1. Versorgungswerk

- Antrag Nr. 7 (Vorstand): Initiative für die Errichtung eines Versorgungswerkes

  1. KBV- und Kassen-EBM: Antrag Cavicchioli

- Antrag Nr. 8 (Herr Cavicchioli): Kritik an den EBM-plus-Entwürfen der KBV und der Krankenkassen

  1. Änderung des Sexualstrafrechts: Anträge Retzlaff und Vorstand

- Antrag Nr. 9b (Vorstand, Herr Retzlaff): Änderung des § 179 StGB

  1. Termine 2004
  2. Sonstiges

 

 

Zu 0. und 1.:

 

Der Präsident der LPK-BW, Herr Detlev Kommer, zugleich Sitzungsleiter der Vertreterversammlung (VV) der LPK-BW, eröffnet die Sitzung der VV und stellt die ordnungsgemäße Einberufung aller Vertreter fest. Einwände gegen diese Feststellung erheben sich nicht. Sodann stellt Herr Kommer weiter fest, dass die Beschlussfähigkeit der VV gegeben ist (§ 3 Geschäftsordnung für die VV); auch hier erheben sich keine Einwände. Entschuldigt fehlen: Frau Göpel, Frau Klein, Herr Prof. Reiner Bastine, Herr Dr. Fred Christmann, Herr Prof. Dirk Revenstorf, Herr Wendisch.

 

Sodann wird die Tagesordnung in der oben dargestellten Fassung beschlossen.

 

 

Zu 2.:

 

Frau Steglich bittet darum, dass ihre Protokollergänzung zum Protokoll vom 23.02.2002 noch an die Vertreter der VV versandt werden möge (vgl. Protokoll der VV v. 22.06.2002:  Zu 3.: Schriftliche Anlage). Durch Akklamation stimmt die VV dieser Bitte von Frau Steglich zu, so dass das erwähnte Protokoll noch einmal und zusätzlich versehen mit der Anlage an alle Vertreter versandt werden wird.

 

Im Übrigen wird das Protokoll vom 22. Juni 2002 mit kleineren Änderungen verabschiedet (® siehe dort).

 

 

Zu 3.:

 

Herr Kommer trägt nun den „Bericht zur Lage“ vor. Zu folgenden Themenbereichen gibt er Erklärungen ab:

 

Bundesebene (1)

-          Wirtschaftsentwicklung und Nullrunde im Gesundheitswesen

-          Reformperspektiven der Koalition

Bundesebene (2)

-          Reformperspektiven im Gesundheitswesen

-          EBM der KBV und der Kassen

Bundesebene (3)

-          strategische Differenzen der Psychotherapeutenverbände

Bundesebene (4)

-          Auf dem Weg zur Bundespsychotherapeutenkammer (BPK)

-          Initiativen der Kammer

Interessenvertretung in Baden-Württemberg (1)

-          Psychotherapie in Institutionen

Interessenvertretung in Baden-Württemberg (2)

-          ambulante Versorgung – Versorgungswerk – Treffen der Heilberufe-Kammern in Baden-Württemberg

-          Unterstützung bei der Koordination der Interessen der staatlich anerkannten Ausbildungsinstitute

-          Organisationsentwicklung der LPK-BW

-          Kontoentwicklung 2002 der LPK-BW.

 

Dem Referat von Herrn Kommer schließt sich eine ausführliche Aussprache über den Bericht zur Lage an.

 

Herr Retzlaff schlägt vor, dass die Mitglieder der VV künftig auf der Homepage der Kammer aufgeführt werden sollen. Der Vorstand begrüßt diesen Vorschlag und erklärt, er werde die Namen demnächst auf die Homepage stellen.

 

Herr Cavicchioli regt an, dass freie Stellen in Institutionen oder im Rahmen von Nachbesetzungsverfahren im Landesteil des „Psychotherapeutenjournals“ aufgeführt werden sollten. Der Vorstand übernimmt diese Anregung.

