17.01.06 Musterberufsordnung
"Gemeinsam entscheiden" - Musterberufsordnung beschreibt Patientenrechte in der Psychotherapie
"Basis einer erfolgreichen Behandlung ist die therapeutische Beziehung zwischen Patient und Psychotherapeut", betonte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). "Das dafür notwendige Vertrauen entsteht insbesondere durch eine umfassende Information des Patienten und das gemeinsame Entscheiden über die Behandlung."

Die BPtK stellte am Dienstag in Berlin ihre erste Musterberufsordnung vor. Die Musterberufsordnung wurde am Freitag, den 13.01.2006, mit großer Mehrheit auf dem 7. Deutschen Psychotherapeutentag verabschiedet. Das Regelwerk, das in weiten Teilen mit der bereits 2005 in Kraft getretenen Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg übereinstimmt, fasst exemplarisch alle Rechte und Pflichten zusammen, an denen sich Psychotherapeuten in ihrer täglichen Praxis orientieren wollen. "Wesentlicher Bestandteil der neuen Berufsordnung sind die Patientenrechte", hob BPtK-Präsident Prof. Richter hervor.

Das traditionell-medizinische Modell, nach dem der Arzt entscheidet, was für den Patienten gut oder schlecht ist, lässt sich nicht mit dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten vereinbaren. Auch therapeutische Gründe sprechen für ein "shared decision making". "Gerade schwer kranke Patienten haben ein hohes Interesse an Information und Mitsprache", erklärte BPtK-Präsident Prof. Richter. "Entscheiden depressive Patienten beispielsweise über ihre Behandlung mit, sind sie eher bereit, eine Therapie zu beginnen und die einzelnen Behandlungsschritte konsequent umzusetzen. Dadurch ist die Behandlung insgesamt in vielen Fällen erfolgreicher."

Verbindliche und überprüfbare Regeln zur Berufsausübung dienen der Information der Patienten und fördern so das Vertrauen zwischen Patient und Psychotherapeut. Ist dieses Vertrauen einmal gestört, ist es selbstverständlich, dass ein Patient die Arbeit eines Therapeuten überprüfen lassen kann. Hierzu können sich Patienten an die Psychotherapeutenkammer ihres Bundeslandes wenden.

Patientenrechte in der Psychotherapie:

Einwilligung: Jede Behandlung bedarf der Einwilligung durch den Patienten.

Information: Psychotherapeuten klären ihre Patienten auf über:
• Indikation,
• Art der Behandlung,
• Therapieplan,
• ggf. Behandlungsalternativen,
• mögliche Behandlungsrisiken,
• die Honorarregelungen,
• die Dauer einer einzelnen Sitzung,
• die Häufigkeit der Sitzungen und
• die voraussichtliche Gesamtdauer der Behandlung.

Schweigepflicht: Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit über das verpflichtet, was ihnen durch Patienten oder durch Dritte beruflich anvertraut und bekannt geworden ist.

Dokumentation: Psychotherapeuten sind verpflichtet, die Behandlung und Beratung zu dokumentie-ren. Auf Verlangen ist dem Patienten Einsicht in diese Dokumentation zu gewähren.

Sorgfalt: Psychotherapeuten nutzen weder das Vertrauen, die Unwissenheit, die Leichtgläubigkeit, die Hilflosigkeit oder eine wirtschaftliche Notlage von Patienten aus noch machen sie unangemessene Versprechungen oder Entmutigungen in Bezug auf den Heilerfolg.

(Quelle: www.bptk.de)

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