15.7.06 Vertreterversammlung beschließt Satzungsänderungen
Die vom Ausschuss Aus-, Fort- und Weiterbildung (Ausschuss AFW) erarbeiteten Vereinfachungen der Akkreditierung und Anerkennung von Fortbildungen wurden in der Vertreterversammlung am 1. Juli 2006 verabschiedet. Festgelegt wurde, dass von anderen Psychotherapeuten- oder Ärztekammern akkreditierte bzw. anerkannte Fortbildungen und die dort erreichten Punkte von der LPK-BW anerkannt werden. Für Veranstalter von Fortbildungen ist zukünftig wichtig, dass die Veranstaltungen vor der Durchführung angemeldet werden müssen, andernfalls können diese nicht anerkannt und die Fortbildungszeiten nicht für das Fortbildungszertifikat berücksichtigt werden. Die Fortbildungskategorien wurden der Regelung der Bundespsychotherapeutenkammer und der Bundesärztekammer angeglichen. Entschieden wurde, dass pro Fachbeitrag (Artikel, Buch, Poster) nunmehr 4 Punkte (bisher 1 Punkt) für das Fortbildungszertifikat angerechnet werden können, wobei für die neue Kategorie F (bisher H) zugleich eine Begrenzung auf maximal 100 Punkte innerhalb von fünf Jahren festgelegt wurde.

Nachdem Kriterien für die Aufnahme in die Gutachterliste zur Begutachtung psychoreaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Fragen und die zugehörigen Fortbildungen umgesetzt werden, werden wir nach Beschluss der Vertreterversammlung für die Aufnahme in die Liste eine Gebühr in Höhe von 250,- € zur Deckung des Aufwandes für die Prüfung der Aufnahmekriterien erheben.

Neben redaktionellen Präzisierungen wurde in der Hauptsatzung neu festgelegt, dass ein Versammlungsleiter und nicht wie bisher der Kammerpräsident die Sitzungen der Vertreterversammlung leitet. Die Amtszeit der Delegierten der Bundespsychotherapeutenkammer wurde an die Amtszeit der Mitglieder der Vertreterversammlung angeglichen. Der politische Wille, bei der Wahl der Bundesdelegierten den Proporz der Wahllisten bei den der Kammerwahlen abzubilden, wurde von den Mitgliedern der Vertreterversammlung deutlich zum Ausdruck gebracht.

Die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung musste der neuen Satzungsregelung mit einem Versammlungsleiter der Vertreterversammlung ebenfalls überarbeitet und angepasst werden. Die Geschäftsordnung des Vorstands und der Ausschüsse wurde ebenfalls an einigen Stellen präzisiert.

Die Änderungen der Satzungen und Geschäftsordnungen liegen für die Mitglieder der Landespsychotherapeutenkammer BW dem im September erscheinenden Heft 3/2006 des Psychotherapeutenjournals als Einhefter bei.

Bei der Vertreterversammlung wurde u.a. auch eine Resolution zur tariflichen und sonstigen Gleichstellung von Psychologischen Psychotherapeuten mit Fachärzten in Kliniken verabschiedet. Diese können sie hier downloaden.

 
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