 

Frau Schäfer berichtet von der Aktion der KV Nord-Württemberg, die zahlreiche Mitglieder der Kammer angeschrieben und um Auskunft ersucht habe, warum diese (angeschriebenen) Mitglieder im 4. Quartal 2001 wöchentlich weniger als 15 Psychotherapiestunden erbracht hätten. Herr Kommer sichert zu, dass sich der Vorstand alsbald mit dieser Angelegenheit befassen werde und bittet Frau Schäfer, einen diesbezüglichen schriftlichen Antrag einzureichen.

 

Ein Mitglied der VV bringt ein, man möge doch nach jeder VV eine Presseerklärung veröffentlichen.

 

 

Zu 4.:

 

Herr Dr. Fydrich leitet den Tagesordnungspunkt „Haushaltsbericht 2001“ ein und gibt sodann das Wort an den Wirtschaftsprüfer der LPK-BW Herrn Frank weiter. Dieser erläutert, warum der VV nicht nur eine „einfache“ Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vorgelegt, sondern zudem noch bilanziert worden sei. Die testierte Bilanz, die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und weitere Anlagen für das Jahr 2001 liegen den VV-Vertretern vor, oder, soweit sie noch ausstanden, werden in der Sitzung verteilt (Anlage 2).

 

Anschließend stellt Frau Bergmann gem. § 25 Abs. 5 Heilberufe-Kammergesetz folgende Anträge:

 

-          die VV nimmt den Haushaltsabschluss 2001 zustimmend zur Kenntnis,

-          dem Vorstand des Errichtungsausschusses wird für das Jahr 2001 Entlastung erteilt.

 

Beide Anträge werden von der VV einstimmig angenommen.

 

Die ursprüngliche Absicht des Vorstands, den Haushaltsplan 2003 anschließend zur Abstimmung zu stellen, wird aufgrund eines Geschäftsordnungsantrages (GO-Antrag) von Herrn Dr. Hertel bis nach der Pause zurückgestellt; eine Gegenrede erhebt sich nicht.

 

 

-  P a u s e  -

 

 

Zu 5.:

 

Herr Adam trägt für den Umlageausschuss den Antrag Nr. 1 (Haushaltsplan 2003) gem. § 24 Abs. 1 Heilberufe-Kammergesetz vor und erläutert ihn.

 

„Die Vertreterversammlung möge den folgenden Haushaltsplan für das Jahr 2003 beschließen“ (Haushaltsplan 2003: Anlage 3)

 

In der anschließenden Diskussion stellt Frau Badelt die Frage, ob die Aufwandsentschädigung des Vorstands noch zeitgemäß sei. Sie könne sich nämlich denken, dass der Vorstand sehr viel mehr an Zeit aufgewendet habe, als im Voranschlag bei der Kalkulation der Entschädigungspauschale zu Grunde gelegt werde . Mitglieder des Vorstands bestätigen das: Angesichts ihrer Belastung würden sie, wenn sie neu zu entscheiden hätten, „heute“ eine Stundenabrechnung einer Pauschalvergütung vorziehen.

 

Sodann werden einzelne Positionen des Haushaltsplans diskutiert, insbesondere die Haushaltsposition: Bundespsychotherapeutenkammer (BPK).

 

In Ergänzung des Antrags 1 trägt nun der Vorstand seinen Antrag Nr. 1a vor:

 

„Zusätzlich zu den für die im Haushaltsplan 2003 für die Bundespsychotherapeutenkammer vorgesehenen Kosten sind entsprechend der Gründungsvereinbarung der Arbeitsgemeinschaft der Landespsychotherapeutenkammern vom 27.10.2002 Reisekosten und Aufwandsentschädigungen für die Delegierten der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg in Höhe von jeweils 20.000,00 Euro in den Haushalt 2003 einzustellen“.

 

Weil einander nicht widersprechend, sondern ergänzend werden die Anträge 1 und 1a miteinander verbunden und zur Abstimmung gestellt:

 

Die überwiegende Mehrheit stimmt diesem erweiterten Antrag zu – bei zwei Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen.

