AKTUELLES: Nachrichten 2006
28.9.06
BPtK - Newsletter 3 / 2006
(RN) Die Themen des aktuellen Newsletter der Bundespsychotherapeutenkammer sind:
Private Krankenversicherungen lehnen psychisch Kranke als Mitglieder ab: Über 80% der privaten Krankenversicherungen lehnen es ab, Bürger mit einer aktuellen oder auch zurückliegenden psychischen Erkrankung als Mitglieder aufzunehmen. Dieses erschreckende und zugleich besorgniserregende, weil psychisch Kranke diskriminierende Ergebnis fand sich in einer von der BPtK durchgeführten aktuellen Befragung von bundesweit 48 Versicherungen.
BMG beanstandet Änderung der Psychotherapie-Richtlinien: Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinien wurden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beanstandet und treten nur z.T. in Kraft.
Gesundheitsreform 2006 - Ende offen: Der Beitrag skizziert zusammenfassend den aktuellen Stand der Diskussion zur Gesundheitsreform 2006 aus Sicht der BPtK. Er geht u.a. ein auf den Gesundheitsfons, die Morbiditätsausgleich zwischen den Kassen, das Vergütungssystem, die Bedarfsplanung und die Budgetierung.
Sachverständigenrat: Neue Kooperationen der Gesundheitsberufe: Die demographische Entwicklung und die damit einhergehende Veränderung Krankheitspanorama sind stellen künftige Herausforderungen dar. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen veranstaltete deshalb am 24. August in Berlin eine Anhörung zum Thema "Neue Aufgabenverteilung und Kooperationsformen zwischen Gesundheitsberufen", an der auch die BPtK vertreten war.
Bachelor für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten? Nach Ansicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) reicht ein Bachelorabschluss für eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus. Die BPtK fordert demgegenüber einen Masterabschluss sowohl in Psychologie als auch in den pädagogischen Studiengängen.
Gesetzliche Änderung im Maßregelrecht geplant: Bundesregierung und Bundesrat haben Gesetzentwürfe vorgelegt, die die Effizienz des Maßregelvollzugs verbessern sollen. Die BPtK warnt in ihrer Stellungnahme davor, "schwierige Patienten" vorschnell von einer Behandlung auszuschließen.
Suchtkranke Raucher: In Berlin wird ein Nichtraucherschutzgesetz diskutiert. Rauchen soll zumindest in öffentlichen Gebäuden untersagt werden. Die BPtK weist auf jene Raucher hin, die aufgrund eines ausgeprägten Suchtverhaltens aus eigener Kraft nicht mit dem Rauchen aufhören können. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Behandlung von Rauchern mit ausgeprägtem Suchtverhalten, bei der auch Psychotherapie eine wesentliche Rolle spielt, fasst die "Leitlinie Tabakentwöhnung" zusammen.
Zum 109. Mal: Vorfahrt für Ärzte: Der 109. Deutsche Ärztetag entdeckte psychisch und psychosomatisch kranke Menschen als berufspolitisches Betätigungsfeld. Die BPtK setzt sich kritisch mit vernünftigen und einigen merkwürdigen Entschließungen auseinander.
BPtK-Workshop Qualitätsmanagement: Seit Anfang des Jahres ist die GB-A-Richtlinie um Qualitätsmanagement (QM) in der vertragsärztlichen (und vertragspsychotherapeutischen) Versorgung in Kraft, in der die grundsätzlichen Anforderungen an ein QM beschrieben sind. Die BPtK organisierte einen Workshop, bei dem sektorübergreifend Entwicklungen und Erfahrungen zum QM referiert und diskutiert wurden.
Akutversorgung im Notfall ist Kernkompetenz: Psychotherapeutische Akutversorgung im Notfall ist heute Teil der Psychotherapieausbildung. Für setting- und feldbezogene Kompetenzen, über die Psychotherapeuten verfügen sollten, legte eine BPtK-Vorstandskommission nun Empfehlungen für zwei Fortbildungskonzepte vor:
BPtK und BÄK begrüßen EU-Grünbuch: In einer gemeinsamen Stellungnahme begrüßen die BPtK und die Bundesärztekammer (BÄK) die Initiative der europäischen Kommission zur Förderung der psychischen Gesundheit. Sie stimmen mit dem Grünbuch "Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern" darin überein, dass psychische und psychosomatische Erkrankungen zur größten Herausforderung für die Gesundheitsfürsorge der europäischen Bevölkerung geworden sind.
Psychotherapie bei chronischen körperlichen Erkrankungen: Bei der Behandlung chronischer körperlicher Krankheiten fehlen oft psychotherapeutische Interventionen, die es Patienten ermöglichen, nachhaltig ihren Lebensstil zu ändern oder Folgen der Krankheit zu bewältigen. Die BPtK organisierte aus diesem Grund beim 45. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (17. bis 21. September in Nürnberg) ein Symposium "Psychotherapeutische Behandlungsansätze bei Patienten mit chronischen Erkrankungen - Beiträge aus der Versorgungsforschung".
Antidepressiva I: Kein Zusatznutzen bei Magersucht: Patienten mit Anorexia nervosa leiden oft unter weiteren psychischen Störungen. Zu den häufigsten gehören depressive Störungen und Zwangsstörungen. Daher werden in den verschiedenen Phasen der Behandlung oftmals auch Antidepressiva verabreicht. Das Ergebnis einer kontrollierten Studie zeigten keinen medikamentösen Zusatznutzen gegenüber einem Placebo.
Antidepressiva II: Suizidrisiko bei depressiven Kindern und Jugendlichen: Ergebnisse einer Fallkontrollstudie zeigen, dass Antidepressiva bei Kindern und Jugendlichen das Suizidrisiko um das 1,5fache erhöhen.
