20.03.06 Indikationsspezifische Zulassung...
...nicht empfohlen - Ehemalige Vorsitzende des WBP wehren sich gegen Fehlinterpretation.
(BPtK) Ein 'simplifizierter Katalog' von Indikationsbereichen sei vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) nicht als geeignetes Instrument empfohlen worden, um psychotherapeutische Verfahren eingeschränkt auf bestimmte Bereiche in der gesetzlichen Krankenversicherung zuzulassen.

Dies stellten Prof. Dr. Sven Olaf Hoffmann und Prof. Dr. Jürgen Margraf, beide ehemalige Vorsitzende des Expertengremiums, in einem Schreiben an die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) klar. In der Öffentlichkeit seien diesbezüglich "Missverständnisse" entstanden, die sie ausräumen wollten. Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der BPtK, begrüßte die Richtigstellung der ehemaligen WBP-Vorsitzenden und zeigte Verständnis für deren Kritik an haltlosen Interpretationen der Entscheidungen des Gremiums: Das damalige Ziel sei es gewesen, die Indikationsbreite der zu begutachtenden Verfahren zu prüfen, um es bei positivem Ergebnis für die vertiefte Ausbildung in der gesamten Breite der Anwendungsbereiche der Psychotherapie zu empfehlen. Aus den Empfehlungen des WBP herauszulesen, psychotherapeutische Verfahren seien nur für umschriebene Erkrankungen indiziert, sei "nicht nachvollziehbar".

Die 12 Anwendungsbereiche orientierten sich an den Abschnitten des Kapitel V der ICD 10, der international anerkannten Klassifikation psychischer Störungen. "Aufgrund der erwiesenen Wirksamkeit in einer Reihe von Bereichen wurde auf eine ausreichend gesicherte Generalität der Wirkung eines Verfahrens geschlossen und deshalb in einem positiv geprüften Fall die Zulassung zur allgemeinen Ausbildung empfohlen", betonten die beiden ehemaligen WBP-Vorsitzenden. Die einzige Ausnahme sei die Neuropsychologische Therapie gewesen, die vom WBP ausschließlich für den Einsatz bei hirnorganischen Störungen empfohlen wurde. Hierin jetzt eine generelle Empfehlung zu sehen, psychotherapeutische Verfahren in der gesetzlichen Krankenkassen indikationsspezifisch zuzulassen, sei ein "logischer Fehler". Dies sei während ihrer Amtsperiode im WBP weder "erörtert oder auch nur angedacht worden", erklärten Prof. Dr. Sven Olaf Hoffmann und Prof. Dr. Jürgen Margraf. Von der "abweichenden Auslegung" in der gesundheitspolitischen Öffentlichkeit seien sie überrascht. Sie erwarteten, dass sich die offensichtlichen Missverständnisse durch ihre Richtigstellung auflösten.
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