 

Damit sind die miteinander verbundenen Anträge Nr. 1 und Nr. 1a angenommen.

 

 

Zu 6.:

 

Der Antrag Nr. 2 des Umlageausschusses zur Beitragstabelle 2003 wird von der VV erörtert. Der Umlageausschuss erläutert der VV, warum er dem Vorschlag des Vorstands nicht folgen könne, Rentner, die eine Altersrente (§ 33 Abs. 2 SGB VI) oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§ 33 Abs. 3 SGB VI) bekämen, dergestalt zu entlasten, dass diese nur 30 vom Hundert des Kammerbeitragssatzes zu entrichten hätten. Die Abstimmung zu diesem Punkt zeigt, dass sich die Mehrheit der VV für eine Einzelfallprüfung bei Rentnern ausspricht; somit muss auch künftighin vom Umlageausschuss bei Rentnern geprüft werden, ob sie neben ihrer Rente Einkommen erzielen und darauf fußend entscheiden, ob eine Beitragsermäßigung oder ein Beitragserlass in Betracht kommen kann.

 

Der vom Umlageausschuss ursprünglich gestellte Antrag Nr. 2 zur Beitragstabelle 2003 wird von diesem modifiziert und nunmehr in nachfolgender Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

Beitragstabelle

  1. Gemäß § 3 der Umlageordnung wird festgesetzt:

1.      Zur Erfüllung der Aufgaben der Landespsychotherapeutenkammer im Jahr 2003 wird für alle Mitglieder eine Umlage von 250 Euro erhoben.

    1. Nicht beitragspflichtig sind Mitglieder der Kammer, die ihren Beruf nicht mehr ausüben und auf Wahlrecht, Wählbarkeit und Mitgliedschaft in der VV schriftlich verzichten.
    2. Mitglieder, die auch Pflichtmitglieder einer Ärztekammer sind, zahlen 50 % des Kammerbeitrags.
    3. Freiwillige Mitglieder zahlen einen Beitrag von 125 Euro.

 

B.     Die Beitragstabelle gilt ab 1. Januar 2003 und tritt nach der Veröffentlichung im Psychotherapeutenjournal in Kraft.“

 

Der so modifizierte Antrag Nr. 2 wird einstimmig ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung von der VV angenommen.

 

 

Zu 7.:

 

Es schließen sich nun die Berichte der Ausschussvorsitzenden an:

 

Es berichten:

 

a)      der Ausschuss „Ambulante Versorgung“ (Frau Funk),

b)      der Ausschuss „Aus-, Fort- und Weiterbildung“ (Herr Klett),

c)      der Ausschuss „Berufsordnung“ (Herr Dr. Wegener),

d)      der Ausschuss „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ (Herr Wetzel),

e)      der Ausschuss „Psychotherapie in Institutionen“ (Herr Straub) und

f)       der Ausschuss „Qualitätssicherung“ (Frau Seeger).

 

Es erhebt sich eine Diskussion darüber, wie es den Vertretern der VV möglich sein könne, die Protokolle der einzelnen Ausschüsse zu erhalten. Ausschussmitglieder und Mitglieder des Vorstandes weisen darauf hin, dass manche Protokolle nur für den internen Gebrauch gedacht seien, nicht aber für eine Öffentlichkeit. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, soweit ein Ausschuss Protokolle oder Teile davon veröffentlichen wollte, diese ins Internet zu stellen (Homepage).

 

Im Übrigen, so Herr Kommer, könnten, soweit vorhanden, die Protokolle bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

 

Herr Cavicchioli stellt den Antrag, die Protokolle in eigener Verantwortung der Ausschüsse auf die Homepage zu stellen. Diesem Antrag folgen mit einer Enthaltung die Vertreter der VV.

