13.04.06 Ergänzende Informationen zur Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

die Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK-BW) wurde am 27. 11. 2004 von der Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer verabschiedet und ist mit der Veröffentlichung im Psychotherapeutenjournal 2/2005 am 25. März 2005 in Kraft getreten.

In der Berufsordnung wurden zum einen ethische Grundsätze der Berufsausübung definiert und zum anderen Regeln für eine gute Berufspraxis festgelegt. Vielleicht haben Sie an einer der 10 Informationsveranstaltungen zur Berufsordnung teilgenommen, die der Vorstand zusammen mit Mitgliedern der Ausschüsse Berufsordnung und Psychotherapie in Institutionen an verschiedenen Orten durchführte, um mit den Regelungen der Berufsordnung vertraut zu machen.

Diese Arbeitsgruppe hat nun zu verschiedenen Bereichen der Berufsordnung Erläuterungen erarbeitet. Diese Erläuterungen sind nicht als Kommentare im juristischen Sinne, d. h. nicht als rechtsverbindlich zu verstehen. Sie sollen vielmehr dazu dienen, die weitgehend juristischen formulierten Kapitel der Berufsordnung für die Kammermitglieder verständlich zu machen.

Die Auswahl der Themen erfolgte nach einer ausführlicheren Vorstellung und Diskussion der Berufsordnung mit Kammermitgliedern. Die zahlreichen Fragen und Diskussionsbeiträge der Kammermitglieder wurden bei der Erarbeitung der Erläuterungen einbezogen.

Diese Erläuterungen sind nicht endgültig, sondern werden kontinuierlich erweitert und ergänzt. Sollten Sie Anregungen und Fragen zur Berufsordnung haben, können Sie diese jederzeit an die Psychotherapeutenkammer richten (info@lpk-bw.de ). Anregungen und Vorschläge zu den Erläuterungen sind ebenfalls jederzeit willkommen.

Zu folgenden Themen finden Sie Erläuterungen (diese können Sie im pdf-Format herunterladen):









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