Private Krankenversicherungen lehnen psychisch Kranke als Mitglieder ab: Über 80% der privaten Krankenversicherungen lehnen es ab, Bürger mit einer aktuellen oder auch zurückliegenden psychischen Erkrankung als Mitglieder aufzunehmen. Dieses erschreckende und zugleich besorgniserregende, weil psychisch Kranke diskriminierende Ergebnis fand sich in einer von der BPtK durchgeführten aktuellen Befragung von bundesweit 48 Versicherungen.
BMG beanstandet Änderung der Psychotherapie-Richtlinien: Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinien wurden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beanstandet und treten nur z.T. in Kraft.
Gesundheitsreform 2006 - Ende offen: Der Beitrag skizziert zusammenfassend den aktuellen Stand der Diskussion zur Gesundheitsreform 2006 aus Sicht der BPtK. Er geht u.a. ein auf den Gesundheitsfons, die Morbiditätsausgleich zwischen den Kassen, das Vergütungssystem, die Bedarfsplanung und die Budgetierung.
Sachverständigenrat: Neue Kooperationen der Gesundheitsberufe: Die demographische Entwicklung und die damit einhergehende Veränderung Krankheitspanorama sind stellen künftige Herausforderungen dar. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen veranstaltete deshalb am 24. August in Berlin eine Anhörung zum Thema "Neue Aufgabenverteilung und Kooperationsformen zwischen Gesundheitsberufen", an der auch die BPtK vertreten war.
Bachelor für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten? Nach Ansicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) reicht ein Bachelorabschluss für eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus. Die BPtK fordert demgegenüber einen Masterabschluss sowohl in Psychologie als auch in den pädagogischen Studiengängen.
Gesetzliche Änderung im Maßregelrecht geplant: Bundesregierung und Bundesrat haben Gesetzentwürfe vorgelegt, die die Effizienz des Maßregelvollzugs verbessern sollen. Die BPtK warnt in ihrer Stellungnahme davor, "schwierige Patienten" vorschnell von einer Behandlung auszuschließen.
Suchtkranke Raucher: In Berlin wird ein Nichtraucherschutzgesetz diskutiert. Rauchen soll zumindest in öffentlichen Gebäuden untersagt werden. Die BPtK weist auf jene Raucher hin, die aufgrund eines ausgeprägten Suchtverhaltens aus eigener Kraft nicht mit dem Rauchen aufhören können. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Behandlung von Rauchern mit ausgeprägtem Suchtverhalten, bei der auch Psychotherapie eine wesentliche Rolle spielt, fasst die "Leitlinie Tabakentwöhnung" zusammen.
Zum 109. Mal: Vorfahrt für Ärzte: Der 109. Deutsche Ärztetag entdeckte psychisch und psychosomatisch kranke Menschen als berufspolitisches Betätigungsfeld. Die BPtK setzt sich kritisch mit vernünftigen und einigen merkwürdigen Entschließungen auseinander.
BPtK-Workshop Qualitätsmanagement: Seit Anfang des Jahres ist die GB-A-Richtlinie um Qualitätsmanagement (QM) in der vertragsärztlichen (und vertragspsychotherapeutischen) Versorgung in Kraft, in der die grundsätzlichen Anforderungen an ein QM beschrieben sind. Die BPtK organisierte einen Workshop, bei dem sektorübergreifend Entwicklungen und Erfahrungen zum QM referiert und diskutiert wurden.
Akutversorgung im Notfall ist Kernkompetenz: Psychotherapeutische Akutversorgung im Notfall ist heute Teil der Psychotherapieausbildung. Für setting- und feldbezogene Kompetenzen, über die Psychotherapeuten verfügen sollten, legte eine BPtK-Vorstandskommission nun Empfehlungen für zwei Fortbildungskonzepte vor:
BPtK und BÄK begrüßen EU-Grünbuch: In einer gemeinsamen Stellungnahme begrüßen die BPtK und die Bundesärztekammer (BÄK) die Initiative der europäischen Kommission zur Förderung der psychischen Gesundheit. Sie stimmen mit dem Grünbuch "Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern" darin überein, dass psychische und psychosomatische Erkrankungen zur größten Herausforderung für die Gesundheitsfürsorge der europäischen Bevölkerung geworden sind.
Psychotherapie bei chronischen körperlichen Erkrankungen: Bei der Behandlung chronischer körperlicher Krankheiten fehlen oft psychotherapeutische Interventionen, die es Patienten ermöglichen, nachhaltig ihren Lebensstil zu ändern oder Folgen der Krankheit zu bewältigen. Die BPtK organisierte aus diesem Grund beim 45. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (17. bis 21. September in Nürnberg) ein Symposium "Psychotherapeutische Behandlungsansätze bei Patienten mit chronischen Erkrankungen - Beiträge aus der Versorgungsforschung".
Antidepressiva I: Kein Zusatznutzen bei Magersucht: Patienten mit Anorexia nervosa leiden oft unter weiteren psychischen Störungen. Zu den häufigsten gehören depressive Störungen und Zwangsstörungen. Daher werden in den verschiedenen Phasen der Behandlung oftmals auch Antidepressiva verabreicht. Das Ergebnis einer kontrollierten Studie zeigten keinen medikamentösen Zusatznutzen gegenüber einem Placebo.
Antidepressiva II: Suizidrisiko bei depressiven Kindern und Jugendlichen: Ergebnisse einer Fallkontrollstudie zeigen, dass Antidepressiva bei Kindern und Jugendlichen das Suizidrisiko um das 1,5fache erhöhen.
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