 

 

Zu 8.:

 

Nunmehr wird der Antrag Nr. 3 des Vorstands (Änderung der Umlageordnung) erörtert und zur Abstimmung gestellt:

 

„Satzung zur Änderung der Umlageordnung der Landespsychotherapeutenkammer

Baden-Württemberg

vom 7. Dezember 2002

 

Auf Grund von § 9 Abs. 1, § 23 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 Satz 2 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Art. 26 des Euroumstellungsgesetzes Baden-Württemberg vom 20. November 2001 (GBl. S. 605), hat die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg am 7. Dezember 2002 folgende Satzung beschlossen:

 

A. Änderung der Umlageordnung

 

1. § 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

„(3) Kammermitglieder, die ihren Beruf nicht mehr ausüben und auf Wahlrecht, Wählbarkeit und Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung schriftlich verzichten, sind nicht beitragspflichtig. Kammermitglieder, die

1.       auch Pflichtmitglieder einer Ärztekammer sind, haben 50 vom Hundert,

  1. freiwillige Mitglieder sind, haben 50 vom Hundert des jeweiligen Jahresbeitrags zu entrichten.“

 

2. § 3 Abs. 1 Satz 3 wird gestrichen.

 

3. § 9 erhält folgende Fassung:

 

„Gegen die Beitragsfestsetzung und gegen andere Entscheidungen des Umlageausschusses nach der Umlageordnung kann innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch eingelegt werden. Er ist schriftlich oder durch Niederschrift bei der Geschäftsstelle der Kammer zu erheben. Kann der Umlageausschuss dem Widerspruch nicht abhelfen, entscheidet der Vorstand der Kammer. Der Widerspruchsbescheid ist zu begründen, wenn dem Widerspruch nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben wird. Er ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und mit einer Kostenentscheidung, wer die Kosten zu tragen hat, zu versehen und dem Beitragspflichtigen zuzustellen“.

 

B. Inkrafttreten

 

Die Satzung zur Änderung der Umlageordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg gilt ab dem 1. Januar 2003 und tritt nach Veröffentlichung im Psychotherapeutenjournal in Kraft.“

 

 

Die Abstimmung ergibt bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme, dass dieser Antrag Nr. 3 angenommen ist..

 

 

Zu 9.:

 

Der Antrag Nr. 4a des Vorstands zur Änderung der Entschädigungs- und Reisekostenordnung und der Antrag Nr. 4b des Umlageausschusses, ebenfalls zur Änderung der Entschädigungs- und Reisekostenordnung, werden diskutiert, wobei Herr Fydrich den Antrag Nr. 4a erläutert und Herr Adam den Antrag Nr. 4b.

 

Der Antrag Nr. 4a in der der VV zur Abstimmung gestellten Fassung lautet:

 

1. Dem Abschnitt B wird folgende Nr. 8. angefügt:

 

8. Auf Kammermitglieder oder Dritte findet diese Ordnung sinngemäß Anwendung, wenn diese im Auftrag des Kammervorstands Aufgaben für die Kammer wahrnehmen.“.

 

2. Im Abschnitt C Nr. 7 soll Satz 1 wie folgt gefasst werden:

 

„Mitglieder der Kammer erhalten Übernachtungsgeld in Höhe der nachgewiesenen tatsächlichen Übernachtungskosten, maximal jedoch Euro 120,00 pro Nacht; in glaubhaft gemachten Ausnahmefällen kann auch ein höherer Rechnungsbetrag erstattet werden.“.

 

3. Im Abschnitt E soll die Nr. 4 ersatzlos entfallen.“

 

Für den Antrag Nr. 4a findet sich eine Mehrheit bei zwei Enthaltungen, keine Neinstimmen.

 

Der Änderungsantrag Nr. 4b des Umlageausschusses lautet in der zur Abstimmung gestellten Fassung:

 

„Im Abschnitt B 3 Streichung des Satzes: „Dabei sollen die Reisezeiten vor 8.00 Uhr und nach 22.00 Uhr nicht vergütet werden; ggf. aber Sitzungszeiten“.

 

Für diesen Antrag stimmt die Mehrheit der Versammlung, zwei sind dagegen bei sieben Enthaltungen.

 

Damit sind die Anträge Nr. 4a und Nr. 4b in der o. e. Fassung angenommen.

 

 

Zu 10.:

 

Der zur Abstimmung gestellte Antrag Nr. 5 des Vorstands lautet:

 

„A. Änderung der Gebührenordnung

 

In § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung wird die Angabe „§ 4 Abs. 6“ durch die Angabe „§ 4 Abs. 1“ ersetzt.“

 

B. In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung gilt ab dem 1. Januar 2003 und tritt nach Veröffentlichung im Psychotherapeutenjournal in Kraft.“

 

Diesem Antrag stimmen alle Vertreter der VV zu – ohne Gegenstimmen und ohne Neinstimmen.

 

Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Zu 11.:

 

Der Antrag des Vorstands Nr. 6a (Anlage 4) im Hinblick auf die Beteiligung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg an der Bundespsychotherapeutenkammer (BPK) wird von der VV ausgiebig diskutiert.

 

Herr Dr. Hertel beantragt, den Antrag Nr. 6a, der sich in mehrere Ziffern gliedere, Ziffern weise abzustimmen. Herr Dr. Wegener hält die Gegenrede gegen diesen GO-Antrag. Für diesen GO-Antrag stimmen drei Vertreter mit Ja, die Mehrheit ist dagegen, und vier Mitglieder der VV enthalten sich. Damit ist der GO-Antrag abgelehnt.

 

Nach längerer Diskussion beantragt Herr Fydrich „Schluss der Debatte“ (GO-Antrag). Für diesen GO-Antrag findet sich eine Mehrheit bei acht Gegenstimmen und drei Enthaltungen.

 

Nunmehr wird der Antrag Nr. 6a in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) abgestimmt:

 

Die Mehrheit (21 Stimmen) stimmt für diesen Antrag, zwei sind dagegen, 14 enthalten sich.

 

Damit ist der Antrag Nr. 6a angenommen.

 

Nunmehr wendet sich die VV dem Antrag des Vorstands Nr. 6b zu.

 

Herr Dr. Munz stellt einen ersten Erweiterungsantrag mit folgendem Text: „Auch die Angestellten/Beamten sollen entsprechend ihrer prozentualen Repräsentanz in der LPK-BW auch in der BPK vertreten sein.“

 

Daraufhin stellt Herr Klett einen zweiten Erweiterungsantrag: „Auch die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sollen entsprechend ihrer prozentualen Repräsentanz in der LPK-BW auch in der BPK vertreten sein.“

 

Die VV entscheidet sich, zunächst über den Antrag Nr. 6b in der o. e. Fassung (Anlage 4) abzustimmen. Hierfür findet sich eine Mehrheit bei zwei Enthaltungen und keiner Neinstimme.

 

Mithin ist der Antrag Nr. 6b in der o. e. Fassung angenommen.

 

Bezüglich des ersten Erweiterungsantrags des Herrn Munz wird ein Antrag auf Nichtbefassung gestellt. Diesem Antrag auf Nichtbefassung stimmt die Mehrheit bei drei Gegenstimmen ohne Enthaltung zu.

 

Der zweite Erweiterungsantrag wird, weil bereits der erste abgelehnt worden war, nicht mehr zur Abstimmung gestellt.

 

 

Zu 12.:

 

Der Antrag Nr. 7 des Vorstands zum Versorgungswerk hat folgenden Wortlaut und wird sodann zur Abstimmung gestellt:

 

„Die Vertreterversammlung beauftragt den Vorstand, gegenüber der Landesregierung initiativ zu werden, um die gesetzlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Versorgungswerks der Psychotherapeuten in Baden-Württemberg zu schaffen“.

 

Die Abstimmung ergibt Einstimmigkeit.

 

Damit ist der Antrag Nr. 7 angenommen.

 

Zu 13.:

 

Herr Cavicchioli begründet seinen Antrag Nr. 8 „Die Entwürfe zum EBM 2000 Plus der KBV und der Krankenkassen werden hinsichtlich den Kapiteln, die die psychotherapeutische Tätigkeit betreffen, kritisiert ...“.

 

Der Antrag löst eine intensive Diskussion aus. Der Vorstand weist darauf hin, dass bereits zu dem EBM-Entwurf der Krankenkassen eine gemeinsame Stellungnahme der Landespsychotherapeutenkammern vorläge. Er schlägt vor, dass die VV den Vorstand beauftragen möge, bei den zuständigen Stellen vorstellig zu werden, um der strukturellen Benachteiligung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im EBM und der GOÄ entgegenzuwirken. Herr Cavvicchioli erklärt sich mit dieser Formulierung einverstanden und zieht seinen Antrag zurück.

 

Dem Vorstandsantrag:

 

„Die Vertreterversammlung möge beschließen, den Vorstand damit zu beauftragen, wegen der strukturellen Benachteiligung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im EBM und in der GOÄ bei den zuständigen Stellen vorstellig zu werden und auf Änderung zu dringen.“

 

wird seitens der VV ohne Gegenstimme oder Enthaltung zugestimmt.

 

Zu 14.:

 

Der ursprünglich von Herrn Retzlaff der Vertreterversammlung vorgelegte Antrag 9 a zur rechtlichen Diskriminierung von psychisch bzw. geistig behinderten Frauen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wird nach Rücksprache mit dem Vorstand durch den gemeinsamen Antrag 9 b ersetzt.

 

In der ausführlichen Diskussion meldet sich auch Herr Pitzing, Mitglied des Ausschusses „Psychotherapie in Institutionen“ und Experte auf dem Gebiet der Psychotherapie von Straftätern, die aufgrund von sexuellen Delikten inhaftiert wurden mit Zustimmung der VV zu Wort und gibt zu Bedenken, dass nach seiner Auffassung der § 179 StGB („Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen„) keine Diskriminierung der Opfer enthalte.

 

Die Abstimmung über den Antrag 9 b:

 

„Die Vertreterversammlung beauftragt den Vorstand, gegenüber dem Bundesjustizministerium und dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags initiativ zu werden, um im Rahmen der anstehenden Reformen des Sexualstrafrechts darauf hinzuwirken, dass

 

-          Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung und widerstandsunfähige Personen besser durch das Strafrecht gegen sexuellen Missbrauch geschützt werden,

-          ihre Rechte im Strafverfahren gestärkt und

-          die im Zusammenhang mit dem § 179 StGB auftretenden Diskriminierungen aufgehoben werden.“.

 

ergibt Einstimmigkeit. Damit ist dieser Antrag angenommen.

 

Der Vorstand erklärt sich bereit, bei der Abfassung der entsprechenden Schreiben sich mit Herrn Retzlaff und Herrn Pitzing abzustimmen. Die Schreiben sollen auch nachrichtlich an das Justizministerium Baden-Württemberg und den Rechtsauschuss des Landtags von Baden-Württemberg ergehen.

 

 

 

Zu 15.:

 

Folgende

 

Termine für die Vertreterversammlung der LPK-BW:

 

13. März 2004

26. Juni 2004

27. November 2004

 

 

werden für die Vertreterversammlungen im Jahr 2004 verbindlich festgelegt.

 

 

Zu 16.:

 

Unter dem TO „Sonstiges“ dankt Herr Retzlaff dem Vorstand ausdrücklich für dessen Arbeit.

 

 

Der Versammlungsleiter dankt den erschienenen Mitgliedern der VV und schließt um 17.30 Uhr die Vertreterversammlung.

 

 

Protokoll:

 

 

Hartmut Gerlach                                                                                     Detlev Kommer

(Justiziar)                                                                         (Präsident der LPK-BW und Sitzungsleiter)

 

 

 

Anlagen:

  1. Anwesenheitsliste
  2. Bilanz 2001 mit Testat

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2001, Vermögensstatus 2001, Personalplan 2001

3. Haushaltsplan 2003

4. Antrag Nr. 6a (Beteiligung an der BPK)